Gucky87 schrieb:Warum sollte man diesem Menschen nicht auch selbiges Recht absprechen können?
Vielleicht, weil das Töten von Menschen, um zu zeigen, daß das Töten von Menschen falsch ist, schon in sich völlig paradox ist?
Oder vielleicht auch, weil Gleiches mit Gleichem zu vergelten bisher noch kein Mordopfer wieder lebendig werden bzw. kein Opfer von Vergewaltigern je enttraumatisieren ließ?
Und letztlich wahrscheinlich auch, weil das wörtlich genomme Auge um Auge-Prinzip aus einer Zeit stammt, in der Menschen auch schon für weit geringfügigere oder auch nur vermeintliche Vergehen bereits lebendig gekreuzigt, verbrannt, ertränkt, gerädert, gevierteilt, gesteinigt, gehängt, geköpft, erschossen oder anderweitig zu Tode gequält wurden. Ein zivilisiertes/ humanes Strafrecht sieht angesichts dessen und unter Vorlage der hier schon zahlreich erbrachten Gründe mittlerweile doch (zu recht) anders aus.
Na und welche "abschreckende" Wirkung die Todesstrafe hat, sieht man ja wunderbar in den Ländern, in denen das Töten von Verurteilten nach wie vor Usus ist. Das Abschreckungsargument ist schon so obsolet und verbraucht, daß das hier Stellenweise immer noch gebracht wird, ist schon mittlerweile maximal oberpeinlich.