Todesstrafe
27.01.2014 um 20:09@Bone02943
Aber mal davon abgesehen:
Um es ganz böse zu formulieren: Bei letzterem Beispiel weiß aber die Gesellschaft, dass in jedem Fall kein Schuldiger mehr die Möglichkeit hat freizukommen und wieder jemanden zu töten.
Nochmal zu den Kosten:
Im Schnitt kostet ein Gefängnisaufenthalt knapp 93 Euro pro Tag. Bei 40 Jahren Haft haben wir schon 1,4 Mio Euro. Die Gerichtskosten sind noch nicht inkl. Natürlich müssten dann auch noch die "Gehälter" aus dem Werkhof hinzugerechnet werden. Also schon ein teurer Spaß. Die Gerichtsgebühren sind Vernachlässigbar. Die Rechtsanwaltskosten bei der Summe ebenfalls.
Demnach wäre eine Todesstrafe billiger als 40 Jahre denjenigen auf Staatskosten durchzufüttern.
Zur Rückfallquote:
Die liegt ungefähr ("nur" bei Mördern) bei 0,7 %. Kinderschänder und Vergewaltiger einige Prozentpunkte höher.
Bone02943 schrieb:Neben dem Gefängniswerkhof gibts auch psychologische Betreuungen und Therapien.Freiwillig versteht sich. Es wird keiner zu einer Therapie gezwungen.
Aber mal davon abgesehen:
Bone02943 schrieb:Das manche den Gutachtern/Psychologen etwas vorspielen kommt natürlich leider vor.Tötet also diese Person nach Entlassung einen Unschuldigen Menschen ist das als Kollateralschaden zu verbuchen? Im Gegenzug ist ein unschuldig Hingerichteter kein Kollateralschaden? Wo ist der Unterschied zwischen beiden unschuldigen Opfern, welche beide auf der Entscheidung der Rechtsstaatlichekeit entstanden?
Um es ganz böse zu formulieren: Bei letzterem Beispiel weiß aber die Gesellschaft, dass in jedem Fall kein Schuldiger mehr die Möglichkeit hat freizukommen und wieder jemanden zu töten.
Nochmal zu den Kosten:
Im Schnitt kostet ein Gefängnisaufenthalt knapp 93 Euro pro Tag. Bei 40 Jahren Haft haben wir schon 1,4 Mio Euro. Die Gerichtskosten sind noch nicht inkl. Natürlich müssten dann auch noch die "Gehälter" aus dem Werkhof hinzugerechnet werden. Also schon ein teurer Spaß. Die Gerichtsgebühren sind Vernachlässigbar. Die Rechtsanwaltskosten bei der Summe ebenfalls.
Demnach wäre eine Todesstrafe billiger als 40 Jahre denjenigen auf Staatskosten durchzufüttern.
Zur Rückfallquote:
Die liegt ungefähr ("nur" bei Mördern) bei 0,7 %. Kinderschänder und Vergewaltiger einige Prozentpunkte höher.