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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

218 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hilfe, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 12:38
Hallo liebe Community,

ich habe eine dringende Frage. Meine Freundin, ein paar Freunde und ich wollten im Sommer zusammen nach Mar de Crystal in Spanien. Wir haben in unserem Real-Markt ein Urlaubsangebot von Privat an dieser "Bitet-Kaufe-Suche"-Tafel gesehen und uns mit den Besitzern in Verbindung gesetzt. Alles wunderbar, wir haben einen passablen Preis ausgehandelt und es war soweit alles fest. Dann wollten wir uns mit den Besitzern treffen bzgl Schlüsselübergabe für das Haus und weitere Besprechung. Diese haben sich auch nach 2-maligem Nachfragen nicht mehr gemeldet und jetzt kam eben eine Email, dass wir uns diese Woche treffen. Aber nach 3-Monaten haben wir damit nicht mehr gerechnet und das ganze soeben abgesagt. Jetzt kam noch eine Email in der steht, dass wir entweder hinfahren können und den vollen Betrag zu zahlen hätten oder dass wir die Nutzungsgebühr von 300€ zahlen sollen, weil er jemand anderem abgesagt hätte. Was können wir tun? Wir hatten alles soweit per Email festgemacht, also hat der Besitzer alles schriftlich. Sind wir gezwungen den BEtrag zu zahlen? Dazu muss noch gesagt werden, dass meine Freundin zu "Vertragsabschluss" erst 17 war. Also können wir den "Vertrag" als nichtig ansehen oder nicht. Es dürfen ja nur Verträge im Taschengeldbereich abge4schlossen werden, solange die Eltern nicht zustimmen oder hab ich mir das falsch angeeignet?

BITTE UM HILFE!!!!!!

Danke euch und Sorry das der Text solang geworden ist :S


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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 12:45
Wenn Sie 17 war ist Sie nur bedingt fähig Verträge abzuschließen. Nummer 1.

Nummer 2, gibts keinen Vertrag.
Es gibt soweit ich das sehen kann nur reinen Email Verkehr zwischen Angebot und Nachfrage.

Nummer 3, eine Zusage eurerseits ist nicht bindend, wenn der Veranstalter bzw der Vermieter mit euch keinen gültigen Vertrag abgeschlossen hat.
Ihr habt ihm zwar so gesehen eine mündliche Zusage gemacht, aber ich meine das sei nicht zwangsläufig bindend, vor allem wenn nur über Email korrespondiert wurde.


Aber Ich kann mich auch Irren! :D^^


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29.06.2012 um 12:48
@Sascha2212

Mit welchen finanziellen Mitteln hätte deine Freundin die Wohnung bezahlt?


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29.06.2012 um 12:48
@Hammelbein
Erstmal herzlichen Dank. Ich habe das auch irgendwie gelesen, dass Emailkontakt nicht gleich "Vertrag" ist und nicht bindend sit, aber war mir bzw bin mir voll unsicher! :\


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29.06.2012 um 12:49
@Hammelbein

Bei einer Willenserklärung ist der eigentliche Wille zu erforschen. Von daher kann man bei einer Einigung davon ausgehen, das ein Vertrag zustande gekommen ist.

Dabei ist allerdings der Schriftverkehr zwischen den Parteien zu berücksichtigen.


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29.06.2012 um 12:50
Schreib dem Vermieter, dass du das nicht bezahlst weil er sich ja nicht mehr gemeldet hat. Wenn das nicht reicht drohe mit einem Anwalt! Wenn er dann immer noch auf das Geld besteht solltest du tatsächlich zu einem Anwalt gehen.


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29.06.2012 um 12:50
@Can
Wie meinst du das? :S
Also wir müssten 480€ zahlen. Wir hätten das durch 5 geteilt...


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F-117 ehemaliges Mitglied

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29.06.2012 um 12:51
@Lady_Amalthea
@Sascha2212

Ich würde die sache einfach Aussetzen und erst reagieren wenn er mit dem Anwalt kommt.
Also ein richtiges Schreiben vom Anwalt, keine Drohung.
Meine leihen Meinung.
Denn mit dem Anwalt biste schnell höher als 300€.


