Vorwürfe gegen Rammstein Bandmitglieder
20.08.2023 um 12:23das ist bullshit.Registrierung2 schrieb:Zu Fordern, dass ein Opfer eines rechtskräftig verurteilten Straftäter eingeladen werden sollte, widerspricht also diesem feministischen Diskurs.
das ist bullshit.Registrierung2 schrieb:Zu Fordern, dass ein Opfer eines rechtskräftig verurteilten Straftäter eingeladen werden sollte, widerspricht also diesem feministischen Diskurs.
Eher hat sich deswegen die Zustellung der Antragsschrift hingezogen. Normalerweise, wenn denn in einem Eilverfahren so viel Zeit ist, bekommt der Antragsgegner die Antragsschrift zugestellt, und zwar vom Gericht, nachdem das Gericht wiederum die Antragsschrift vom Antragsteller bekommen hat. Wenn nun Lindemanns Anwälte, sobald sie die Antragsschrift bei Gericht eingereicht hatten, gleich auf ihre HP gesetzt haben, dass sie das gemacht haben, kann in dem Moment vom Gericht die Antragsschrift noch gar nicht an Lynn zugestellt gewesen sein. So eine Zustellung geschieht nicht formlos, darüber muss vom Zusteller ein Nachweis gefertigt sein, der dann wieder zurück ans Gericht kommt, damit für dieses sicher ist, dass die Zustellung geklappt hat. So was kann etwas dauern.calligraphie schrieb:Die Kanzlei von Lindemann hatte es doch bereits in einer ihrer offiziellen Presseerklärungen vom 25.7.23 erklärt. Das soggn. Verfügungsverfahren gegen Shelby L. beim LG Hamburg lief bereits seit dem 29.6.23. Da Shelby L ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat, hat sich in diesem Fall die Entscheidungsfindung gezogen.
Wie auch immer, inhaltlich ist die Frage nach wie vor nicht geklärt, ob Lynn tatsächlich K.O.-Tropfen bekommen hat. Das LG Hamburg hat lediglich festgestellt, dass es von Lynns Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist, so etwas zu erklären. Ihre damaligen ungwöhnlichen Ausfallerscheinungen, die Lindemann nicht bestritten habe, so das Gericht, hätten sie zu der Schlussfolgerung geführt, dass sie Tropfen bekommen habe, und diese Vermutung dürfe sie öffentlich äußern. Die LTO, der offenbar die Hamburger Entscheidung im Wortlaut vorliegt, schreibt dazu:Tussinelda schrieb:ja, nur PR und zudem falsch und ablenkend.
Im Kontext dieser Informationen sei für die Leser erkennbar, dass Lynn nicht behauptete zu wissen, wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe. Vielmehr könne man erkennen, dass sie die Verabreichung von Drogen wertend daraus geschlussfolgert habe, dass sie lediglich drei Getränke zu sich genommen und sich sodann plötzlich in einem für sie nicht anders erklärlichen Zustand befunden habe.Aber eben geklärt, ob wirklich K.O.-Tropfen im Spiel waren, ist damit nichts. Geklärt ist nur, dass Lynn das vermuten und diese Vermutung äußern kann.
Für die Leser werde somit klar, dass Shelby Lynn über einen Vorgang berichtet, der sich außerhalb ihrer Wahrnehmung abgespielt habe. Daher seien ihre Äußerungen keine Verdachtsäußerung, sondern Schlussfolgerungen aus unstreitigen Tatsachen. Solche Schlussfolgerungen seien als Meinungsäußerung zu bewerten.
Wenn eine erhebliche Alkoholfahne festgestellt wird, erübrigt sich das mit den KO Tropfen zu testen, denke mal. Alkoholisierten Frauen, die nicht mehr klar denken, sprechen und Erinnerungslücken haben, bringt man wohl nicht automatisch mit KO Tropfen in Verbindung.schnüffelnase schrieb:Ich habe nicht behauptet, dass der Notarzt selber testet. Sondern daß getestet WIRD, wenn seitens des Notarztes der Verdacht besteht.
@Andante: Danke für diesen die Dinge klar stellenden Beitrag.Andante schrieb:Aber eben geklärt, ob wirklich K.O.-Tropfen im Spiel waren, ist damit nichts. Geklärt ist nur, dass Lynn das vermuten und diese Vermutung äußern kann.
