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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

218 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hilfe, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 13:12
@Sascha2212

Ich habe die Diskussion sehr aufmerksam verfolgt und nun einige Fragen .

1 Wer hat den Vertrag unterschrieben ??
2. Haben die Eltern Deiner Freundin,sollte sie den Vertrag ebenfalls unterschrieben haben,zugestimmt das sie unterschreiben darf ???

Nach § 146 BGB gelten Vertragsangebote automatisch nur für eine befristete Zeit:

"Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147,1 1482 und 149 rechtzeitig angenommen wird."

1
§ 147 BGB:

(1)
"Der einem Anwesenden* gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. Dies gilt auch von einem mittels Fern- sprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag."

(2)
"Der einem Abwesenden* gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf."

Allerdings ist das Thema Verträge ein sehr schwieriges. Das hier erstmal zur Vorabinformation,ich werde aber weiter recherchieren.


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29.06.2012 um 13:18
Nachdem ihr den Preis verhandelt habt, wolltet ihr euch zur Schlüsselübergabe treffen. Hab ich das richtig verstanden?

Daraufhin herrschte 3 Monate Funkstille? @Sascha2212


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29.06.2012 um 13:20
@Nightshadow81

1. Kein Vertrag, nur eine (gültige Willenserklärung) seitens der Freundin.
2. Nein, soweit ich das verstanden habe


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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 13:32
Da die Freundin zu diesem Zeitpunkt aber nur bedingt geschäftsfähig war bedurfte es dazu der Zustimmung ihrer Eltern .
Wurde diese nicht erteilt,habt ihr gute Karten aus dem Dilemma rauszukommen.
Sollten die Eltern ihre Zustimmung allerdings gegeben haben sieht es schlecht aus.

In der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, nach Maßgabe der § 106 BGB i.V.m. §§ 107 bis 113 BGB. Er bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der (vorherigen) Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Ein ohne solche Einwilligung geschlossener Vertrag ist schwebend unwirksam (§ 107 BGB). Er kann durch nachträgliche Genehmigung des gesetzlichen Vertreters wirksam werden (§ 108 BGB). Soweit dem Minderjährigen vom gesetzlichen Vertreter Geldmittel für bestimmte Zwecke oder zur freien Verfügung überlassen wurden (zum Beispiel Taschengeld), kann der Minderjährige in diesem Umfang wirksame Verträge schließen.

Solltet ihr da ernsthafte Probleme bekommen bleibt als letzte Möglichkeit nur die Einschaltung eines Anwaltes.


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29.06.2012 um 13:37
Eins nach dem anderen:

@Lady_Amalthea
Ja genau so ist es.

@Nightshadow81
Das klingt doch prinzipiell garnicht mal so schlecht (Copy-Paste-Print: Check)

Also es wurde kein offizieller Vertrag gemacht, wo beide Parteien aufgeführt sind und es wurde auch rein garnichts unterschrieben, also ist es doch so oder so nichtig oder nicht?
Ich weiss nur (zum Beispiel bei mir im Betrieb) sind bestellungen und "Anfordern von Dienstleistungen" nur mit Unterschrift oder entsprechender Klausel (Dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig, da es machinell erstellt wurde) gültig oder sehe ich das falsch?

Meine Freundin war zum Zeitpunkt des Emailverkehr 17 Jahre alt, mittlerweile ist sie 18.

Ich glaube ich werde mal einen befreundeten Anwalt fragen. Ich blick da nicht so ganz durch. :\

Ein weiteres Problem:

Dieser Urlaub wäre schon in 5 Tagen:
1. Bekomme ich so schnell keinen Urlaub genehmigt (auf der Arbeit)
2. Haben wir weder Flug noch Transfer vom Flughafen zum Haus gebucht

Aber sehe ich das richtig, dass ich rein rechtlich vollkommen im Recht bin? (bzw meine Freundin)

EDIT: Achja Ihre Eltern haben nicht "offiziell" Zugestimmt, also mit dem Vermieter gesprochen sondern nur zu uns selber gesagt, dass das in Ordnung ist wenn wir fahren.


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29.06.2012 um 13:47
Die Tatsache das weder ein Vertrag in schriftlicher Form noch gültige Unterschriften vorliegen, ist sehr gut . Denn dadurch kann die zweite Vertragspartei,sprich der Vermieter nicht ohne weiteres auf Erfüllung des Vertrages ( den es ja laut Deiner Aussage nicht gibt ) bestehen .
Solltet ihr die Absprache allerdings per Handschlag besiegelt haben,ist der Vertrag auch ohne Schriftform gültig.

