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Todesstrafe

22.724 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Menschenrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Todesstrafe

26.03.2015 um 15:03
@Nordisch78
Zitat von Nordisch78Nordisch78 schrieb:Ich verstehe die Menschenrechte schon...du halt den Artikel 3 nicht.
Ist natürlich schon klar das Du die Menschenrechte besser verstehst als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte -.-
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Trotz Zulässigkeit der Todesstrafe gemäss Art. 2 Abs. 1 EMRK erachtet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Sanktion inzwischen generell als eine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung gemäss Art. 3 EMRK. Deshalb ist die Todesstrafe in Europa nicht mehr zulässig.
echt armseelig, sorry.


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Todesstrafe

26.03.2015 um 15:04
Zitat von cejarcejar schrieb:Zumindest in Deutschland passt sie nicht zu den Grundrechten, da hier schon Artikel 1 greifen würde, das bedeutendste aller Grundrechte.
Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Das ist es aber nicht. Dieser Artikel findet sich faktisch auch in der Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte der Vereinten Nationen wieder; die Todesstrafe fällt dort trotzdem nicht unter Menschenrechtsverletzung. Im GG wurde ein gesonderter Artikel eingeführt: Art. 102 GG.

--

Anbei nochmal ein Auszug aus der EMRK: (1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich
getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.


http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Europaeische_Konvention.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 14.04.2015)

Dieser Artikel bedarf einer Bearbeitung, damit dies auch kodifiziert wird.


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26.03.2015 um 15:09
@Aldaris
Hast gesehen was der EGMR "sagt"?


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26.03.2015 um 15:14
Zitat von wichtelprinzwichtelprinz schrieb:Ist natürlich schon klar das Du die Menschenrechte besser verstehst als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Wieso verstehst du nicht den Unterschied zwischen Europa und Saudi Arabien?

Hier noch was zum Lesen für dich...ich weiss...bringt eh nichts, weil ich armseelig bin und du der Erhellte.

Todesstrafe


Schliesslich befasste sich der Gerichtshof unter dem Gesichtswinkel von Art. 3 EMRK mit der Frage der Todesstrafe. Der EGMR führte aus, dass Art. 2 Abs. 1 Satz 2 EMRK zwar grundsätzlich die Verhängung und den Vollzug der Todesstrafe gestattet. Somit könne im Grunde genommen nicht gesagt werden, dass das Verbot von Folter bzw. unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Bestrafung von Art. 3 EMRK die Todesstrafe verbiete, denn dies würde dem klaren Wortlaut von Art. 2 Abs. 1 EMRK zuwiderlaufen. Durch die Verabschiedung des 6. und 13. Zusatzprotokolles zur EMRK (ersteres verbietet die Todesstrafe in Friedenszeiten, letzteres verbietet sie auch in Kriegszeiten) hätten die Vertragsstaaten der EMRK zum Ausdruck gebracht, dass sie den klassischen Weg der Änderung der Garantien der EMRK beschreiten möchten. Heute könne daher – da bis auf Russland alle Vertragsstaaten der EMRK das 6. Zusatzprotokoll ratifiziert hätten – davon ausgegangen werden, dass Art. 2 EMRK zumindest betreffend der Todesstrafe in Friedenszeiten geändert worden sei.Da indes zurzeit eine beträchtliche Zahl Staaten das 13. Zusatzprotokoll noch nicht ratifiziert haben, könne der Gerichtshof nicht annehmen, dass die Todesstrafe eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung darstelle und somit gegen Art. 3 EMRK verstosse. Denn als absolute Garantie gelte Art. 3 EMRK sowohl in Friedens- als auch in Kriegszeiten (siehe Art. 15 Abs. 2 EMRK). Letztlich kam der Gerichtshof zum Schluss, dass selbst wenn die EMRK die Verhängung der Todesstrafe immer noch gestatten sollte, dies nur dann gelte, wenn die Todesstrafe durch ein unabhängiges und unparteiisches Gericht verhängt worden sei und strengste Anforderungen an die Verfahrensfairness eingehalten worden seien. Die Verhängung der Todesstrafe in einem unfairen Verfahren und durch ein Gericht, dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit fraglich sind, verletze das in Art. 3 EMRK enthaltene Verbot der unmenschlichen Behandlung.


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26.03.2015 um 15:17
@wichtelprinz

Du meinst das, was der EuGH sagt - der bzw. die EMRK ist eine Konvention. Das kann gut sein, schließlich gibt es die Todesstrafe in Europa auch praktisch nicht mehr. Dennoch ist dieser Artikel noch existent. Es geht aber in Europa in die richtige Richtung.

Kannst du bitte auch die Quelle nachliefern?