Na ja, ganz so einfach ist es nicht. Das Gericht hat ja laut LTO als unstreitig angesehen, dass Lynn, wie von ihr behauptet, irgendwelche ungewöhnlichen Ausfallerscheinungen hatte. Und diesen unstreitigen Sachverhalt hat das Gericht als hinreichende Tatsachengrundlage dafür angesehen, dass Lynn schlussfolgern durfte, unter K.O.-Tropfen gesetzt worden zu sein. Aber einfach so, ohne irgendwelche Tatsachengrundlagen, wird man auch künftig nicht hingehen dürfen und irgendwelche Meinungen verbreiten dürfen, die andere in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen können.schnüffelnase schrieb:Meine Vermutung: Da also laut Gericht eine solche Vermutung als freie Meinungsäusserung zu beurteilen ist, wird es zukünftig eine inflationäre Verwendung dieser freien Meinungsäusserung geben.
das hat sie ja auch nie behauptet, das ist doch genau der Punkt, warum der ganze Antrag daneben war. Im Grunde - aus meiner Sicht - nur ein Einschüchterungsversuch.Andante schrieb:Anscheinend hat das Gericht, wie aus der zitierten LTO-Textstelle ersichtlich, nicht gemeint, dass Lynn geschlussfolgert hat, ausgerechnet vom Antragsteller Lindemann oder auf sein Betreiben K.O.-Tropfen bekommen zu haben.
Das halte ich für sehr gut möglich, schon das vorangegangene Abmahnschreiben spricht dafür. Einschüchterungsversuche dieser Art sind aber halt legal, da kann man nichts machen. Ob jemand damit durchkommt, ist eine andere Sache…Tussinelda schrieb:Im Grunde - aus meiner Sicht - nur ein Einschüchterungsversuch.
Na ja, da sie offenbar namentlich niemanden genannt hat, von dem sie vermutet, Tropfen bekommen zu haben, könnte eben Lindemann entschieden haben, loszupreschen, damit Lynns allgemeine, irgendwie ja objektiv für die ganze Band schädlichen Äußerungen künftig unterbleiben, ich weiß es nicht. Vielleicht haben Lindemanns Anwälte versucht, dem LG Hamburg klarzumachen, dass Lindemann als Frontmann der Band sowieso automatisch immer im Kreuzfeuer steht und irgendwie immer alles auf ihn gemünzt oder zumindest mitgemünzt, keine Ahnung.Tussinelda schrieb:das hat sie ja auch nie behauptet, das ist doch genau der Punkt, warum der ganze Antrag daneben war.
Der zitierte Beitrag von Stumpf wurde gelöscht. Begründung: Zu Videos gehört bitte eine kurze Zusammenfassung/InhaltsangabeDas ist dasselbe wo er auf der Bühne eine/mehrere Frauen aufgefordert hat ihre Brüste zu entblößen und als sie verweigert verhöhnt er sie vor allen Konzertbesuchern mit einer abfälligen Handbewegung.
Klar. Aber bei Shelby im legalen Rahmen.behind_eyes schrieb:Sein Umgang mit Frauen ist sein Problem.
Da es hier immer noch um Shelby geht, ein Interview von ihr.schnüffelnase schrieb:Diese hat abgelehnt und der Mann hat sich umgedreht und ist gegangen ohne die Frau anzurühren. Wo genau ist jetzt das Problem bitte.
Ich dachte, es würde nur eine Afterparty mit Rammstein-Fans werden. Gute Musik danach, jeder plaudert, trinkt etwas. Und vielleicht würde ein Bandmitglied auftauchen, vielleicht auch nicht
Während einer Konzertpause sei sie dann unter die Bühne geführt worden. Als sie den winzigen komplett schwarzen Raum betreten habe, sei ihr klar gewesen: "Oh nein, das ist falsch. Das ist schlecht. Das ist auf jeden Fall eine Sex-Sache!"https://www.tagesschau.de/investigativ/lynn-rammstein-100.html
Viele junge Frauen melden sich bei ihr. "Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie so eine Erschöpfung gespürt: Die ganze Zeit nur am Telefon, die Geschichten der Mädchen teilen, Informationen sammeln und so weiter. Ich konnte nicht zulassen, dass das noch einmal passiert! Es ging nicht mehr um mich.https://www.tagesschau.de/investigativ/lynn-rammstein-100.html
Ich dachte das "Zu 99% sicher unter Drogen setzen, um sie sexuell gefügig zu machen" ist der Knackpunkt, weil das auch strafrechtlich relevant ist.Stumpf schrieb:Da es hier immer noch um Shelby geht, ein Interview von ihr.
