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Postmortem Fotografie

7.429 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Trauer, Memento Mori, Bilder Von Toten ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Postmortem Fotografie

08.11.2012 um 08:36
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb am 10.10.2012:Auf der anderen Seite kann man es aber auch als troestlich empfinden, dass sie nie das ganze Leid der Welt erfahren mussten. Vielleicht ein schwacher Trost, aber immerhin.
Sehe ich auch so.


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Postmortem Fotografie

12.11.2012 um 16:10
wenn Eltern ihre Kinder überleben (müssen)
eine Mutter trauert an der Bahre ihrer toten Tochter.

HB209


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Postmortem Fotografie

14.11.2012 um 10:49
bei dieser Aufnahme aus den 20iger Jahren würde mich die Herkunft interessieren.

Ich selber nehme an, Osteuropa, Baltikum eventuell.
Vielleicht kann jemand hier anhand der Schrift auf den Kranzschleifen oder der Rückseite
die Herkunft erkennen.

images-i205205bnc6rn

images-i205206bhsj6q


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Postmortem Fotografie

14.11.2012 um 11:21
@cute_lenore

Der Name des Fotografen klingt irgendwie nordisch würd ich sagen.


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14.11.2012 um 12:15
Estland...

Wikipedia: Järvekülg


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Postmortem Fotografie

14.11.2012 um 15:26
danke, eindeutig Estland wie es aussieht.

Vom Arrangement wäre sicherlich auch Skandinavien in Frage gekommen;

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images-i205228brasoi

besonders traurige Aufnahme von kurz nach der Geburt verstorbenen
Zwillingen;

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Postmortem Fotografie

19.11.2012 um 19:48
carmen1417

Carmen Miranda

Wikipedia: Carmen Miranda


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Postmortem Fotografie

20.11.2012 um 18:54
ja , estland .

järvekülg ist ein ganz normaler name in estland und bedeutet seeseite . in dem falle ist es der name des fotografen .

wenn jemand die schrift auf den bändern vergrößern könnte, würde ich den text übersetzen .

der junge hieß uno ....


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20.11.2012 um 21:10
Was ich persönlich auch erwähnenswert finde ist das die Toten
fast immer weiss gekleidet sind.
Heute ist es üblich selbst zu entscheiden was der Verstorbene trägt.

Vllt ist es gar nicht schlecht wenn man ein Bild für sich hat von seinen
Verstorbenen...denn das Bild brennt sich sowieso auf die Netzhaut.

Wieviele Baby´s fotografiert wurden...also meine Mutter durfte meinen
Bruder nicht mehr sehen bevor Er beerdigt wurde.
Und ich denke manchmal das Sie deshalb nach 30Jahren noch immer nicht damit
fertig ist...VLLT wäre es anders leichter gewesen.


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myrna ehemaliges Mitglied

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21.11.2012 um 08:41
@DevilsAngel
Ja, das war vor 30 Jahren leider noch so, wenn ein Kind tot geboren wurde. Gott sei Dank ist man heute weiter und Eltern dürfen sich von ihren Kindern verabschieden. Ich bin davon überzeugt, dass das einiges leichter macht. Meine ältere Schwester wurde auch tot geboren. Es war eine Hausgeburt und meine Mutter durfte sie, was damals ja unüblich war, noch einmal in den Arm nehmen. Leider gibt es kein Grab, denn damals hatte ein totgeborenes Kind auch kein Recht auf ein eigendes Grab. Es soll aber so sein, zumindest damals, dass totgeborene Kinder bei "normalen" Beerdigungn mitbeerdidgt wurden. Ich weiß nicht, ob das stimmt. Mein Opa behauptete, er wüsste, wo die Kleine beerdigt ist. Meine Mutter spricht noch ab und zu über unsere tote Schwester, die übrigens auch einen Namen hat, obwohl sie ja nie registriert wurde und erst recht nicht getauft. Über ihr Grab spricht sie aber nie.