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26.03.2015 um 15:21
@Aldaris
Gerne: www.humanrights.ch/de/menschenrechte/leben/


@Nordisch78
Saudi Arabien ist kein demokratischer Rechtstaat sondern eine absolute Monarchie. Das diese sehr wenig mit einen demokratischen Rechtstaat zu tun hat mag ich Dir aber jetzt nicht erklären -.-


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Todesstrafe

26.03.2015 um 15:29
Ach es geht also nur um demokratische Rechtsstaaten...

http://www.amnesty.ch/de/laender/europa-zentralasien/schweiz/europaeische-menschenrechtskonvention/dok/2015/svp-initiative-schweizer-recht-statt-fremde-richter-frontalangriff-auf-den-rechtsstaat

Dann pass mal auf dass die Schweiz dort nicht ihr eigenes Ding macht...Kündigung der EMRK :)


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26.03.2015 um 15:36
@Nordisch78
Ja genau, da pass ich sehr gut drauf auf! Wir haben nämlich hier auch ein paar Beschränkte.


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26.03.2015 um 15:50
Komisch...diese Arroganz nehmen sich sonst doch nur die Deutschen heraus :)

Schweizer sind irgendwie niedlich...nur allzu ernst nehmen sollte man sie nicht :)


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26.03.2015 um 15:55
@Nordisch78
Arroganz? Ist es neuerdings arogant sich den Menschenrechten unterzuordnen?

Aber wart mal Du denkst und äusserst Dich ja schon wieder pseudobiologisch - das wird man wohl nicht mehr wegbekommen bei Dir -.-


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26.03.2015 um 23:55
@Nordisch78
well played, sir!
:trollking:


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28.03.2015 um 15:04
http://www.amnesty.de/umleitung/2004/deu07/069?lang=de%26mimetype%3Dtext%2Fhtml (Archiv-Version vom 04.03.2016)


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04.04.2015 um 07:59
hier mal wieder jemand unschuldig in der Todeszelle, wenn es nach manchen hier gehen würde, dann wäre er ja sofort getötet worden und man hätte dann eben einen Unschuldigen getötet, so als Kollateralschaden, da die Todesstrafe ja ansonsten so nötig ist und billiger und überhaupt.....
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/todesstrafe-in-den-usa-anthony-ray-hinton-entlassen-a-1027064.html


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Todesstrafe

04.04.2015 um 08:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:hier mal wieder jemand unschuldig in der Todeszelle, wenn es nach manchen hier gehen würde, dann wäre er ja sofort getötet worden und man hätte dann eben einen Unschuldigen getötet, so als Kollateralschaden, da die Todesstrafe ja ansonsten so nötig ist und billiger und überhaupt.....
Allerdings wäre man aber nie dahinter gekommen da niemand für das aufrollen des Falls da gewesen wäre. Wer hätte sich noch dafür interessiert.


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Todesstrafe

04.04.2015 um 20:58
Meiner Meinung nach gibt es keine Straftaten die so schwerwiegend sind, dass man einem Menschen die Möglichkeit verwehren darf sich zu ändern.
Wirklich?
Siehst du das auch bei einem Mann so, der Kleinkinder vergewaltigt kleine unschuldigen Menschen das Leben so sehr versaut, dass diese sich irgendwann selbst das Leben nehmen, weil sie ihr Leben nichtmehr ertragen?


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Todesstrafe

04.04.2015 um 21:00
Wirklich?
Siehst du das auch bei einem Mann so, der Kleinkinder vergewaltigt kleine unschuldigen Menschen das Leben so sehr versaut, dass diese sich irgendwann selbst das Leben nehmen, weil sie ihr Leben nichtmehr ertragen?Text
meine fresse...denkt euch doch mal was neues aus als die emotionale "und was ist mit kindervergewaltigern?" schiene.

das wird langsam echt alt.


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Todesstrafe

04.04.2015 um 21:09
@Cherymoya
das sehen nicht nur manche hier so, sondern sogar unser Gesetz ;)


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04.04.2015 um 23:21
Zitat von NerokNerok schrieb:meine fresse...denkt euch doch mal was neues aus als die emotionale "und was ist mit kindervergewaltigern?" schiene.

das wird langsam echt alt.
Ich finde es lange nicht so schlimm wenn ein Mensch einfach getötet wird.

Das ist nunmal das ekelhafteste in unser Gesellschaft.

Aber Hey ich meine du scheinst es ja schon "alt" zu finden.


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Todesstrafe

04.04.2015 um 23:53
kurz ein gesellschaftliches gefüge, das anderen das leben nimmt ist menschenverachtend


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05.04.2015 um 07:42
@Cherymoya
Das Argument ist alt.......und die Todesstrafe ist hier immer noch abgeschafft


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