Ich weiß offengestanden nicht, worauf du hinaus willst.
Eigentlich gibt es doch da nix zu verwechseln, oder doch?
Ansonsten steht natürlich in der guten alten Wikipedia eine Menge Studienmaterial zur Verfügung:
Wikipedia: MenschenrechteEin kleiner Ausschnitt:
Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte):
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule
Freiheitsrechte:
Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person
Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit
Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Unverletzlichkeit der Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
Meinungsfreiheit
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Reisefreiheit
Versammlungsfreiheit
Informationsfreiheit
Berufsfreiheit
Justizielle Menschenrechte:
Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
Recht auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern
Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (nulla poena sine lege)
Unschuldsvermutung (in dubio pro reo)
Soziale Menschenrechte:
Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u. a.:
Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
Recht auf Bildung (Art. 13)
Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)