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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

218 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hilfe, Recht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 21:22
@murphyslaw

Mein Problem ist, daß der Vermieter Nachfragen nicht beantwortet hat. Selbst wenn die Anfragen in der ersten Woche waren und der Vermieter nicht da, so sollte er, bei Rückkehr die Mails beantworten.

Eben weil der Mieter ansonsten davon ausgehen könnte, der Vermieter hat kein Interesse mehr.

Verstehst Du?


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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 21:23
@andykiel
Zitat von andykielandykiel schrieb:Wenn man geschäftlich was anbietet egal ob Privat oder Firma unterliegt man Geschäftbedingungen.
Deswegen muß man noch lange nicht als Privatperson auf jede Mail antworten - wir wissen ja auch nicht, was in den Mails stand. Es war auf jeden Fall keine Absage, da hätten die wohl reagiert, oder?
Und nochmal: Solange wir die Mails nicht kennen, müssen wir erstmal davon ausgehen, daß ein rechtkräftiger Vertrag geschlossen wurde, den die Jugendlichen jetzt auf den letzten Drücker nicht mehr erfüllen wollen!


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29.06.2012 um 21:24
@Thalassa


Macht man Geschäfte muß man im Interresse des Kunden und im eigenen Interresse erreichbar sein ...

Andy.


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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 21:26
@andykiel
Zitat von andykielandykiel schrieb:Macht man Geschäfte muß man im Interresse des Kunden und im eigenen Interresse erreichbar sein ...
... und wenn die nun aus irgendwelchen Gründen selber verhindert waren? Privat ist kein Hotel und kein Unternehmen mit zig Mitarbeitern ...


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Rechtliches! Brauche dringend eure Hilfe!!

29.06.2012 um 21:28
Zitat von ThalassaThalassa schrieb:... und wenn die nun aus irgendwelchen Gründen selber verhindert waren? Privat ist kein Hotel und kein Unternehmen mit zig Mitarbeitern ...
Selbst wenn die Anfragen in der ersten Woche waren und der Vermieter nicht da, so sollte er, bei Rückkehr die Mails beantworten.

Eben weil der Mieter ansonsten davon ausgehen könnte, der Vermieter hat kein Interesse mehr.


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29.06.2012 um 21:30
Stimmt. So kam das für mich rüber.


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29.06.2012 um 21:31
Stellt Euch zb. mal vor, Ihr kauft Euch ein Auto und es hat 3 Monate Lieferfrist, so aber in den Monaten passiert was unvorhergesehenes und Ihr könnt die Firma nicht erreichen , das würde Euch denn nicht stören ?

Das ist doch wohl ein Unding ...


Andy


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29.06.2012 um 21:33
@andykiel
Das ist aber auch ein himmelweiter Unterschied und passt gar nicht zu dem Problem des TE.


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29.06.2012 um 21:33
@klausbaerbel
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Eben weil der Mieter ansonsten davon ausgehen könnte, der Vermieter hat kein Interesse mehr.
Unsinn - wenn für den Vermieter klar ist, daß dann und dann der und der kommt und in die Ferienwohnung zu einem fest vereinbarten Preis einzieht, weil vertraglich alles geklärt ist, kann derjenige - was weiß ich - auf Weltreise gehen, oder sonstwas, dazu macht man ja Verträge, und sei es auch nur per Email!
Die haben sich rechtzeitig zur Schlüsselübergabe gemeldet, alles andere schien geklärt und vereinbart gewesen zu sein.
Ob ein Vermieter koscher ist oder nicht, darum muß man sich im Vorfeld schon selber kümmern - dazu gibt es im Notfall sogar die Verbraucherzentrale und Google.


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29.06.2012 um 21:33
Eben. Und deshalb verstehe ich auch das die Leute um, die es hier geht,kein Interesse mehr haben.


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29.06.2012 um 21:34
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb: Selbst wenn die Anfragen in der ersten Woche waren und der Vermieter nicht da, so sollte er, bei Rückkehr die Mails beantworten.
Waren es Mails? Waren es Telefonanrufe? Wenn es Mails waren: Was stand drin, worum ging es? War eine Antwort unumgänglich? Ist der PC abgestürzt? Mail in den Weiten des WWW verschollen? Falsche Mailadresse und es ist nichts angekommen?
Wir wissen es nicht.
Zitat von bennamuckibennamucki schrieb:Eben weil der Mieter ansonsten davon ausgehen könnte, der Vermieter hat kein Interesse mehr.
Wieso? War doch schon alles fix in den vorherigen Mails vereinbart. Interesse war beiderseits bekundet, ausgesprochen und Mietzeitraum war festgelegt - wieso also kein Interesse mehr?


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29.06.2012 um 21:34
@andykiel
Zitat von andykielandykiel schrieb:Wenn man geschäftlich was anbietet egal ob Privat oder Firma unterliegt man Geschäftbedingungen.
ach ja? kennst du die AGBs deines vermieters? *grins*
du wärst der erste...


