Anklage gegen Jörg Tauss
21.07.2009 um 19:00Nach umfangreichen Ermittlungen gegen den früheren SPD-Politiker Jörg Tauss, der vor einigen Monaten unter Verdacht stand Kinderpornos zu besitzen, will die Staatsanwaltschaft weiterhin Klage erheben. Demnach seien Pornobilder von Kindern während der Hausdurchsuchung bei Tauss sichergestellt worden.
Nach der Anklageerhebung und anschließenden Hausdurchsuchung legte Tauss seine Ämter nieder und migrierte zur Pirantenpartei, die unter anderem auch gegen die Sperrung von Internetseiten ist. Eigentlich kein verwerflicher Standpunkt, da es um die Freiheit im Netz geht. Der Missbrauch von Kindern wird mit Sperrungen von Internetseiten nicht aufhören, viel mehr muss der gemeine Internetuser auf ein ganzes Stück Freiheit verzichten. Natürlich ist es dann auch möglich andere kritische und ungeliebte Inhalte aus dem Web zu entfernen – nicht strafbarer, sondern politischer Natur.
Tauss streitet die Vorwürfe weiterhin vehement ab behauptet weiterhin die Bilder recherchiert zu haben, um einen mutmaßlichen Kinderporno-Ring zu sprengen. Sein Anwalt warf dem Oberstaatsanwalt vor, dass es Tauss keine Chance zur Rechtfertigung gibt. (dcrs/mv 21.07.2009 15:13)
Und nun IHR: berechtigt? Übertrieben? Längst überfällig? Unabhängig davon, ob es sich um einen Politiker oder sonstwas handelt:
sollte beim Besitz von kinderpornografischen Fotos / Bildern / Filmen Anklage erhoben werden wegen ? (Der Besitz solchen Materials ist strafbar!)
Nach der Anklageerhebung und anschließenden Hausdurchsuchung legte Tauss seine Ämter nieder und migrierte zur Pirantenpartei, die unter anderem auch gegen die Sperrung von Internetseiten ist. Eigentlich kein verwerflicher Standpunkt, da es um die Freiheit im Netz geht. Der Missbrauch von Kindern wird mit Sperrungen von Internetseiten nicht aufhören, viel mehr muss der gemeine Internetuser auf ein ganzes Stück Freiheit verzichten. Natürlich ist es dann auch möglich andere kritische und ungeliebte Inhalte aus dem Web zu entfernen – nicht strafbarer, sondern politischer Natur.
Tauss streitet die Vorwürfe weiterhin vehement ab behauptet weiterhin die Bilder recherchiert zu haben, um einen mutmaßlichen Kinderporno-Ring zu sprengen. Sein Anwalt warf dem Oberstaatsanwalt vor, dass es Tauss keine Chance zur Rechtfertigung gibt. (dcrs/mv 21.07.2009 15:13)
Und nun IHR: berechtigt? Übertrieben? Längst überfällig? Unabhängig davon, ob es sich um einen Politiker oder sonstwas handelt:
sollte beim Besitz von kinderpornografischen Fotos / Bildern / Filmen Anklage erhoben werden wegen ? (Der Besitz solchen Materials ist strafbar!)