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29.06.2012 um 22:48@wubby88
der mündliche mietvertrag wird durch sogenanntes "konkludentes handeln" rechtsgültig, d.h. wenn so sachen passieren wie: kaution wird überwiesen, miete wird überwiesen, schlüssel wird übergeben usw.
haarig wird's erst wenn's mündliche vereinbarungen gegeben hat, die vom allgemeinen mietrecht abweichen und darüber gestritten wird. dann hat man das problem mit der beweisbarkeit und den zeugen.
dieses problem stellt sich hier aber nicht, da der email-verkehr wohl ziemlich eindeutig war, @Sascha2212 schreibt ja dass alles geklärt wurde.
wubby88 schrieb:das stimmt....beim Mietrecht reicht auch mündliches Einverständnis....aaaaaber, wenn dann einer der Vertragspartner irgendetwas will....dann hat er auch nichts in der Hand.... wenn keine Unterschrift erfolgtedas ist so nicht richtig.
der mündliche mietvertrag wird durch sogenanntes "konkludentes handeln" rechtsgültig, d.h. wenn so sachen passieren wie: kaution wird überwiesen, miete wird überwiesen, schlüssel wird übergeben usw.
haarig wird's erst wenn's mündliche vereinbarungen gegeben hat, die vom allgemeinen mietrecht abweichen und darüber gestritten wird. dann hat man das problem mit der beweisbarkeit und den zeugen.
dieses problem stellt sich hier aber nicht, da der email-verkehr wohl ziemlich eindeutig war, @Sascha2212 schreibt ja dass alles geklärt wurde.
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29.06.2012 um 22:50@wobel
Und dann packe ich ein Foto oder ähnliches rein....
eigentlich langt dann ein Beweisfoto, wie ich das Schreiben sichtbar in den Umschlag stecke, und die Anschrift mit Absender, ebenfalls sichtbar auf einem Foto erkennbar ist.
aber egal.....wir können eh nur vermuten....
So, ich muß dann wirklich hier wech...LG
wobel schrieb:ein mietvertrag bedarf NICHT der schriftform!!!das weiß ich doch....es ging mir nur um die Unterschrift die der Vermieter vorweisen müßte, um überhaupt Forderungen stellen zu können. Keine Unterschrift ist immer schlecht....auch wenn ein solcher Vertrag mündlich abgeschlossen werden kann.
man kann einen mietvertrag auch mündlich abschliessen. oder per email.
wobel schrieb:dass in dem einschreiben auch ein entsprechender brief drinwar, ddas stimmt ja, aber warum sollte ich mir denn die Mühe machen ein Einschreiben, vielleicht noch mit Rückschein loszuschicken, um den Vertrag zu lösen...
Und dann packe ich ein Foto oder ähnliches rein....
eigentlich langt dann ein Beweisfoto, wie ich das Schreiben sichtbar in den Umschlag stecke, und die Anschrift mit Absender, ebenfalls sichtbar auf einem Foto erkennbar ist.
aber egal.....wir können eh nur vermuten....
So, ich muß dann wirklich hier wech...LG
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29.06.2012 um 22:55@wubby88
wubby88 schrieb:es ging mir nur um die Unterschrift die der Vermieter vorweisen müßte, um überhaupt Forderungen stellen zu könnenWenn ein Mietvertrag - egal, ob mündlich oder schriftlich oder per Email oder sonstwas - zustande gekommen ist, dann können sowohl Mieter, als auch Vermieter im Rahmen der Allgemeinen Gesetze Forderungen stellen, auch ohne jegliche Unterschrift!
