Also mal grundsätzlich sollten Fachfremde und Laien nicht mit einzelnen §§ durch die Gegend werfen - ein einzelner § zusammenhänglich mit einem anderen, kann schon wieder eine ganz neue Situation hervor rufen.
Und gerade bei solchen Sachen wie in diesem Fall bewegt man sich mit Mutmaßungen und gefährlichem Halbwissen auf ganz schön dünnem Eis.
Und bevor gesagt wird gem. § so und so hast Du gute Chancen da raus zu kommen und von wegen Minderjährigkeit und und und möge man sich den § 110 BGB mal durchlesen, der besagt nämlich folgendes:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Hat sie nun die Kohle von der Mami zum Burzeltag bekommen mit den Worten: "Mach was schönes damit!" greift er schon.
Nicht zu unterschätzen sind auch die genauen Formulierungen in eben diesen Emails die ja nachweisbar hin und her gegangen sind - die kennen nicht alle wortgenau.
Dazu kommt das alleine schon mal so und mal so ausgelegt werden kann, dass innerhalb eines doch recht langen Zeitraumes von drei Monaten "nur" zwei mal versucht wurde den Vermieter zu kontaktieren. Dem Einen ist das Bemühung genug, dem Anderen nicht.
Ausserdem HAT der Vermieter sich ja noch früh genug gemeldet und die Reise HÄTTE zustande kommen können.
So viele wenns und abers - mir eindeutig ZU viele um ne konkrete Aussage zu treffen und schon mal gar nicht auf "Laienbasis".
@Sascha2212 Ich würde mich hier an Deiner Stelle nicht wirklich auf irgendwelche Aussagen von Menschen hier verlassen, von denen Du nicht wirklich weisst ob SIE überhaupt wissen was sie Dir hier raten.
Nur wer weiß das es ein BGB gibt und drei §§ parat hat ist noch lange kein Rechtsexperte.