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21.11.2012 um 09:45
84285 web

Fassungslosigkeit nach Totgeburt – "War mein Kind kein Mensch", fragt eine Mutter

SIEGHARTSKIRCHEN/GABLITZ/TULLN (wp).Nach einer Fehlgeburt hadert eine Mutter mit gesetzlichen Bestimmungen. Ihr bei der Geburt verstorbener Sohn wurde als Mensch bestattet – aber, um Mutterschutz nach der Geburt zu erhalten, dazu war er drei Zentimeter zu klein.
Als Regina Meidl (Name geändert) vom Frauenarzt die Bestätigung für ihre Schwangerschaft erhielt, waren sie und ihr Mann voller Freude. Sie erzählten die Frohbotschaft ihrer Familie, planten und überlegten, wie sie ihrem Kind eine gute Geburt und Zukunft garantieren könnten. Der Verlauf der Schwangerschaft war für die werdende Mutter zwar anstrengend und mit körperlichen Mühen verbunden, aber die regelmäßigen medizinischen Untersuchungen waren beruhigend. Das Baby im Bauch der Mutter war spürbar lebhaft. „Er war mit mir eins“, erzählt Meidl.

Zusammenbruch und Tod
In der 23. Schwangerschaftswoche, am 20. August 2010, setzten plötzlich Frühwehen ein. Die werdende Mutter musste eilends ins Landesklinikum gebracht werden, wo sie vor Schmerzen zusammenbrach. Das diensthabende Medizinerteam musste sofort den Geburtsvorgang einleiten. Und dann die Katastrophe: Der Geburtsvorgang verlief zwar vorerst normal, aber das zur Welt gebrachte 540 Gramm schwere Kind verstarb nach wenigen Herzschlägen. Warum ist bis jetzt nicht eindeutig geklärt. Für die junge Frau und ihren bei der Geburt anwesenden Lebenspartner stürzte eine Welt ein, als sie das tote Kind zum Abschied in Händen hielten. Trotz tiefer Trauer galt es aber nun, für die Bestattung des toten Kindes zu sorgen, da das Gesetz auch bei einer Fehlgeburt ab 500 Gramm dies so vorsieht. „Wir haben uns für eine Einäscherung entschieden“, erzählt Regina Meidl, „da wir unseren Sohn gern bei uns zu Hause in einer Urne haben wollten.“ Dabei gab es eine unerwartete Überraschung für Meidl: Die Kremierung des kleinen Körpers in St. Pölten kostete gleich viel wie jene eines Erwachsenen, was Christa Riedler von der Bestattung Neulengbach begründet: „Egal ob Föten- oder Erwachsenensarg: Der Ofen, in dem die Verbrennung stattfindet, muss in beiden Fällen – unabhängig von der Größe des zu verbrennenden Körpers – voll aufgeheizt werden, damit es zu einer völligen Ein-äscherung kommen kann.“

Fötus kein Mensch?
Nun wartete ein weiterer Schlag auf die Mutter des toten Kindes. Da ihr bei der Geburt verstorbener Sohn etwas kleiner als 35 Zentimeter war, so wurde ihr seitens der NÖ Gebietskrankenkasse (NÖGKK) gesagt, hätte sie keinen Anspruch auf Mutterschutz bzw. Wochengeld. Damit fällt auch der Kündigungsschutz der in Gablitz bei einem technischen Prüfbüro vor der Karenz beschäftigten Frau weg. Seitens der NÖGKK bestätigt dies Manfred Fohringer von der Leistungsabteilung einschränkend: „Im Falle einer Fehlgeburt gebührt das Wochengeld nur für die Zeit bis zum Eintritt der Fehlgeburt.“ So sähe es das Gesetz vor.
„Seitens der Bestattung wird mein toter Sohn als Mensch anerkannt, seitens der Gebietskrankenkasse und den Arbeitnehmergesetzen war mein Kind kein Mensch“, zeigt sich Meidl irritiert. „Ich habe die gleichen körperlichen Beschwerden wie jede andere Mutter auf mich nehmen müssen, aber ich habe keinen Anspruch auf Mutterschutz, weil ich sofort wieder arbeitspflichtig werde, habe keinen Kündigungsschutz, kein Recht auf Trauer und kein Recht auf Heilung der Gebärmutter, die im Normalfall nach der Geburt vier bis sechs Wochen in Anspruch nimmt.“ Sie setzt nach: „Hier wird die Würde eines Menschen mittels Gesetzesparagrafen definiert,
bzw. außer Kraft gesetzt.“