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29.06.2012 um 23:01@wubby88
ein mietvertrag bedarf NICHT der schriftform!
das bedeutet im klartext: der vermieter muss keine unterschrift vorweisen können!!!
zudem gibt's in diesem fall ja schriftliches, auch wenn's nur emails waren!
zweitens kann ich täglich tausende von schreiben in umschläge stecken ohne dass das irgendein beweis dafür wäre dass ich a) den brief dann tatsächlich abgeschickt habe und b) was in dem schreiben wirklich drinsteht.
drittens bringen dir anschrift und absender garnichts als beweis.
ach gott, mir würd da noch weit mehr einfallen warum das kein beweis für garnix ist...
sorry, aber du bist da echt naiv.
tu dir selbst einen gefallen und informiere dich für die zukunft besser, bevor du meinst "im recht" zu sein. wir haben zwar eine gesetzgebung, aber zu glauben "im recht" zu sein heisst weder tatsächlich recht zu haben und noch weniger recht zu bekommen vor gericht.
ich stand auch schon fassungslos vor lügen von mietern.
und in dem glücklicherweise einzigen fall in dem wir wirklich vor gericht gingen, war der richter sogar ähnlich fassungslos bei manchen aussagen - aber mangels beweisbarkeit, konnte er sie nicht (wie in meinen augen verdient) mit entsprechender strafe belegen. gewonnen haben wir trotzdem. hilft nur nix, jetzt haben wir 'n titel dass uns leute 'ne menge geld schulden. und eben diese leute haben noch mehr schulden und erzählen in der stadt dass sie nicht mehr arbeiten gehen weil sie ja sonst gepfändet würden.... super-sache...
wubby88 schrieb:das weiß ich doch....es ging mir nur um die Unterschrift die der Vermieter vorweisen müßte, um überhaupt Forderungen stellen zu können. Keine Unterschrift ist immer schlecht....auch wenn ein solcher Vertrag mündlich abgeschlossen werden kann.welchen teil verstehst du nicht?
ein mietvertrag bedarf NICHT der schriftform!
das bedeutet im klartext: der vermieter muss keine unterschrift vorweisen können!!!
zudem gibt's in diesem fall ja schriftliches, auch wenn's nur emails waren!
wubby88 schrieb:das stimmt ja, aber warum sollte ich mir denn die Mühe machen ein Einschreiben, vielleicht noch mit Rückschein loszuschicken, um den Vertrag zu lösen...ich glaub du hast keine ahnung, auf was für ideen leute kommen, wenn sie irgendwas "hindrehen" wollen. ein richter wird dich ob dieser argumentation auslachen. mit den paar euros für ein fingiertes einschreiben kommst du nicht aus dem schneider, wenn's ernst wird. lass dir das von jemand sagen der BEIDE seiten kennt und darin jahrzehntelange erfahrung hat.
Und dann packe ich ein Foto oder ähnliches rein....
wubby88 schrieb:eigentlich langt dann ein Beweisfoto, wie ich das Schreiben sichtbar in den Umschlag stecke, und die Anschrift mit Absender, ebenfalls sichtbar auf einem Foto erkennbar ist.nö. erstens müsstest du erstmal beweisen dass du das bist auf dem foto.
zweitens kann ich täglich tausende von schreiben in umschläge stecken ohne dass das irgendein beweis dafür wäre dass ich a) den brief dann tatsächlich abgeschickt habe und b) was in dem schreiben wirklich drinsteht.
drittens bringen dir anschrift und absender garnichts als beweis.
ach gott, mir würd da noch weit mehr einfallen warum das kein beweis für garnix ist...
sorry, aber du bist da echt naiv.
tu dir selbst einen gefallen und informiere dich für die zukunft besser, bevor du meinst "im recht" zu sein. wir haben zwar eine gesetzgebung, aber zu glauben "im recht" zu sein heisst weder tatsächlich recht zu haben und noch weniger recht zu bekommen vor gericht.
ich stand auch schon fassungslos vor lügen von mietern.
und in dem glücklicherweise einzigen fall in dem wir wirklich vor gericht gingen, war der richter sogar ähnlich fassungslos bei manchen aussagen - aber mangels beweisbarkeit, konnte er sie nicht (wie in meinen augen verdient) mit entsprechender strafe belegen. gewonnen haben wir trotzdem. hilft nur nix, jetzt haben wir 'n titel dass uns leute 'ne menge geld schulden. und eben diese leute haben noch mehr schulden und erzählen in der stadt dass sie nicht mehr arbeiten gehen weil sie ja sonst gepfändet würden.... super-sache...
