@skagerak @paxito Hier, weniger drastisch, aber bereits da können Eltern nicht gänzlich frei entscheiden/bestimmen:
Noch gibt es zwar keine Kita-Pflicht aber eine Schulpflicht bis Alter... weiß ich jetzt gerade nicht.
Die Schulpflicht kann nur durch Krankheit oder andere anerkannte Rechtfertigungsgründe oder je nach Pflichtenkollisionen aufgehoben werden bzw. kann/darf vor anderen Interessen zurückstehen.
Abahatschi schrieb:Tja, und das ist gegen die AGG, sexuelle Ausrichtung darf kein Auswahlkriterium sein.
Deswegen darf eigentlich nicht weder bevorzugt - noch benachteiligt werden. Also nur wegen der sexuellen Orientierung.
Vielleicht haben die sich aber auch nur unglücklich ausgedrückt und sie meinen im Grunde nur fähige Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit entsprechenden formellen Qualifikationen und einer gleichzeigt offenen-toleranten LGBTQ-Einstellung.
Oder das liebe Recht erlaubt hier tatsächlich Ausnahmen, wegen dem spezielleren Kita-Konzept, und gestattet zum eine eine Bevorzugung und je nachdem Benachteiligung von Bewerbern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung?
Blöder Vergleich vielleicht. aber bspw. sind ja auch nur Frauen-Fitnessstudios mit dem AGG vereinbar. Hier wäre es das Geschlecht, wonach man ungleich behandeln würde.
Ach, ich glaube ich weiß wieder warum; So lange alles gut - so lange Männer stets genügend zumutbare vergleichbare Alternativen haben bzw. angeboten bekommen.