Tussinelda schrieb:es bedarf mehr als "nur" der Tötung eines Menschen, um ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sein.
Ist hier nachzulesen:
Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html
der erste Satz ist, was es zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit macht ;)
ok, danke. Dann verstehe ich es in Bezug auf Menschlichkeit anders, als es die Definition ist.
Für mich ist es Unmenschlich, also gegen die Menschlichkeit, jemand zu vergewaltigen und absichtlich zu töten.
Das ist meine Meinung und ich möchte mich persönlich da von der Definition abgrenzen, da mein Empfinden persönlich, emotional und dadurch ggf auch unsachlich sein kann.
Wenn ich diesen Thread zum Austausch der Meinung zur Todesstrafe hier falsch verstehe und mich hier nur auf Gesetze und dessen Auslegung sowie Änderungsmöglichkeiten beschränken muss, sollten hier nur Anwälte sprechen
:)Ich finde dieses Thema sehr kontrovers und spannend, da auch emotional. MMn spiegeln nur nicht alle Gesetze das wieder, wie es sein sollte, egal in welchem Themengebiet.