Ein Vertrag per Handschlag ist gültig

Obgleich es wenige Einschränkungen gibt (z.b. die Schenkung unter Ehegatten), erfährt der Vertrag per Handschlag die gleiche Gültigkeit wie der schriftliche Vertrag. Das BGB räumt den Bürgern in weiten Teilen Vertragsfreiheit ein, d.h. die Form (schriftlich, mündlich) darf selbst bestimmt werden. In der Praxis trifft dies auf fast alle Verträge zu. Zu empfehlen ist ein mündlicher Vertrag jedoch keineswegs.

Eine mündliche Absprache ist nie empfehlenswert

Natürlich, wenn Sie einen Freund bitten, Ihnen eine Zeitschrift mitzubringen, wird er für Sie zwar als Vertreter im Rahmen eines Dienstvertrages tätig, jedoch haben Sie vermutlich kein Interesse daran, ihn bei Nichterfüllung juristisch zu belangen. Anders sieht es aus, wenn Sie etwa ein gebrauchtes Fahrrad kaufen und die Übergabe für den nächsten Tag vereinbaren. Plötzlich will der Verkäufer nichts mehr davon wissen. Was nun?

Ein schriflichter Vertrag garantiert also beiden Parteien Rechtssicherheit. Im vorliegenden Fall wäre es dem Gericht zweifelsfrei klar, dass ein Vertrag vorliegt und der Verkäufer daran gebunden ist. Ohne schriftlichen Vertrag sieht es dagegen für Sie schlecht aus, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Außerdem müssen Sie vor Gericht als unterlegene Partei die vollen Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Ein schriftlicher Vertrag ist also für alle Verträge, die über den Familien- und Bekanntenkreis hinausgehen, wärmstens zu empfehlen. Ein Vertrag per Handschlag ist immer schwer zu beweisen und macht das Gerichtsurteil von Erinnerungsvermögen, dem Detailgrad der Aussagen und der Glaubwürdigkeit der Zeugen abhängig.


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29.06.2012 um 13:53
@Nightshadow81

Erstmal danke, dass du dir die Mühe machst, alles ausführlich zu erläutern.

Back-to-Topic: Also meine Freundin und Ich haben diesen Mann noch nie gesehen, also war auch nichts abgesprochenes per HAndschlag besiegelt.

Es gibt wirklich nur diesen Emailverkehr und die 2-3 Telefonate. Und dann war Funkstille.

Soll ich dir den Emailverkehr mal per PN schicken. Also das wichtigste daraus zumindest?
Oder ist dir das zu stressig. Wäre nicht schlimm wenn nicht. :)


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29.06.2012 um 13:57
Das wollte ich hören . Da hier ( so wie ich das erkenne ) nie ein Vertrag zustandegekommen ist,dürfte der Mann wenig Chancen haben,von Euch irgendetwas zu verlangen.
Allerdings betone ich nochmals das ich kein Anwalt bin aber ich versuche halt zu helfen wo es geht.
Ich weiß aus beruflichen Gründen ( Security ) wie bescheiden das deutsche Recht formuliert ist und was da für Schwierigkeiten auftreten können .
Ich hoffe,ich habe Dir wenigstens ein wenig weiterhelfen können.Wenn noch Fragen bestehen sollten komm einfach noch mal auf mich zu .


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29.06.2012 um 14:04
Zitat von Nightshadow81Nightshadow81 schrieb:Solltet ihr da ernsthafte Probleme bekommen bleibt als letzte Möglichkeit nur die Einschaltung eines Anwaltes.
Das ist nicht die letzte Möglichkeit. Es ist die einzig sinnvolle.

@Sascha2212
nahezu alle Äußerungen hier waren sachlich völlig falsch. Es ist auch gar nicht möglich - selbst wenn die Kompetenz vorhanden wäre (und sie ist es nicht) - eine sinnvolle Antwort zu geben. Es fehlen schlicht und ergreifend die Emails, die überhaupt erst ermöglichen würden, die Sachlage zu beurteilen. Erst dann kann man die rechtliche Situation beurteilen.

Das ist einfach nur gefährlich, sich auf Basis der Beiträge (so nett sie auch gemeint sein mögen) eine Meinung zu Deinem weiteren Vorgehen zu bilden.


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29.06.2012 um 14:09
@kleinundgrün

Guter Einwand.Vielleicht ist der Verfasser der Frage ja bereit,einige der Mails zur Einsicht bereitzustellen .... das würde helfen,die Sachlage noch besser zu verstehen.
Und wie ich es Sascha 2212 schon geraten habe sollte er sich überlegen,einen Anwalt einzuschalten.
Allerdings ist das wie gesagt mit erheblichen Kosten verbunden und es bleibt abzuwägen ob da der Aufwand am Ende den gewünschten Nutzen bringt.


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29.06.2012 um 14:18
Zitat von Nightshadow81Nightshadow81 schrieb:Allerdings ist das wie gesagt mit erheblichen Kosten verbunden
bei 300 EUR Streitwert kostet eine Beratung nach RVG stolze 14,28 EUR brutto.