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29.06.2012 um 23:11@wobel
Leider war ich auf der Seite des übers Ohr gehauenen Mieters!
Meine Mutter hat vor ihrem Tod, warum auch immer, eine Mietsenkung nicht beachtet und jahrelang zuviel Miete gezahlt. Als ich dann die Wohnung aufgelöst habe und das entdeckt habe, habe ich - es war eine horrende Summe - die Mietzahlung auf Grund dessen eingestellt ... Pustekuchen! Ich habe vor Gericht verloren, weil das Geld - wohin auch immer - "verschwunden" war und die Kontoauszüge nicht zählten :D
wobel schrieb:wir haben zwar eine gesetzgebung, aber zu glauben "im recht" zu sein heisst weder tatsächlich recht zu haben und noch weniger recht zu bekommen vor gericht.Hab ich doch vor ein paar Seiten ( :D ) auch schon geschrieben ... Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe :D
Leider war ich auf der Seite des übers Ohr gehauenen Mieters!
Meine Mutter hat vor ihrem Tod, warum auch immer, eine Mietsenkung nicht beachtet und jahrelang zuviel Miete gezahlt. Als ich dann die Wohnung aufgelöst habe und das entdeckt habe, habe ich - es war eine horrende Summe - die Mietzahlung auf Grund dessen eingestellt ... Pustekuchen! Ich habe vor Gericht verloren, weil das Geld - wohin auch immer - "verschwunden" war und die Kontoauszüge nicht zählten :D
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29.06.2012 um 23:12sorry, ich habe nie behauptet im Recht zu sein und das will ich auch gar nicht.
Ich bin nur von meiem erlebten und Erfahrungen ausgegangen, ich bin kein Anwalt oder ähnliches und naiv bin ich hin und wieder auch....
Ein Bekannter hatte einen Mietvertrag abgeschlossen...die Vermieterin hat ihre Unterschrift schon geleistet und von ihm verlangt...kannst ja mal irgendwann unterschreiben und in den Briefkasten stecken. Das hat er nie getan...Eines Tages wollte er in eine andere Wohnung umziehen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Er konnte es und sie konnte nichts dagegen tun, da sie keine Unterschrift von ihm vorweisen konnte.
Und noch ein Beispiel:
Mein Mutter hatte mal ein Vertrag geschlossen mit Firma xx....Die Firma ließ auch nach rechtmäßiger Kündigung nicht locker und wollten immer wieder Geld sehen.
Dann hat die Verbraucherzentrale ihr geraten es eben so, mit den Beweisfotos..(.nicht wo die Person drauf zu sehen ist) sondern die Gegenstände...natürlich unter Zeugen(hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen)zu machen. Und es hatte funktioniert.
Aber weil ich kein Experte bin und nur aus meinen Erfahrungswerten ausgehen kann, werde ich mich ab sofort aus dieser Unterhaltung raushalten..... Gute Nacht :ghost:
Ich bin nur von meiem erlebten und Erfahrungen ausgegangen, ich bin kein Anwalt oder ähnliches und naiv bin ich hin und wieder auch....
Ein Bekannter hatte einen Mietvertrag abgeschlossen...die Vermieterin hat ihre Unterschrift schon geleistet und von ihm verlangt...kannst ja mal irgendwann unterschreiben und in den Briefkasten stecken. Das hat er nie getan...Eines Tages wollte er in eine andere Wohnung umziehen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten. Er konnte es und sie konnte nichts dagegen tun, da sie keine Unterschrift von ihm vorweisen konnte.
Und noch ein Beispiel:
Mein Mutter hatte mal ein Vertrag geschlossen mit Firma xx....Die Firma ließ auch nach rechtmäßiger Kündigung nicht locker und wollten immer wieder Geld sehen.