NÖGKK: Zu Redaktionsschluss doch noch Mutterschutz
Zu Redaktionsschluss wird die Causa von der NÖGKK noch einmal geprüft. Es hätten Unterlagen gefehlt, die nun organisiert worden wären. „Daraus ergibt sich, dass die Betroffene doch Mutterschutz genießen kann“, verkündet Fohringer. Die Mutter zeigt sich erleichtert, meint aber irritiert: „Der NÖGKK lagen alle Daten auf. Warum war das nicht früher möglich? Die psychischen Belastungen sind enorm gewesen.“

Werner Pelz

KOMMENTAR
(Un)Barmherzig
Der Tod eines Kindes löst immer Betroffenheit aus. Betroffen machen aber auch gesetzliche Bestimmungen, die definieren, ab welcher Größe und welchem Gewicht sozusagen ein Mensch ein Mensch ist. Für die Bestattung genügt es, 500 Gramm zu wiegen, damit ein Mensch (nach seiner Fehlgeburt) regulär – und im Fall der Einäscherung zum vollen Preis – wie ein Erwachsener behandelt wird. Einer Mutter gegenüber erteilte die NÖGKK die Auskunft, ihr Kind sei mit 31 Zentimetern zu klein gewesen. Das heißt: kein Mutterschutz, aber volle Arbeitspflicht am Tag nach der Geburt. Eine Kündigung durch den Dienstgeber, der Ersatz für die erwartete Karenzierung der Mutter hatte, wäre möglich gewesen. Nach Bezirksblatt-Recherchen gab es zu Redaktionsschluss eine Wende: Angeblich bisher nicht vorhandene, aber nun aufgetauchte Unterlagen ließen die NÖGKK verlauten: Die Mutter ist im Mutterschutz. Danke! Gesetz und Vorgehensweise der NÖGKK sollten trotzdem schleunigst überdacht werden.

Zur Sache
Säuglingssterberate
>> Aus der NÖ Landesklinikenholding heißt es auf die Anfrage nach der genauen Sterblichkeitsrate für Säuglinge in den Landeskliniken Tulln und Klosterneuburg etwas lapidar, sie liege unter 3 Promille, was unter dem Europadurchschnitt sei.

Link -> http://www.meinbezirk.at/sieghartskirchen/chronik/fassungslosigkeit-nach-totgeburt-nnwar-mein-kind-kein-mensch-fragt-eine-mutter-d18437.html


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myrna ehemaliges Mitglied

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21.11.2012 um 10:00
@Zombienchen
Drei Zentimeter zu klein um als Mensch anerkannt zu werden, das ist doch das Allerletzte! Wenigstens durfte der kleine Bub als Mensch beerdigt werden. Ich weiß ja nicht, wie das in Deutschland mit dem Mutterschutz ist, ob der auch erst greift, wenn das Kind eine bestimmte Größe erreicht hat. Ich kann es mir vorstellen, denn was Bürokratismus betrifft, ist Deutschland die absolute Spitze, das durfte ich in anderem Zusammenhang schon am eigenen Leib erfahren. Es freut mich, dass die Mutter dann doch noch den Mutterschutz bekommen hat, traurig, dass sie dafür erst an die Öffentlichkeit gehen musste. Als ob der Tod ihres Kindes nicht schon schlimm genug gewesen wäre.


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21.11.2012 um 10:19
Ich weiß es auch nicht, aber ich werde mich mal informieren...
Das ist wirklich das Allerletzte.. sehe ich auch so :(


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21.11.2012 um 20:30
@myrna
Mein Bruder war keine Totgeburt.
Tut mir leid wenn das so rüber kam.
Mein Bruder ist mit 4Monaten am so oft genannten
"plötzlichem Kindstod" verstorben.

