@ronnymuerichtig! deswegen noch mal schnell zurück zum thema
:DMetanoia schrieb:Und nun IHR: berechtigt? Übertrieben? Längst überfällig? Unabhängig davon, ob es sich um einen Politiker oder sonstwas handelt:
sollte beim Besitz von kinderpornografischen Fotos / Bildern / Filmen Anklage erhoben werden wegen ? (Der Besitz solchen Materials ist strafbar!)
wenn nachweislich pädophilie nachgewiesen werden kann, auf jeden fall. nur weil man nacktbilder der eigenen kinder hat, deswegen angeklagt zu werden, halte ich für falsch, da würde man mit der bearbeitung der fälle auch nicht mehr hinterher kommen und für mittelalterlich.
Metanoia schrieb:...... die unter anderem auch gegen die Sperrung von Internetseiten ist. Eigentlich kein verwerflicher Standpunkt, da es um die Freiheit im Netz geht. Der Missbrauch von Kindern wird mit Sperrungen von Internetseiten nicht aufhören, viel mehr muss der gemeine Internetuser auf ein ganzes Stück Freiheit verzichten. Natürlich ist es dann auch möglich andere kritische und ungeliebte Inhalte aus
würde die freiheit im internet eingeschränkt, gäbe es mit sicherheit immer mehr forderungen , diese oder jene seite zu verbieten und zu sperren. da wären wir dann bei der einschränkung der rede- und meinungsfreiheit, was ja auch nicht ziel sein kann.und das grundproblem sexueller missbrauch an kindern wäre damit auch nicht gelöst.