Todesstrafe
18.01.2014 um 12:55da hast du deine antwort.KillingTime schrieb: Das Gesetz wäre zwar verfassungswidrig,
das gesetz würde vom bundesverfassungsgericht innerhalb von maximal stunden kassiert.
da hast du deine antwort.KillingTime schrieb: Das Gesetz wäre zwar verfassungswidrig,
Das ist zwar sehr wahrscheinlich, funktioniert aber nur, wenn jemand gegen dieses Gesetz klagt. Klagen dürfen, das kennen wir aus der "Beschneidungs"debatte, nur Betroffene. Also in dem Fall nur Menschen, die von diesem Gesetz mit dem Tode bedroht wären.Nerok schrieb:das gesetz würde vom bundesverfassungsgericht innerhalb von maximal stunden kassiert
Wenn du das Amiland als Beispiel vorweg nimmst bzw. die vereinzelte Staaten, in denen es die Todesstrafe gibt, wohl eher wenig. Nimmt man nämlich jene Staaten als Indikatoren, dann sieht man schnell, dass die Verbrechen durch diese unmenschliche Strafe nicht gerade rückläufig sind. Im Gegenteil.KillingTime schrieb:Ich frage mich, was passieren würde, wenn die Bundesregierung ein Gesetz verabschieden würde, das da heißt "Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe".
Das ist ein gern gebrachtes Argument. Ich aber glaube nicht, dass man mit dem Tode straft, um Abschreckung zu erzielen.Kältezeit schrieb:dass die Verbrechen durch diese unmenschliche Strafe nicht gerade rückläufig sind
Ich hab da nur ein Problem: ich kann einen Staat nicht ernst nehmen, der Morde ahndet, indem er selbst mordet.KillingTime schrieb:Ich denke vielmehr, die Todesstrafe gibt es deswegen, um das Gewaltmonopol des Staates zu sichern, in dem er der Einzige ist, der dieses absolute Tabu legal ausführen darf.
Dann stellst du eine Gefahr für diesen Staat dar.Kältezeit schrieb:ich kann einen Staat nicht ernst nehmen, der Morde ahndet, indem er selbst mordet.
Klar... wir sind doch alles Terroristen. ;)KillingTime schrieb:Dann stellst du eine Gefahr für diesen Staat dar.
Selbstverständlich, denn ansonsten gäbe es auch keinen Grund, uns zu überwachen.Kältezeit schrieb:wir sind doch alles Terroristen. ;)
Das ist falsch.KillingTime schrieb am 18.01.2014:Klagen dürfen, das kennen wir aus der "Beschneidungs"debatte, nur Betroffene. Also in dem Fall nur Menschen, die von diesem Gesetz mit dem Tode bedroht wären.
Schon. Aber im BT gibt es ja Oppositionen. Zudem darf der Bundespräsident keine verfassungwidrigen Gesetze ausfertigen.KillingTime schrieb am 18.01.2014:Aufgrund der Gewaltenteilung ist es grundsätzlich immer möglich, verfassungswidrige Gesetze zu verabschieden.
So gehört sich das. Ich Stimme der Aussage der Staatsanwaltschaft vollkommen zu.Tussinelda schrieb:Er röchelte, würgte, rang nach Luft
Wo sollte da deiner Meinung nach gespart werden?SkySonic schrieb:Aus meiner Sicht werden viel zu viele Gelder für die Todesstrafe in den USA ausgegeben.
Brutale Hinrichtungen: Er röchelte, würgte, rang nach Luft: Die barbarische Hinrichtung des MördersMein Mitleid für Mörder hält sich in Grenzen...barbarisch war nämlich zuerst mal das, was sie ihren Opfern angetan , was sie verbrochen haben. Wer andere vorsätzlich in den Tod schickt, hat seinen Anspruch auf Leben verwirkt.
die schuld muss auch jetzt schon IMMER zweifelsfrei bewiesen sein.Roydiga schrieb:Ich bin dafür, allerdings unter der Bestimmung, dass die schuld zweifelsfrei bewiesen sein muss, nicht wie in den usa, wo Leute teilweise wegen Falschaussagen irgendwelcher zeugen zum Tode verurteilt werden.