Die haben den Kleinen damals im KH behalten und
dann obtuziert.
Meine Eltern durften Ihn danach nicht mehr sehen.
Sie weiss nur was Er anhatte weil Sie die Sachen
zusammen gepackt und dem Bestatter gegeben hatte.

Ich persönlich finde das unglaublich,
zumal Er allem anschein nach noch gelebt hat
als mein Vater das Haus mit ihm verlassen hat.

Nunja am 01.11 wäre Er nun 30 geworden um im Februar
isser dann schon 30Jahre Tod...ungerecht wie ich finde.

Zum Thema Todgeburten:

Ist es nicht schon qual genug für die Mutter das Kind
auf normalem Wege zur Welt bringen zu müssen,
ohne den erhofften Schrei?
Ohne ein zappeldes kleines Wesen in den Armen zu
halten?!?
Und dann auch noch Sie nicht abschied nehmen zu lassen...
das verstehe ich nur bei ner Abtreibung denn in dem mom
wollte die Frau das Kind ja nicht.
Dann will ses auch nicht sehen.


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myrna ehemaliges Mitglied

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22.11.2012 um 09:03
@DevilsAngel
ja, ich hab mir deinen Beitrag nochmal durchgelesen, nachdem ich meine Antwort geschrieben habe und gemerkt, dass du ja gar nichts von einer Totgeburt geschrieben hast. Vielleicht kam ich darauf, weil auf derselben Seite das Bild der Mutter mit ihrem tot geborenen Kind ist. Der Bericht darüber hat mich sehr bewegt.

Plötzlicher Kindstot ist etwas sehr brutales. Meine Freundin hat ihren gesunden Jungen zum Mittagsschlaf ins Bettchen gelegt und ein totes Kind wieder herausgeholt. Er wäre jetzt 22 Jahre alt und lebte nur 10 Wochen. Sie konnte ihn noch in den Arm nehmen und sich verabschieden und auch im Sarg wurde er offen aufgebahrt. Das alles hat den Eltern sehr geholfen, aber sie weint heute noch manchmal um ihr Kind. Wie schwer muss das erst sein, wenn man sein Kind nicht mehr sehen darf. Konnten sie denn den Sarg auch nicht mehr öffnen lassen?

Auch meine Mutter hat ihr totes Mädchen nie vergessen, obwohl es jetzt schon über fünfzig Jahre alt wäre. Dass damals totgeborene Kinder kein Recht auf eine Beerdigung bzw. ein eigenes Grab hatten, finde ich sehr hart. Man kann sein Kind nicht einmal "besuchen". Manche Menschen brauchen das nicht, aber manche, und zu denen gehöre ich, brauchen es, an einem Grab trauern zu können. Wenigstens das hat sich bei uns zum Besseren gewendet.


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02.12.2012 um 17:46
Youtube: In memory of Skyler Lowery
In memory of Skyler Lowery
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https://www.youtube.com/watch?v=k26q_GeT6Gw (Video: Bethany Louise - Her 10 minutes)


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10.12.2012 um 11:01
/dateien/70987,1355133688,Julia0 57Original anzeigen (0,4 MB)

sehr gut erhaltene Cabinet Card von 1897 aus den USA.
PM von Julia Norton Van Lennep, verstorben im Alter von knapp 5 Monaten


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11.12.2012 um 12:36
@Zombienchen

Oh Mann, das erste Baby schaut ja, mit Verlaub, doch sehr "gruselig" aus.

Das ist so unbeschreiblich traurig!

Was sind denn das für Flecken auf der Wange?


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11.12.2012 um 12:47
@nanusia
An den Stellen hat sich die Haut geloest. So wie es aussieht, ist das Kind nicht erst bei der Geburt gestorben, sondern war schon im Mutterleib eine zeitlang tot.


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11.12.2012 um 12:52
@Alarmi

Auweh - danke für die Antwort.


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