gagitsch schrieb:Danke, ich schrieb meines Wissens. Ich bilde mich da auch gern weiter. Eine persönliche Aussage kann aber muss nicht richtig oder falsch sein...
Hab ich gelesen und daher "aufgefrischt"
Wäre es nicht angemessen, wenn man bei einem kontroversen Thema betont meinungsstark auftritt, den aktuellen Wissensstand mal zu überprüfen?
Dein gesamtes Argumentationsgebäude fällt ein bisschen in sich zusammen, wenn die Dinge, die du in den Raum stellst überhaupt nicht zutreffend sind.
Zwischen dem, was du in die Rechtsprechung hinein fantasierst und dem was tatsächlich Fakt ist, liegt ein großer Spielraum.
Und das bedeutet in diesem Fall eben, dass es jede Menge andere Möglichkeiten gibt, Rückfälle einzudämmen.
Eine davon ist, die Länge der Haftstrafe an die mögliche Rückfallgefahr anzupassen. Sofern das möglich ist, denn es gibt nicht für jede Straftat, die dir besonders grausam erscheint auch die Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe. Insbesondere bei Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden in der Regel keine lebenslanghaft Strafen verhängt.
Da wäre dann eine Haft anschließende Sicherungsverwahrung zu prüfen. Dafür gibt es allerdings auch bestimmte Voraussetzungen die erfüllt sein müssen.
Wenn man die aktuellen Möglichkeiten, Täter in Haft zu bringen und zu halten nicht als ausreichend betrachtet, gibt es andere Möglichkeiten, das gesetzlich anzupassen, als eine Todesstrafe.
Darüber hinaus gibt es natürlich auch noch die Möglichkeit über Präventionsarbeit die Rückfallgefahr zu minimieren.