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29.06.2012 um 21:34
Wenn wir eine Ferienwohnung mieten, egal ob per Mail oder anders, kann es doch trotzdem sein, das irgendeine Seite(Vermieter oder Mieter) noch mal ´ne Frage hat.
Da erwartet man einfach, das der Vertragspartner sich meldet. Muß ja nicht sofort sein...
aber nach 3 Monaten ist es doch schon mehr als verwunderlich.

E-mails sind doch Gang und Gebe, wir fänden es doch auch alle daneben, wenn der Vermieter nicht ans Telefon gehen würde....sowas geht nicht!

Jeder von uns würde unsicher werden und denken...Hey, wenn das man noch was wird!!!! Und wir würden uns nach einem anderem Objekt umschauen....Ist nur menschlich.

VOR 3 Monaten wurde mehrmals nachgefragt, das ist ´ne Ewigkeit, besonders wenn man auf Antwort wartet!!!
Kann einfach nicht sein, das sich der Vermieter erst kurz vor Urlaubsantritt nochmal meldet....ich wäre auch angepischert....jeder soll sich doch mal in die Lage des TE versetzen....jedenfalls denke ich so.... nach seiner Schilderung.:engel:


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29.06.2012 um 21:35
@andykiel
Zitat von andykielandykiel schrieb:Stellt Euch zb. mal vor, Ihr kauft Euch ein Auto und es hat 3 Monate Lieferfrist, so aber in den Monaten passiert was unvorhergesehenes und Ihr könnt die Firma nicht erreichen , das würde Euch denn nicht stören ?
ja genau, stell dir das mal vor.
und du glaubst dein autohändler würde dich einfach so aus dem vertrag lassen, ohne schadensersatz? das glaubst du doch wohl selbst nicht.


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29.06.2012 um 21:38
@wobel

Es geht um Erreichbarkeit nichts anderes !

Andy


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29.06.2012 um 21:39
@wobel
Natürlich müßte man die AGB´s kennen, denn normalerweise müssen wir sie zur Kenntnis nehmen und auch vorher durchlesen......das ist bei jedem Vertrag, bzw. Kaufvertrag, der Fall.
Machst du es nicht....selber Schuld :kiff:


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29.06.2012 um 21:41
Zitat von ThalassaThalassa schrieb:Die haben sich rechtzeitig zur Schlüsselübergabe gemeldet, alles andere schien geklärt und vereinbart gewesen zu sein.
Es schien ja etwas nicht sicher zu sein. Sonst hätte sich der Mieter ja nicht 2 Mal mit Fragen gemeldet.

Wenn mir so etwas passieren würde, würde ich auch davon ausgehen, daß der Vermieter kein Interesse mehr hat.

Also kein Unsinn!


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29.06.2012 um 21:42
Zitat von wubby88wubby88 schrieb:jeder soll sich doch mal in die Lage des TE versetzen
Richtig, blos wissen wir alle nicht was genau vereinbart war, wie der Ablauf gewesen ist, worum es in den Rückfragen/Nachfragen explizit ging.

Also wenn ICH noch wichtige Infos haben will, dann bleibe ich da auch dran - und zwar SO lange bis ich eine Antwort habe. Wenn ich telefonisch niemanden erreiche und auch nicht per Email, dann schicke ich spätestens nach einem Monat mal einen netten Brief mit der guten alten Post per Einschreiben mit Rückschein.

Und wenn sich dann immer noch nichts tut und mir die Sache nicht ganz koscher vorkommt, dann schreibe ich ganz offiziell eine Absage und cancel das Ganze früh genug und nicht erst kurz vor knapp, wenn der Vermieter sich rechtzeitig (!) meldet wegen der Schlüsselübergabe.


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29.06.2012 um 21:44
@andykiel
Zitat von andykielandykiel schrieb:Es geht um Erreichbarkeit nichts anderes !
der mietvertrag lief doch noch garnicht.
entsprechend war auch keine pflicht zu erreichbarkeit (die ist übrigens keineswegs vorgeschrieben für vermieter, das wäre mir neu, wenn ich's auch für sinnvoll halten würde).


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29.06.2012 um 21:45
@wubby88
Zitat von wubby88wubby88 schrieb:Natürlich müßte man die AGB´s kennen, denn normalerweise müssen wir sie zur Kenntnis nehmen und auch vorher durchlesen......das ist bei jedem Vertrag, bzw. Kaufvertrag, der Fall.
Machst du es nicht....selber Schuld :kiff:
der punkt ist nur: es gibt keine AGBs bei mietverträgen von privat.
die AGBs bei mietverträgen stehen im schriftlichen mietvertrag (sofern vorhanden) und ansonsten gilt das allgemeine mietrecht als AGB.
wir reden hier NICHT von einem vertrag zwischen zwei kaufleuten sondern von einem mündlichen MIETVERTRAG.


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