Dann hat die Verbraucherzentrale ihr geraten es eben so, mit den Beweisfotos..(.nicht wo die Person drauf zu sehen ist) sondern die Gegenstände...natürlich unter Zeugen(hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen)zu machen. Und es hatte funktioniert.
Aber weil ich kein Experte bin und nur aus meinen Erfahrungswerten ausgehen kann, werde ich mich ab sofort aus dieser Unterhaltung raushalten..... Gute Nacht :ghost:
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29.06.2012 um 23:27Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!
30.06.2012 um 02:52@wubby88
nur hat sie offensichtlich entweder das geld eh schon abgeschrieben oder die anwaltskosten gescheut oder war einfach froh dass der typ raus ist.
ich hab auch schon mieter einfach gehen lassen, trotz schulden. als ich jünger war hab ich's immer nicht kapiert wenn meine M mir das erklären wollte, dass ich mich nicht so aufregen soll.
fakt ist, dass ihr (und mittlerweile auch mein) grundsatz stimmt: "des isch's ned wert, dass de dir dei oiges leba he machsch".
natürlich kann man mit mietern über jeden furz rumzicken. und ihnen zig mahnbescheide schicken. und den gerichtsvollzieher. aber manchmal biste auch einfach froh, wenn sie weg sind und gibst die ein, zwei monatsmieten oder 'n tausi an betriebskosten dann lieber dran, als dass du dir 24 stunden am tag dein eigenes leben damit versaust darüber nachzudenken, warum dieses arschloch sich nicht anständig benimmt.
fakt ist auch, dass du das wieder reinholen musst, finanziell - bzw. dich auf solche arschlöcher einstellen musst. hast du schon mal 'ne wohnung gesucht? tja, vermieter haben ALLE schlechte erfahrungen....
wubby88 schrieb:Er konnte es und sie konnte nichts dagegen tun, da sie keine Unterschrift von ihm vorweisen konnte.sie hätte ganz sicher was machen können. die gesetzliche kündigunsfrist betrrägt 3 monate.
nur hat sie offensichtlich entweder das geld eh schon abgeschrieben oder die anwaltskosten gescheut oder war einfach froh dass der typ raus ist.
ich hab auch schon mieter einfach gehen lassen, trotz schulden. als ich jünger war hab ich's immer nicht kapiert wenn meine M mir das erklären wollte, dass ich mich nicht so aufregen soll.
fakt ist, dass ihr (und mittlerweile auch mein) grundsatz stimmt: "des isch's ned wert, dass de dir dei oiges leba he machsch".
natürlich kann man mit mietern über jeden furz rumzicken. und ihnen zig mahnbescheide schicken. und den gerichtsvollzieher. aber manchmal biste auch einfach froh, wenn sie weg sind und gibst die ein, zwei monatsmieten oder 'n tausi an betriebskosten dann lieber dran, als dass du dir 24 stunden am tag dein eigenes leben damit versaust darüber nachzudenken, warum dieses arschloch sich nicht anständig benimmt.
fakt ist auch, dass du das wieder reinholen musst, finanziell - bzw. dich auf solche arschlöcher einstellen musst. hast du schon mal 'ne wohnung gesucht? tja, vermieter haben ALLE schlechte erfahrungen....
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30.06.2012 um 03:07Schwäbisch,stimmts ??? Das ist es nicht wert das Du Dein eigenes Leben zerstörst ....
Alerdings - bei 1000€ würde ich mir das schon überlegen ---- dafür würde ich den auch in den Knast bringen ....
Alerdings - bei 1000€ würde ich mir das schon überlegen ---- dafür würde ich den auch in den Knast bringen ....
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30.06.2012 um 03:11gut, wenn ich schon so falsch liege, dann belehrt mich doch eines besseren und schickt mir bitte einen link dieser gesetzteslage
und trotzdem, wo steckt denn da der sinn?
so eine heikle sache wie ein mietvertrag ohne jegliche unterschrift?
und trotzdem, wo steckt denn da der sinn?
so eine heikle sache wie ein mietvertrag ohne jegliche unterschrift?
