Todesstrafe
28.08.2011 um 15:32@BrennendeSeele
niemand!
§ 2 Aufgaben des Vollzuges
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer
Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der
Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
niemand!
§ 2 Aufgaben des Vollzuges
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer
Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der
Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.