rhapsody3004 schrieb:dass auch diese liebe Freiheit, das liebe Grundrecht Art. 4, nicht absolute Narrenfreiheit oder Auslebung ohne Rücksicht auf andere Rechte erlaubt/gewährt.
Okay, das ist ein Argument.
rhapsody3004 schrieb:Ein Kind irgendeines Glaubens wegen bspw. körperlich zu misshandeln oder so, weil das irgendeine imaginäre Gottheit oder höhere Macht vielleicht befohlen hat - da sagt mir schon meine logischer Laien-Menschenverstand ohne juristische Kenntnisse, dass das bei uns in Deutschland unmöglich erlaubt sein kann.
Da bi ich ganz bei Dir 👍
rhapsody3004 schrieb:Oder auch bspw. eine autoritäre Erziehungsweise als Eltern zu praktizieren, die regelmäßigen Nahrungsentzug als Bestrafung oder so vorsehen würde.
Exterembeipsiel halt, bin immer noch ganz bei Dir...
rhapsody3004 schrieb:Die Grenzen des Legitimen und der freien Auslebung von was auch immer dürften immer bei Kindeswohlgefährdung als Oberbegriff erreicht sein.
Jep.
Abahatschi schrieb:Tja, und das ist gegen die AGG, sexuelle Ausrichtung darf kein Auswahlkriterium sein.
Wer das nicht versteht soll sich einfach eine Anzeige vorstellen wo heterosexuelle Erzieher gesucht werden.
Ich frage mich auch wie die Identifikation mit der "Vielfältigkeit des Lebens" geprüft wird.
Kann ich auch wieder zusprechen, so wie mit zweierlei Maß messen halt...
rhapsody3004 schrieb:Noch gibt es zwar keine Kita-Pflicht aber eine Schulpflicht bis Alter... weiß ich jetzt gerade nicht.
Das ist ja auch ein ganz anderes Thema, mMn.
rhapsody3004 schrieb:Deswegen darf eigentlich nicht weder bevorzugt - noch benachteiligt werden. Also nur wegen der sexuellen Orientierung.
Ja, eben, wie schon geesagt von
@Abahatschi, gegen die AAG...
rhapsody3004 schrieb:Vielleicht haben die sich aber auch nur unglücklich ausgedrückt und sie meinen im Grunde nur fähige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit entsprechenden formellen Qualifikationen und einer gleichzeigt offenen-toleranten LGBTQ-Einstellung.
Das impliziert ja dass es ansonsten in herkömmlichen Kindergärten nicht möglich ist bisher, irgendwie ...
rhapsody3004 schrieb:Oder das liebe Recht erlaubt hier tatsächlich Ausnahmen, wegen dem spezielleren Kita-Konzept, und gestattet zum eine eine Bevorzugung und je nachdem Benachteiligung von Bewerbern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung?
Ja, rein spekulativ, aber wenn dem so währe, denn sollte man auch genauso gesetzesgrau sein bei der Burka und co ... ab hier wird es also auch politisch...
rhapsody3004 schrieb:Blöder Vergleich vielleicht. aber bspw. sind ja auch nur Frauen-Fitnessstudios mit dem AGG vereinbar. Hier wäre es das Geschlecht, wonach man ungleich behandeln würde.
Ach, ich glaube ich weiß wieder warum; So lange alles gut - so lange Männer stets genügend zumutbare vergleichbare Alternativen haben bzw. angeboten bekommen.
Hier ändert sich das Thema, mMn...
Abahatschi schrieb:Natürlich, steht auch so in der AGG, niemand darf benachteiligt werden, es sei dann man hat sich unglücklich ausgedruckt.
LOl, eben.
Abahatschi schrieb:Nein, weil das ein Angebot an Kunden ist, kann man nicht vergleichen.
Bedingt schon, siehe USA wo *biologisch überlegene Transfrauen mit in die (was auch immer-) Frauen dürfen. Ich kann schon verstehen wenn sich die Frauen da unsicher fühlen wenn da eine Frau mit Pi..el ist. Muss man sich halt auch erstmal dran gewöhnen.
Kritischer finde ich aber eben die körperliche Überlegenheit.
Ist ja schön wenn sich eine Person in einem biologisch männlichen Körper als Frau identifiziert, aber sie ist immer noch biologisch (also anatomisch, oder wie auch immer) in einem unverhältnismäßgem Vorteil.
Denn soll es meinetwegen eher spezielle Meisterschaften dafür geben, unter gleichstarken.
rhapsody3004 schrieb:Was im AGG steht, ist mir schon soweit klar. Meinte damit nur die formulierte Anzeige der Kita. Vielleicht wurde die unglücklich/missverständlich formuliert?
