THX1138 schrieb:Wenn Ich dafuer nicht gesteinigt werde oder so....
Nacktheit an dafuer nicht vorgesehenen Orten und ohne zwingende Notwendigkeit sehe ich als zumindest eine Art von Exhibitionismus.
Meine Meinung.
Von mir sicher nicht, ich bin derselben Meinung. 😉 Es ist halt nicht die Rechtsnorm bzw. die Definition von Exhibitionismus, der das Gesetz zugrunde liegt.
rhapsody3004 schrieb:Allerdings zielt nicht jedes Ansprechen aus Gründen des Kennenlernens gleich auf Sex ab oder hat nicht jedes Ansprechen gleich den Grund, dass man Sex mit dem anderen haben will. Aber selbst, wenn, kommt es auch da drauf an wie ich mein Interesse dem anderen bzgl. Sex mitteilen möchte.
Früher oder später wohl schon. 😉
Einem Wildfremden ohne Anlass gegenüber ist das immer unpassend.
rhapsody3004 schrieb:Und es soll auch Menschen geben, die wollen andere Menschen wegen einer Beziehung kennenlernen und deshalb sprechen sie andere fremde Menschen an. Ja, die gibt es auch.
Aber auch da kommt es irgendwann zum Sex. Üblicherweise halt, es soll auch Ausnahmen geben.
Aber wie kann man denn wissen, ob man eine Beziehung haben will, wenn man jemanden gar nicht kennt und aus heiterem Himmel auf der Straße anspricht? Man sieht ja nur das Aussehen, aber mehr nicht.
rhapsody3004 schrieb:Mein Gott, wenn ich daran denke, dass einige Menschen sogar schon den reinen Anblick nackter fremder Oberkörper persönlich als sexuelle Belästigung oder Exhibitionismus empfinden, einstufen würden, bin ich so froh, dass unser Recht grundsätzlich mehr differenziert und strengere Voraussetzungen an Tatbestände bzw. Tatbestandserfüllungen stellt.
Kommt immer auf den Rahmen und die Umgebung an. Im Swingerclub oder im Schwimmbad gelten andere Regeln als auf der Straße. Drum gibt es ja auch das Gesetz bezüglich der Verletzung der Sitte.
Krautwurm schrieb:Schade ist das wirklich... Denn die Eltern müssen denn ja auch erstmal darauf kommen so zu denken.
Die denken es, weil diese Denkweise bei uns eben gängig ist und der Norm entspricht.
Krautwurm schrieb:Ich dachte wir leben in einer Liberalen Gesellschaft.
Unsere Gesellschaft ist vieles, nur nicht liberal. Ich empfinde D, Ö und CH als konservative Länder.
sooma schrieb:Ich möchte das nicht untersagt sehen. Und nu? ;) Wer könnte das gerecht und freiheitlich für alle abwägen?
Das geht nicht, man kann es niemals allen recht machen. In einer Demokratie entscheidet das die Mehrheit und die empfindet nunmal Nacktheit im öffentlichen Raum als Verletzung der Sittlichkeit, sonst gäbe es dieses Gesetz ja nicht.
sooma schrieb:Es gibt doch auch "nettes" Ansprechen - nicht nur solches, das Du da beschreibst. Und jeder hat sein ganz persönliches Empfinden, was zu weit geht. Da frage ich wieder: wo soll man da Grenzen ziehen (wollen)?
Dort, wo die Regeln des guten Benehmen und der Höflichkeit verletzt werden und wo es unangenehm für den/die Angesprochene/n werden könnte.
rhapsody3004 schrieb:Aber auf die kann nicht immer so hart es klingt Rücksicht genommen werden.
Drum ist es ja so, dass Nacktheit eben nicht gestattet ist. Pech für die Nudisten.
rhapsody3004 schrieb:Hier fiel eben das Wort Abwägung. Das wäre es wohl in einigen Fällen bzw. würden sie zu einem Rechtsstreit ausarten: Abwägung der einzelnen Interessen.
Ja, so wird es dann gemacht und das ist auch gut so.
THX1138 schrieb:Es ist auch nicht akzeptabel In der Ubahn usw. aufdringliche Gerueche zu verbreiten und sei es weil Du grade am "verhungern" bist und unbedingt Deinen Doener da essen "musst" - geht nicht, NoGo.
In Wien ist das sogar verboten.
Bundeskanzleri schrieb:Möglicherweise stimmt das bei kompletter Nacktheit.
Aber das Ursprungsthema war mir die Ungleichbehandlung von männlichen und weiblichen Oberkörpern.
Das wurde doch schon erklärt: männliche Brust: kein sekundäres Geschlechtsmerkmal, weibliche Brust schon.