violetluna schrieb:Was wäre das zum Beispiel für dich? Mehr als das Strafrecht vorsieht?
So, jetzt kann ich wieder. Möchte nämlich vermeiden mehrere Beiträge hintereinander zu schreiben, wenn es für die Bearbeitungszeit schon zu spät ist.
Konkrete Beispiele fallen mir eigentlich auf die Schnelle und nicht unbedingt gleich strafrechtlicher Natur nur diese hier ein:
Du musst den Anblick eines Menschen wegen bspw. seiner Kleidung tolerieren, so fern die Kleidung nicht verboten ist. Du kannst auf sie natürlich in verschiedener Weise legitim reagieren, aber einem anderen vorzuschreiben oder gar zu zwingen etwas anderes anzuziehen oder wegzugehen, das kannst du nicht mehr. Kannst natürlich schon, aber nicht mehr dürfen. Das gilt natürlich nur für den Fall, so lange du als Person kein Hausrecht im entweder privatöffentlichen- oder vollständigen Privatbereich hättest. Hausrechtler je nach Bereich genießen da ja wieder mehr Freiheiten. bspw. bzgl. der Kleiderordnung.
Ein fremder hat das Recht dich anzusprechen, auch über eine Wegbeschreibung oder der Uhrzeit hinaus und selbst in einem Ton, der nicht immer als allgemein höflich aber darüberhinaus auch nicht als weiter Tragisch angesehen werden würde.
Du hast natürlich auch das Recht auf das Ansprechen legitim zu reagieren oder es einfach ganz zu ignorieren. Genauso wie du das Recht hättest den anderen aufzufordern oder darum zu bitten damit aufzuhören. Und sollte der andere dann nicht damit aufhören - dann kommen wir natürlich an einen Punkt, bei dem du das Verhalten des anderen nicht mal mehr tolerieren müsstest. Dann geht es auch für mich in den Bereich Belästigung und je nach Grund des weiteren Ansprechens und Inhalt/Wortwahl auch in den Bereich sexueller Belästigung.
Also kurz: eine Belästigung muss natürlich niemand mehr tolerieren. Und nicht jede Belästigung ist gleich eine Straftat. Sexuelle Belästigung oder Stalking wären natürlich welche. Genauso wie die Beleidigung - entweder alleine oder in Tateinheit von...
Oder ich möchte es auch noch anders ausdrücken - strafbar, eine Ordnungswidrigkeit oder einfach nur ein Verstoß gegen irgendwelche Höflichkeitsnormen oder der guten Sitte hin oder her: Sobald etwas für einen anderen Menschen unangenehm wird und auch direkt seine Persönlichkeitsrechte in verschiedener Art und Weise nachvollziehbar angreifen/verletzen würde, ab da muss man das Verhalten des anderen nicht mehr tolerieren.
Das nicht mehr tolerieren zu müssen, bedeutet allerdings nicht automatisch, dass man dem anderen deswegen gleich immer eine aufs Maul hauen dürfte oder überhaupt tätlich oder verbal in Form einer Beleidigung bspw. reagieren könnte. Je nach Fall wäre das entweder unverhältnismäßig oder überhaupt nicht erforderlich, weil objektiv gesehen gar kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorgelegen hat. Aus der Nummer käme man dann höchstens je nach Einzelfall mit der Putativnotwehr wieder heraus.
Und in einigen Fällen, habe jetzt keine konkreten Beispiele dazu, höchstens vielleicht rechtswidrig fotografiert oder verfolgt zu werden, kann man dem anderen auch in Form einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage oder einer Androhung darauf (genauso wie mit einer Strafanzeige) signalisieren, dass man dieses oder jenes Verhalten nicht länger toleriert. Ist immer dann der richtige Weg, wenn man sich anderweitig dagegen nicht oder nicht mehr rechtmäßig zur Wehr setzen kann, weil bspw. gerade kein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff mehr vorliegt.
Apropos das hier nochmal:
Sobald etwas für einen anderen Menschen unangenehm wird und auch direkt seine Persönlichkeitsrechte in verschiedener Art und Weise nachvollziehbar angreifen/verletzen würde, ab da muss man das Verhalten des anderen nicht mehr tolerieren.
Der reine Anblick im öffentlichen Raum (oder daheim vom Nachbarn) von persönlich als unästhetisch empfundenen Kleidern oder einem bestimmten Stil von Leuten,
sofern nicht verboten, oder der reine Anblick von nackten Oberkörpern, die persönlich als unattraktiv empfunden/angesehen würden, zählen natürlich
nicht dazu. Das müsste man natürlich zumindest tolerieren. Natürlich auch nicht nur stillschweigend, wie schon oft betont. Ein legitime Reaktion dürfte die andere Seite natürlich auch darauf geben - sei es nun Blicke, Sprüche oder noch viel leichter einfach wegzusehen oder weiterzugehen und Menschen einfach so leben zu lassen, wie sie wollen.
Dagegen bräuchte im Extremfall auch gar nicht erst geklagt werden, bspw. gegen den Nachbarn und seine als subjektiv unästhetisch empfundenen Kleider oder seinem nicht attraktiven Oberkörper. So fern da nichts anderes vorliegen würde bzw. sein Verhalten verboten wäre, wären die Erfolgsaussichten gleich null dem Nachbarn ein bestimmtes Tun vorzuschreiben und ein anderes Tun zu unterlassen.
Auch das Beispiel ist übertragbar und jetzt auch nur mal auf Deutschland bezogen.