fischersfritzi schrieb:Nun geht es aber hier im Thread um Erziehung und Wertevermittlung.
Ich denke wir können mit Fug und Recht davon ausgehen, dass Hubert Aiwanger seinen Kindern ein anderes Wertesystem vermittelt, als Robert Habeck es tut. Zum Beispiel. Und dabei bin ich jetzt sehr wohlwollend davon ausgegangen, dass auch Aiwanger sich an den verfassungsgemäßen Grundwerten orientiert.
Der individuelle Gestaltungsrahmen für Familien aber auch Kitas ist denke ich auch sehr großzügig. Und am Ende ist halt auch nur die Rechtskonformität wichtig. Jedes Erziehungskonzept muss man Ende wenigstens rechtskonform sein.
Und handelt man stets rechtens, zumindest bei uns und und nach unseren heutigen Maßstäben, kann man davon ausgehen, dass man in der Regel auch immer weitestgehend zumindest ethisch
vertretbar handelt oder passend zum Thema ethisch vertretbar Kinder erzieht.
Sehe bspw. anders aus, wären wir immer noch ein Unrechtsstaat und kein Rechtsstaat.
fischersfritzi schrieb:ethnische
Die Abstammung oder Herkunft von Menschen ist auch verfassungsrechtlich geschützt. Genauso wie sie durch das AGG besonders geschützt ist und weshalb nicht ungleich behandelt werden darf. Das betrifft dann auch private Arbeitgeber wie bspw. private Kitas. Die sind dem AGG verpflichtet. Staatliche Kitas vor allem dem GG - Art.3.
Ps.
Nur wegen der Nationalität oder der Staatsbürgerschaft darf ungleich behandelt werden. So gibt es bspw. Bürgerrechte, gelten glaube ich nur für deutsche Staatsbürger. Die Grundrechte, die zum Teil auch Menschenrechte sind, gelten hingegen für alle Menschen - deutsche als auch nichtdeutsche Staatsbürger und ihre jeweiligen Familien.