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29.06.2012 um 12:51
@Lady_Amalthea
Weil er sich nicht mehr gemeldet hat, kann ich bei sowas als Begründung nennen? O.o


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29.06.2012 um 12:52
@Sascha2212

Den "Vertrag" hat deine Freundin unterzeichnet, alleine? Hätte sie ein Nebenjob und sie würdie Wohnung aus eigenen Mitteln bestreiten, dürfte der Vertrag rechtmäßig sein.


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29.06.2012 um 12:52
@F-117
Dann ist es doch doof zun warten, wenn ich mit dem Anwalt dann höhere kosten habe oder nicht?? :\


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29.06.2012 um 12:53
@Can
Unterschrieben ist garnichts. Das war reiner Emailverkehr + 2 Telefonate. Und sie alleine könnte das nicht bezahlen, falls du das meinst... :}


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29.06.2012 um 12:54
Das mit der Willenserklärung mein ich übrigends in etwa so:

Wenn deine Freundin schreiben würde, bei 480 € nehme ich die Wohnung und der Vermieter sieht sich einverstanden und legt dies schriftlich fest(kein Vertrag), ist eine gültige Willenserklärung abgegebn worden


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29.06.2012 um 12:56
@Can
Eine Willenserklärung ist bindend richtig? Beispielsweise bei einem Angebot.
In dem Falle wäre das danna uch bindend richtig? Also bin ich am Ar***? :D


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29.06.2012 um 12:57
@Sascha2212

Ich denke schon, ihr konntet ja nicht davon ausgehen, dass er noch interressier war. Aber so sicher bin ich mir natürlich nicht. Bei solch dubiosen Sachen reicht es oft schon nur mit der Einschaltung eines Anwalts zu drohen.

Ich würde dir raten mal in nem Juristischen Forum zu fragen, weiß gar nicht obs sowas gibt, aber ich denke schon gibt ja im Internet alles... ;)

@F-117
Wenn er wartet bis der Vermieter nen Schreiben von nem Anwalt schickt, kann die Summer (wenn es den rechtens ist, was ich nicht glaube) schon durch Mahngebüren etc. noch viel höher sein!


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29.06.2012 um 12:58
Zitat von Sascha2212Sascha2212 schrieb:Und sie alleine könnte das nicht bezahlen, falls du das meinst...
Dann dürfte man sich in der Tat auf § 106,107 berufen.


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29.06.2012 um 13:00
@Can

Der springende Punkt ist doch, dass der Vermieter sich nicht mehr gemeldet hat und auch nicht zu erreichen war, oder @Sascha2212 ??


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F-117 ehemaliges Mitglied

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29.06.2012 um 13:01
@Lady_Amalthea
@Sascha2212

Naja ein Fall bei mir:
Mein Auto wurde angeditscht beim Ausparken, der Herr informierte die Polizei hinterließ seine Nummer, alles sehr gut.
Nach dem E-mail verkehr war auch klar, ich zahle erstmal vorweg alles, und er überweist es dann.
Er wollte es nicht über die Versicherung wegen dem Hochstuffen machen.
Dann meinte er die Rechnung sei viel zu hoch, ich schalte Anwalt ein, kommt zum Prozess, ich bekomme recht.
Und ich habe trotzdem keinen Cent gesehen+ Anwalt Rechnung.
Du bist da in einer viel komfortableren Situation, du hast noch keinen Schaden bzw. kein Geld bezahlt.


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29.06.2012 um 13:01
Zitat von Lady_AmaltheaLady_Amalthea schrieb:Der springende Punkt ist doch, dass der Vermieter sich nicht mehr gemeldet hat und auch nicht zu erreichen war
und deswegen ist davon ausgehen, daß der "Vermieter" sich nicht an den Vertrag hält, wenn denn überhaupt einer zustande gekommen ist.


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29.06.2012 um 13:10
Zitat von Lady_AmaltheaLady_Amalthea schrieb:Der springende Punkt ist doch, dass der Vermieter sich nicht mehr gemeldet hat und auch nicht zu erreichen war, oder
Ja, in diesem Punkt sehe ich auch handlungsbedarf. Weiß jetzt aber nicht welche einschlägige Norm aus dem BGB Anwendung findet.

Da aber kein Vertrag im Sinne des § 434 zustande gekommen ist, kann die Freundin nicht zur Zahlung verpflichtet werden. Eine weitere Anspruchsgrundlage könnte hier auch § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels sein. Kein Vertrag, lediglich eine gültige Willenserklärung.

Also im Großen und Ganzen sehe ich dich rechtlich auf der Gewinnerseite


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