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30.06.2012 um 12:02@Lichtträger0
WIR wissen dass das nicht so ist - DU willst uns vom gegenteil überzeugen.
mir ist das eh egal - ich mach sowieso alles schriftlich in mietsachen, ob ich muss oder nicht.
und ich würde auch keine ferienwohnung anmieten ohne was schriftliches in die hände zu kriegen - ich mag nämlich nicht irgendwohin fliegen um dann dort mit sack und pack auf der straße zu stehen. aber jedem tierchen sein plaisierchen - wer so ein risiko eingehen mag darf das von mir aus gerne tun, ich bin da halt weniger risikofreudig.
wo der sinn steckt?
auch das wurde bereits angesprochen: das mietrecht ist sehr, sehr ausführlich. da steht eigentlich alles drin was zum mieten und vermieten festgelegt werden muss. wenn man sich einig ist, muss man das nicht mehr per eigenem vertrag zustätzlich festhalten. wer einen mietvertrag aufsetzt in dem es klauseln gibt, die zum nachteil des mieters von der allgemeinen gesetzgebung abweichen, hätte sich das auch sparen können, die klauseln sind dann nämlich ungültig.
haste nicht mitgekriegt wie die änderung der gesetzeslage in sachen schönheitsreparaturen in ganz deutschland 90% aller mietverträge dahingehend gekippt hat, dass plötzlich kaum noch ein mieter renovieren musste? ja, da waren die vermieter begeistert. da hatte man schon einen vertrag und dann kommt da so ein oberrichter und ändert mal eben einfach das gesetz und macht die entsprechende klausel in deinem privatvertrag ungültig. tja...
@Lichtträger0
hast du überhaupt schon mal einen mietvertrag abgeschlossen? überhaupt wohnung gesucht?
klingt nicht so, sonst würdest du ein bisschen besser bescheid wissen...
Lichtträger0 schrieb:gut, wenn ich schon so falsch liege, dann belehrt mich doch eines besseren und schickt mir bitte einen link dieser gesetzteslagenachdem du hier als einziger meinst, die gesetzeslage wäre eine andere - wie wär's wenn du uns den paragraphen nennst in dem steht, dass mietverträge schriftlich geschlossen werden müssen?
WIR wissen dass das nicht so ist - DU willst uns vom gegenteil überzeugen.
mir ist das eh egal - ich mach sowieso alles schriftlich in mietsachen, ob ich muss oder nicht.
und ich würde auch keine ferienwohnung anmieten ohne was schriftliches in die hände zu kriegen - ich mag nämlich nicht irgendwohin fliegen um dann dort mit sack und pack auf der straße zu stehen. aber jedem tierchen sein plaisierchen - wer so ein risiko eingehen mag darf das von mir aus gerne tun, ich bin da halt weniger risikofreudig.
wo der sinn steckt?
auch das wurde bereits angesprochen: das mietrecht ist sehr, sehr ausführlich. da steht eigentlich alles drin was zum mieten und vermieten festgelegt werden muss. wenn man sich einig ist, muss man das nicht mehr per eigenem vertrag zustätzlich festhalten. wer einen mietvertrag aufsetzt in dem es klauseln gibt, die zum nachteil des mieters von der allgemeinen gesetzgebung abweichen, hätte sich das auch sparen können, die klauseln sind dann nämlich ungültig.
haste nicht mitgekriegt wie die änderung der gesetzeslage in sachen schönheitsreparaturen in ganz deutschland 90% aller mietverträge dahingehend gekippt hat, dass plötzlich kaum noch ein mieter renovieren musste? ja, da waren die vermieter begeistert. da hatte man schon einen vertrag und dann kommt da so ein oberrichter und ändert mal eben einfach das gesetz und macht die entsprechende klausel in deinem privatvertrag ungültig. tja...
