calligraphie schrieb:Die Kanzlei von Lindemann hatte es doch bereits in einer ihrer offiziellen Presseerklärungen vom 25.7.23 erklärt. Das soggn. Verfügungsverfahren gegen Shelby L. beim LG Hamburg lief bereits seit dem 29.6.23. Da Shelby L ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland hat, hat sich in diesem Fall die Entscheidungsfindung gezogen.
Eher hat sich deswegen die Zustellung der Antragsschrift hingezogen. Normalerweise, wenn denn in einem Eilverfahren so viel Zeit ist, bekommt der Antragsgegner die Antragsschrift zugestellt, und zwar vom Gericht, nachdem das Gericht wiederum die Antragsschrift vom Antragsteller bekommen hat. Wenn nun Lindemanns Anwälte, sobald sie die Antragsschrift bei Gericht eingereicht hatten, gleich auf ihre HP gesetzt haben, dass sie das gemacht haben, kann in dem Moment vom Gericht die Antragsschrift noch gar nicht an Lynn zugestellt gewesen sein. So eine Zustellung geschieht nicht formlos, darüber muss vom Zusteller ein Nachweis gefertigt sein, der dann wieder zurück ans Gericht kommt, damit für dieses sicher ist, dass die Zustellung geklappt hat. So was kann etwas dauern.
Ich denke, Lynn wird öfter auf die HP der Anwälte von Lindemann geschaut haben, sie bekam lauf dem LTO-Artikel ja schon von den Anwälten, die damals Lindemann vertreten haben, direkt ein Abmahnungsschreiben, das sie aber nicht unterschrieben hat. Sie hat vielleicht damit gerechnet, das jetzt noch was nachkommt.
Tussinelda schrieb:ja, nur PR und zudem falsch und ablenkend.
Wie auch immer, inhaltlich ist die Frage nach wie vor nicht geklärt, ob Lynn tatsächlich K.O.-Tropfen bekommen hat. Das LG Hamburg hat lediglich festgestellt, dass es von Lynns Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist, so etwas zu erklären. Ihre damaligen ungwöhnlichen Ausfallerscheinungen, die Lindemann nicht bestritten habe, so das Gericht, hätten sie zu der Schlussfolgerung geführt, dass sie Tropfen bekommen habe, und diese Vermutung dürfe sie öffentlich äußern. Die LTO, der offenbar die Hamburger Entscheidung im Wortlaut vorliegt, schreibt dazu:
Im Kontext dieser Informationen sei für die Leser erkennbar, dass Lynn nicht behauptete zu wissen, wie ihr die Drogen verabreicht worden seien oder gar wer ihr die Drogen verabreicht habe. Vielmehr könne man erkennen, dass sie die Verabreichung von Drogen wertend daraus geschlussfolgert habe, dass sie lediglich drei Getränke zu sich genommen und sich sodann plötzlich in einem für sie nicht anders erklärlichen Zustand befunden habe.
Für die Leser werde somit klar, dass Shelby Lynn über einen Vorgang berichtet, der sich außerhalb ihrer Wahrnehmung abgespielt habe. Daher seien ihre Äußerungen keine Verdachtsäußerung, sondern Schlussfolgerungen aus unstreitigen Tatsachen. Solche Schlussfolgerungen seien als Meinungsäußerung zu bewerten.
Aber eben geklärt, ob wirklich K.O.-Tropfen im Spiel waren, ist damit nichts. Geklärt ist nur, dass Lynn das vermuten und diese Vermutung äußern kann.