Vielleicht hörst du es dir selbst noch einmal an, wo genau "ihr Problem" lag.
In erster Linie ist sie ein sehr enttäuschter Fan und Lindemann habe auf ihre Abweisung hin wütend reagiert.
Für mich ist das alles kalter Kaffee, da hier schon zu Hauf durchgekaut.abbacbbc schrieb:Ich dachte das "Zu 99% sicher unter Drogen setzen, um sie sexuell gefügig zu machen" ist der Knackpunkt, weil das auch strafrechtlich relevant ist.
Absolut!abbacbbc schrieb:So können zwei Menschen bei einem Video zu unterschiedlichen Ansichten kommen.
Aber dadurch sind doch die Vorwürfe gegen T.L. publik geworden.Andante schrieb:Aber eben geklärt, ob wirklich K.O.-Tropfen im Spiel waren, ist damit nichts. Geklärt ist nur, dass Lynn das vermuten und diese Vermutung äußern kann.
Das Gericht ging sodann auf die naheliegende Frage ein, warum es im dem von Lindemann gegen den Spiegel betriebenen Verfahren anders entschieden hatte und von einer angreifbaren Verdachtsäußerung ausgegangen war. Im Spiegel sei nicht nur aufgrund von Schilderungen von Frauen allein, sondern erst durch weitere Berichterstattungselemente der Verdacht der Drogenvergabe zu Sexzwecken vermittelt worden, so das LG. Als Beispiel führt es die Bezugnahme auf das Gedicht "Wenn Du schläfst" an, wo Lindemann die Drogenvergabe an einer Frau mit anschließendem Geschlechtsverkehr im Schlaf formuliert. Dazu schrieb der Spiegel: "Aus Fantasien könnte Wirklichkeit geworden sein".https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/shelby-lynn-sieg-gericht/
Warum genau es für die Abgrenzung "bloßen Schlussfolgerung" zu "Verdachtsäußerung" dogmatisch einen Unterschied macht, ob Schilderungen von Frauen allein wiedergegeben werden oder Medien selbst auch Schlüsse ziehen, erläutert das LG nicht.Kann man drüber streiten, es wird aber nochmals klar, dass es nicht um strafrechtliche Aufarbeitung geht.
das ist doch jedem hier klar.....und wurde doch auch schon alles verlinkt.Andante schrieb:Kann man drüber streiten, es wird aber nochmals klar, dass es nicht um strafrechtliche Aufarbeitung geht.
Das meinte ich ja. Also darf in Zukunft jeder, der unstreitig irgendwelche ungewöhnlichen Ausfallerscheinungen hat, behaupten, er sei unter “k.o.-Tropfen“ gesetzt worden. Obwohl es dafür keinerlei harte Beweise oder Nachweise gibt, also z.B. in Form von Blut- oder Urintests. Oder habe ich Dich da falsch verstanden?Andante schrieb:Das Gericht hat ja laut LTO als unstreitig angesehen, dass Lynn, wie von ihr behauptet, irgendwelche ungewöhnlichen Ausfallerscheinungen hatte. Und diesen unstreitigen Sachverhalt hat das Gericht als hinreichende Tatsachengrundlage dafür angesehen, dass Lynn schlussfolgern durfte, unter K.O.-Tropfen gesetzt worden zu sein.
So denn niemand als Täter benannt wird ging das ja auch schon vorher.schnüffelnase schrieb:Das meinte ich ja. Also darf in Zukunft jeder, der unstreitig irgendwelche ungewöhnlichen Ausfallerscheinungen hat, behaupten, er sei unter “k.o.-Tropfen“ gesetzt worden. Obwohl es dafür keinerlei harte Beweise oder Nachweise gibt, also z.B. in Form von Blut- oder Urintests. Oder habe ich Dich da falsch verstanden?
wie würde man das verbieten wollen? Und warum? Auf welcher Grundlage denn bitte?schnüffelnase schrieb:Wenn jemand also in Zukunft auf eine beliebige Veranstaltung geht und anschließend ungewöhnliche Ausfallerscheinungen zeigt, kann man ihm nicht verbieten zu behaupten, er habe dort „k.o.-Tropfen“ verabreicht bekommen. Richtig? Fällt dann unter „freie Meinungsäußerung“? Die Veranstalter werden sich freuen.