Das Arbeitsamt und du!
29.08.2011 um 23:04@datrueffel
Hast du bereits einen Arbeitsvertrag für die Stelle, die du in 6 Monaten antrittst? Soweit ich weiß, kann man dich nicht mehr in Maßnahmen stecken oder sonstwie verheizen, wenn ein AV vorliegt. Selbst wenn die Stelle erst in 6 Monaten besetzt wird, kann der schon ausgestellt werden. Bis dahin musst du dich auch nicht mehr bewerben. Jedenfalls lief das bei meiner Nachbarin so. Die bekam den Vertrag 3 Monate vor Antritt der Stelle, da sie damals noch den Sohn ihres Partners betreuen musste (kein KiTa-Platz frei) und musste sich in der Zeit nicht einmal bewerben, da sie ja 'vermittelt' war.
Hast du bereits einen Arbeitsvertrag für die Stelle, die du in 6 Monaten antrittst? Soweit ich weiß, kann man dich nicht mehr in Maßnahmen stecken oder sonstwie verheizen, wenn ein AV vorliegt. Selbst wenn die Stelle erst in 6 Monaten besetzt wird, kann der schon ausgestellt werden. Bis dahin musst du dich auch nicht mehr bewerben. Jedenfalls lief das bei meiner Nachbarin so. Die bekam den Vertrag 3 Monate vor Antritt der Stelle, da sie damals noch den Sohn ihres Partners betreuen musste (kein KiTa-Platz frei) und musste sich in der Zeit nicht einmal bewerben, da sie ja 'vermittelt' war.