Tussinelda schrieb:Beim Offenbarungsverbot geht es darum, dass Menschen nicht Zwangsgeoutet werden. Es gibt auch im Transsexuellengesetz schon ein Offenbarungsverbot.
Es geht zwar nicht ums Gendern, allerdings in der Tat ums Misgendern.
Trimalchio schrieb:Wär ja noch schöner, sich da rauszureden... neenee. Jetzt gehts los. Die Beobachtungsstelle gibts ja schon.
Das eine hat mit dem nur sehr indirekt etwas zu tun. Es ist unwahrscheinlich, dass du verurteilt werden kannst, solange du z.B. eine Berufsbezeichnung oder das generische Maskulinum nutzt, denn die deutsche Sprache darf man schon noch so nutzen wie sie gedacht ist. Möglich, dass irgendein Amtsrichter (wahrscheinlich in Berlin) das anders sieht, aber das hätte in den höheren Instanzen wohl kaum Bestand. Zumal Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz gar nicht so einfach zu belegen sind. Allerdings solltest du neuerdings Gabi nicht permanent Gabriel nennen und neuerdings Herrn Soundso nicht permanent Frau Soundso. Du solltest im Übrigen generell niemanden absichtlich beleidigen oder verletzen, auch wenn du seine Ansichten nicht teilst, zumindest sehe ich das so.
Von daher ist das noch das kleinste Problem an dem Gesetz. Das sowieso vor dem BVerfG landen wird, und wenn man dessen gesamte Rechtssprechung (also auch die neben dem Urteil zum Personenstand) berücksichtigt, dann könnte es noch kassiert werden. Ich sehe da eine 50:50 Chance. Aber gut, das ist langsam aber sicher OT.