Tussinelda schrieb:natürlich nicht, denn das Fragen nach dem Weg ist nichts Persönliches. Bemerkungen über den Körper, Kleidung allerdings schon.
Ja, ich verstehe den Unterschied, aber offensichtlich nicht jeder.
rhapsody3004 schrieb:Bestimmt auch nicht alle. Ist höchst subjektiv, wer was wie empfindet.
Aber du stimmst mir sicher insofern zu, als dass die Wahrscheinlichkeit, die Frage nach dem Weg belästigend zu finden, viel kleiner ist, als die Frage, ob man mit der Person, die einen anspricht, gerne jetzt sofort Sex haben möchte. So bin ich nämlich tatsächlich schon mal angebaggert worden. Als ich nein sagte, versuchte mich der Typ zu überreden.
rhapsody3004 schrieb:Ich möchte jedenfalls in keinem Land leben, in dem das Ansprechen fremder Menschen aus Gründen des Kennenlernens grundsätzlich als Belästigung angesehen werden würde und verboten wäre.
Kommt drauf an, wo und in welchem Rahmen. Bei einer Singleparty, bei diversen Veranstaltungen zur Partnersuche oder Kontaktanbahnung ist das ja durchaus erwünscht. Wenn man auf einer Party mit jemandem offensichtlich flirtet, dann auch.
Aber einfach so aus dem Blauen heraus ohne Anlass im Supermarkt, in den Öffis oder auf der Straße brauche ich das nicht. Das könnte ruhig untersagt sein.
Ein Mensch mit Manieren kommt auf so eine Idee ja auch gar nicht. Die meisten haben ein Gefühl dafür, ob das in einer bestimmten Situation passend ist oder eher nicht. Manche Menschen haben dieses Gefühl aber leider nicht und die muss man darauf hinweisen.
sooma schrieb:Jeder empfindet das anders, wo wollte man da Grenzen ziehen (wollen)?
Dort, wo es für eine/n Beteiligte/n unangenehm wird, wie
@rhapsody3004 vorgeschlagen hat.
In der Regel wird man ja erzogen und weiß, was unpassend oder unhöflich ist und was nicht. Das Problem ist, dass das Menschen egal ist.
THX1138 schrieb:Es stellt eine Ordnungswidrigkeit bis Straftat dar.
Ja, Exhibitionismus. Dazu gehört aber eine sexuelle Komponente, die bei einfacher Nacktheit ja nicht gegeben ist.
rhapsody3004 schrieb:Im Detail nie damit beschäftigt. Und spezielle Kleidung fallen mir da eigentlich auch nur gerade solche ein, auf den verfassungswidrige Symbole oder so zu erkennen wären.
Ahja, stimmt, die Symbole. Aber ich habe es gegoogelt und auf die Schnelle nichts dazu gefunden, ob irgendwelche Kleidung verboten ist. Nur, dass es Kleiderordnungen im Berufsleben gibt.
rhapsody3004 schrieb:ich auch und soll auch so bleiben, so fern Hausrechtler in ihrer freien Ausübung ihres Hausrechts nicht gegen geltende Gesetze verstoßen. Absolut frei sind sie nämlich auch nicht. Finde ich auch gut.
Ja, das finde ich auch gut.
rhapsody3004 schrieb:Aber du würdest bspw. niemals einen willkürlichen Rechtsanspruch auf eine Einzelperson bekommen, dass dieser dich nicht mehr ansehen oder ansprechen dürfte, glaube ich zumindest.
Wenn die Person das wiederholt macht und man der Person schon gesagt hat, dass sie das unterlassen soll und man keinen Kontakt wünscht, dann könnte das eventuell als Stalking zu interpretieren sein.
rhapsody3004 schrieb:Jeder Richter würde sagen, schauen sie einfach nicht hin, aber sie können Menschen bis zu einem gewissen Grad nicht vorschreiben wie und wo sich zu kleiden und zu zeigen haben, denn letzte haben wie gesagt auch Rechte.
Bei Nacktheit glaube ich das nicht. Dazu wurde ja schon gepostet, dass es den guten Sitten widerspricht.
Bei Bekleidung ist das was anderes, da kann man sich nur darüber mokieren, dass man sie unpassend findet. Wenn jemand zum Beispiel im Bikini zum Vorstellungsgespräch kommt.
Krautwurm schrieb:Generell glaube ich, dass dieser Ekel vor Nacktheit anerzogen wurde. Das finde ich persönlich sehr schlimm.
Ekel ist das eigentlich gar nicht. Eher Widerwillen. Bei manchen Menschen ist auch das Gefühl da, dass es die Privatsphäre verletzt.
Aber klar, das ist anerzogen. Das sind nunmal die Regeln, mit denen wir aufwachsen.
THX1138 schrieb:Ich frage mich, was waere ein Maennliches Wesen wurde das tun?
Da käme die Polizei und würde ihn abführen.