Die Ratschläge sind ja sicher alle lieb gemeint und es macht sicherlich auch Spaß, ein wenig im BGB herumzustöbern. Aber es gibt durchaus einen Grund, warum Rechtswissenschaften ein Studiengang sind. Sonst ist man vielleicht der Ansicht, dass dieser oder jener § ganz gut passt, aber wahrscheinlich wird man auf die Nase fallen.


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29.06.2012 um 14:21
Deswegen sind meine Hinweise ja auch nur aufgezeigte Möglichkeiten und der Versuch,ihm zu helfen.Nicht mehr und nicht weniger.
Allerdings hat er hier gute Karten da nichts zustandekam was ihm am Ende ans Bein läuft.
Deswegen hoffe ich ja darauf,ggf die ein oder andere Mail zu erhalten .


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29.06.2012 um 14:30
Zitat von Nightshadow81Nightshadow81 schrieb:Allerdings hat er hier gute Karten da nichts zustandekam was ihm am Ende ans Bein läuft.
Was ist deiner Meinung nach schlechter:

a) kein Rat
b) ein falscher Rat

Ich finde, bei manchen Themen ist Laienwissen besonders gefährlich. Ganz vorne dabei ist Medizin und Jura.

Mehr will ich dazu auch gar nicht sagen. Solange sich @Sascha2212 darüber im Klaren ist, soll es mir recht sein.


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29.06.2012 um 14:50
@kleinundgrün
@Nightshadow81

Werde mal die Mails rauskramen und Teile einstellen.
*Kram*


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29.06.2012 um 14:57
Zitat von Sascha2212Sascha2212 schrieb:Werde mal die Mails rauskramen und Teile einstellen.
damit man die Situation beurteilen kann, musst Du allerdings auch Nacktbilder von Dir hier öffentlich einstellen.


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29.06.2012 um 15:10
aber mal als Denkansatz:
a) schriftlicher Vertrag
Wenn ich in eine Bar gehe, in Richtung einer Flasche Whisky nicke, der Barmann mir ein Glas einschenkt und ich trinke davon. Dann habe ich einen Kaufvertrag über 2 cl Whisky abgeschlossen. Ganz ohne Unterschrift. Ganz ohne Handschlag. Klingelts?

b) beschränkt geschäftsfähig
Deine Freundin ist 17. OK.
Und Du? bist Du auch jünger als 18?


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29.06.2012 um 15:41
@kleinundgrün
Werd nicht frech ;)

Ich bin 18, war es auch zu dem Zeitpunkt schon, allerdings habe ich nicht "zugesagt" sondern meine Freundin.


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29.06.2012 um 15:51
Die Menschen würden ihre Nerven so sehr schonen und sich so viel Stress ersparen, wenn sie mit ihren rechtlichen Problemen einfach zu einem Rechtsanwalt gehen würden.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Die Ratschläge sind ja sicher alle lieb gemeint und es macht sicherlich auch Spaß, ein wenig im BGB herumzustöbern. Aber es gibt durchaus einen Grund, warum Rechtswissenschaften ein Studiengang sind.
Wie sehr ich dem beipflichte.


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29.06.2012 um 16:08
@kleinundgrün

Woher willst du denn wissen, das wir hier falsche Ratschläge gegeben haben?

Ich und @Nightshadow81 haben unsere Behauptungen zumindest auf BGB gestützt formuliert. Alle "Behauptungen" sind nachzulesen.

Ich sehe ihn zumindest was die gegenwärtige Sachlage anbelangt, durchaus im Recht.

Und ich habe durchaus Kenntnisse in Rechtsfächern.(Nicht die Weißheit mit Löffeln gefressen)


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29.06.2012 um 16:21
@Can
Zitat von CanCan schrieb:Eine weitere Anspruchsgrundlage könnte hier auch § 125 BGB Nichtigkeit wegen Formmangels sein. Kein Vertrag, lediglich eine gültige Willenserklärung.
-> Blödsinn

Ich möchte hier auch wirklich niemandem zunahe treten oder auch nur rechthaberisch erscheinen. Aber ich kann nicht einfach einen nur teilweise bekannten Sachverhalt nehmen und ihn igendwie einem § zuordnen. Das ganze Gerede über das Zustandekommen von Verträgen ist Unsinn, §146 passt auch nur (vielleicht), wenn noch kein Vertrag zustande gekommen ist.

Wie gesagt, ihr dürft euch gerne tummeln und noch ein bisschen herumrätseln und ich sage nichts mehr dazu. Aber hilfreich ist es - wenn man von einem gewissen Unterhaltungswert absieht - nicht.

@Sascha2212: Höre auf @El-Presidente oder riskiere es. Aber keiner der Beiträge hier hilft Dir weiter, eine qualifizierte Entscheidung zu treffen.


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