Todesstrafe
27.01.2014 um 21:46Saturius schrieb:Ein Mensch, der einem anderen Menschen vorsätzlich das Leben nimmt (Affekt, Notwehr... ausgeschlossen) , hat sein Recht auf Leben verwirkt.Das sehe ich halt anders. Ich würde wenn dann noch vorschlagen das ein solcher Täter ein recht auf ein freies Leben verwirkt, aber niemals sein Leben an sich.
Saturius schrieb:Ich nehme einfach mal das Beispiel JVA Aachen. Die kenn ich noch von berufswegen:Nun, Fitnesscenter sind bei eingeschränkter Bewegungsfreiheit wohl auch finanziell sehr angebracht oder?
Fitnesscenter, Morgens 7 verschiedene Brot und Brötchensorten zur Auswahl, Mittags 3 Mittagessen zur Auwahl. 3,70 Stundenlohn im Werkhof. Fernseher und Co auf den Zimmern...
Bis auf die fehlende Freiheit ein gar nicht so schlechter Lebensstil.
Brot und Brötchen warum nicht? Klar man könnte jedem auch ne Schüssel mit Haferschleim hinstelln aber das wird dann wohl kaum einer essen und die häftlinge werden öfter krank und arbeiten weniger.
Bei den 3 Mittagessen, sind die deswegen weil Leute z.B. kein Schweinefleisch essen "dürfen" oder Diabetiker sind?
Ansonsten es gibt ne ewig lange Liste von dem was ich nicht esse. Ich würde bei nur einem Essen als Auswahl wohl mind. 3mal die Woche nichts essen. Das ist weder förderlich für die Arbeit in der JVA, noch für die Krankenkassen und vorallem sitzen auch Menschen im Knast, die z.B. lediglich ihre Schulden nicht zahlen konnten. Warum soll man diese wie "Schweine" behandeln?
Auch die 3,70€ Stundenlohn sind ehrlich gesagt ein Witz, wenn man davon ausgeht das die überwältigende Mehrheit damit später mal ein neues Leben aufbauen muss.
Über Fernseher oder Spieleconsolen lässt sich natürlich streiten, aber wenn dadurch weniger Konflikte unter den Gefangenen entstehen, warum nicht.