Medien halt, siehe mich als schlechtes Beispiel, habe mich auch zu sehr auf das LGBTQ konzentriert...
Abahatschi schrieb:Auch wenn Du mich nochmal fragst, ich sehe ein Verstoß, der Grund ist egal, Heterosexuelle haben da nichts zu suchen.
Das ist aber sehr überspitzt interpretiert, und das weißt Du genau, das ist albern.
rhapsody3004 schrieb:Ich sehe dieses Verstoß im Grunde ja auch. Für mich nicht AGG-konform.
Könnte mir aber auch vorstellen, dass sich das irgendwie wegen des Kita-Konzepts sachlich begründen ließe und dann keine unzulässige Benachteiligung darstellen würde.
Da klingt halt auch immer noch zu sehr danach, dass man Angst hat dass da Kinder "homosexualisiert" werden könnten.
Abahatschi schrieb:Um mehr geht es mir nicht, die intoleranten Toleranzanforderer.
Das ist eben ständig das Missverständnis, niemand wird von der diskutierten Partei zu Toleranz gezwungen, man kann sich nur nicht verständigen.
Abahatschi schrieb:wie wird die sexuelle Ausrichtung geprüft?
Warum sollte sie das?
rhapsody3004 schrieb:Gehören solche Fragen bei Vorstellungsgesprächen nicht sogar zu den unzulässigen Fragen und auf die man als Bewerber auch nicht antworten muss?
Ja, genauso wie man nicht fragen darf ob jemand schwanger ist, meines Wissens nach...
calligraphie schrieb:Was mich bei solchen tatsächlich einengenden Stellenausschreibungen interessiert, was für einen Nachweis müssen die Bewerber erbringen, dass sie zur Gruppe xy gehören?
Wer sagt denn dass er/sie/es einen Nachweis bringen müssen/muss? Es ist lediglich das Angebot dass er/sie/es sich bewereben kann, ganz egal welcher Indentifikation nach.
Abahatschi schrieb:Selbstverständlich, du wärst auch in der Zeitung und würdest auf Allmy 20J als negatives Beispiel gebracht
Reine unbegründete Schwarzmalerei. Dystopie bringt hier gar nichts.
Dini1909 schrieb:Genau so ein Experiment habe ich Mal in einer Fortbildung gehabt, bzw wir haben darüber gesprochen, im Endeffekt musst du gar nicht angeben ob du m oder w bist in deiner Bewerbung.
Also, wo ist das Problem?
Dini1909 schrieb:In einem Film, hat sich eine Alex B. auf eine Stelle für einen Mann beworben, hat die Stelle nur anhand des Namens bekommen und hat ein Riesenaufschrei ausgelöst als sie ankam anstelle eines Mannes.
Anekdote und Einzelfall, hat nichts allgemein mit dem Thema zu tun...
Dini1909 schrieb:Ich selbst habe lange überlegt ob ich bei meiner damaligen Arbeitssuche, ein Foto beifüge und vorallem meine Schwerbehinderung mit angebe... auch das ist keine 100% Pflicht.
Kein Vergleich, Deine Behinderung steht Dir weniger im Weg als das Trans-Thema.
Dini1909 schrieb:Und mittlerweile arbeiten doch so viele Frauen in Männerberufe und andersherum genauso. Bei uns im Ort ist ein Friseur, da arbeitet eine männliche Person und die ist absolut nicht schwul.
Darum geht´s doch nicht. Es geht um die allgemeine Akzeptanz, die ist mit so einer kleinen örtlichen Gegebenheit nicht gegeben.
rhapsody3004 schrieb:Die Frage wie man das nachprüfen will, wenn niemand von den Bewerbern auf solche Fragen Auskunft/Antwort geben muss, ist aber auch mir ein Rätsel.
Deswegen darf man das ja auch nicht fragen, weil man sowas überhaupt nicht überprüfen darf. Ist wie mit der unzulässigen Frage damals wenn man den Wehrdienst verweigern wollte, ob man seine Frau/Freundin schießwütig verteidigen würde wenn man zufällig eine Waffe in der Hand hätte.
rhapsody3004 schrieb:Warum sollte er das auch sein? Nur wegen des Berufs?
Wüsste auch grad nicht was das zu bedeuten hat.
Tussinelda schrieb:aber es ist in der Tat dienlich, denn es gibt Kündigungsschutz und zusätzlichen Urlaub.
Hat aber auch mit einer verpflichtenden "Behindertenquote" zu tun, soweit ich weiß (keine Ahnung ob das mit Subventionen zu tun hat).