@Lichtträger0
hast du überhaupt schon mal einen mietvertrag abgeschlossen? überhaupt wohnung gesucht?
klingt nicht so, sonst würdest du ein bisschen besser bescheid wissen...
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30.06.2012 um 12:12Ich habe mich gerade zu dem Thema noch einmal im Mietrecht des BGB belesen - und nicht einen Paragraphen gefunden,der eine zwangsweise Schriftform des Mietvertrages vorschreibt.
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30.06.2012 um 12:21@Nightshadow81
sag ich doch: mietverträge bedürfen NICHT der schriftform.
aber erklär das mal dem @Lichtträger0 - der will's ja nicht glauben, auch wenn wir's hier tausend mal schreiben...
sag ich doch: mietverträge bedürfen NICHT der schriftform.
aber erklär das mal dem @Lichtträger0 - der will's ja nicht glauben, auch wenn wir's hier tausend mal schreiben...
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30.06.2012 um 14:18Dann sollte er der Einfachheit halber mal das Internet befragen .
Ich war mir da halt nicht sicher also schau ich einfach mal im BGB nach ....
und ich glaube kaum das hier jemand etwas dagegen hat wenn man sich über Sachverhalte,
die man nicht genau kennt im Internet beliest bevor man irgendeinen Stuss schreibt.
Ich war mir da halt nicht sicher also schau ich einfach mal im BGB nach ....
und ich glaube kaum das hier jemand etwas dagegen hat wenn man sich über Sachverhalte,
die man nicht genau kennt im Internet beliest bevor man irgendeinen Stuss schreibt.
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30.06.2012 um 14:35Also ich hab mir jetzt die Mühe gemacht, und die entsprechenden Paragrafen mal rausgesucht:
Ich hab hier zwar kein BGB - aber @Lichtträger0 könnte ja googlen und selbst nachgucken
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/inhalts_bersicht.html
Ich hab hier zwar kein BGB - aber @Lichtträger0 könnte ja googlen und selbst nachgucken
MietrechtHier ist der Link zum BGB
Die §§ 535 - 580 BGB regeln das Mietrecht wie allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse, Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietminderung, Fälligkeit der Miete, Mietmängel, Mieterhöhung, Betriebskosten oder Kündigung.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/inhalts_bersicht.html
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30.06.2012 um 19:41Hmmm, war wohl doch nicht so wichtig.
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30.06.2012 um 19:44einfach ned hin gehen, nicht beachten sollen sie vors gericht gehen, werden sie ned.
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30.06.2012 um 19:54@wobel
@Thalassa
glaube mein letzter satz wurde falsch aufgenommen, mir ging es wirklich darum dass ich das nur nachlesen wollte, damit ich einfach beim nächsten mal besser bescheid weiß
@Thalassa
glaube mein letzter satz wurde falsch aufgenommen, mir ging es wirklich darum dass ich das nur nachlesen wollte, damit ich einfach beim nächsten mal besser bescheid weiß
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01.07.2012 um 09:29@Lichtträger0
unsere gesetzgebung ist aber nun mal so, dass du dort eigentlich nur das findest was sein muss, gäbe es eine gesetzliche pflicht, dass mietverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen, würdest du dazu etwas finden können - da dies aber nicht pflicht ist, findest du auch keinen entsprechenden paragraphen.
meines wissens ist der einzige satz im mietrecht, in dem die mündliche form sozusagen erwähnt ist dieser hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/550.html - reicht dir das dann endlich?
unsere gesetzgebung ist aber nun mal so, dass du dort eigentlich nur das findest was sein muss, gäbe es eine gesetzliche pflicht, dass mietverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen, würdest du dazu etwas finden können - da dies aber nicht pflicht ist, findest du auch keinen entsprechenden paragraphen.
meines wissens ist der einzige satz im mietrecht, in dem die mündliche form sozusagen erwähnt ist dieser hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/550.html - reicht dir das dann endlich?