@dasewige dasewige schrieb:sorry, dein beitrag hört sich so an, das man es in kauf nehmen soll, das ein unschuldiger hingerichtet werden soll, als gegen die todesstrafe zu sein.
Ich habe meine Ansicht gar nicht dargelegt, nur auf den Fehler in der Unschuldigen-Argumentation hingewiesen, und auf dessen Heuchelei.
dasewige schrieb:du sags nichts anderes als: c’est la vie hat der unschuldige, eben pech gehabt!
In der Tat ist dies eine aufrichtigere Haltung. Du sagst nämlich nichts anderes als: "c'est la vie, hat der lebenslang eingekerkerte eben pech gehabt!"
Die aufrichtige Konsequenz des Unschuldigen-Arguments wäre, dass man grundsätzlich auch für die Abschaffung von Freiheitsstrafen sein müsste. Du willst nämlich legales morden abschaffen, weil es unmoralisch ist, unterstützt aber legale Entführung und legale Freiheitsberaubung. Wie willst du das rechtfertigen? Ich müsste laut deiner Argumentation also Schlussfolgern, dass du grundsätzlich kein Problem mit Entführung und Freiheitsberaubung hast.
@Pallas Pallas schrieb:Die Freiheit kann man aber einem wieder geben, das Leben nicht.
Das ist richtig. Mit Bone's Argument, welches sich deckt mit den meisten, die gegen die Todesstrafe sind, hat dies aber nichts zu tun. Dein Argument beruht nicht auf eine Moral, welche das legale ermorden von unschuldigen verbietet, sondern direkt auf die Konstitution des Rechtssystems. Es ist zwar kein besonders kraftvolles Argument, aus den Gründen die
@insideman bereits nannte, aber die Begründung hält dennoch stand. Jemand der in den Staaten eine lebenslange Freiheitsstrafe absitzt, den kann man vielleicht nach 40 jahrne noch die Unschuld nachweisen, woraufhin man ihn die Freiheit wiedergeben kann. Bei einem zu Tode verurteilten ist das in der Tat nicht möglich. Man sollte trotzdem nicht vergessen, dass zum Tode verurteilte, zumindest im Justizsystem der USA(darauf wird sich ja eigentlich bezogen von Befürwortern der Todesstrafe) in der Regel um die 20 Jahre(geschätzt) warten bis sie hingerichtet werden.