Andante schrieb:Und von wann ist jetzt die Entscheidung des Landtags von Brandenburg über die Einführung eines Masernschutzgesetzes im Land Brandenburg? Oder willst du behaupten, allein aufgrund eines Beschlusses der brandenburgischen Landesregierung sei bereits Impfpflicht im Land Brandenburg bezgl. Masern eingeführt worden?
Von 2019. Steht doch oben.
Und ja, das will ich behaupten, denn der Beschluss entstand auf Rechtsgrundlage des § 20 Abs. 7 IfSG.
Ich brauche das nicht einmal behaupten, ich habe es verlinkt. Auch, wenn dir das nicht in den Kram passt.
Andante schrieb:Außerdem sind wir bei Corona, und da wüsste ich nicht, dass bisher irgendwann Bundesland aufgrund von irgendwas aus dem Infektionsschutzgesetz mit Zustimmung des entsprechenden Landtages eine allgemeine Impfpflicht für alle gegen Corona eingeführt hätte, von dürfen mal zu schweigen.
Alter, wer kam denn hier mit Masernschutzgesetz um die Ecke? Du oder ich? Ich habe die Rechtsgrundlagen für die Einführung einer Impfpflicht genannt, und entsprechend verlinkt.
Seitdem hast du nur behauptet:
1.) Parlament entscheidet über die Impfpflicht
-> Falsch, denn seit 2001 ermächtigt das Infektionsschutzgesetz das Bundesministerium für Gesundheit nach Zustimmung durch den Bundesrat dazu, alleine darüber zu entscheiden.
(Und bevor du hier auch wieder klugscheissen willst: Der Bundesrat ist nicht das Parlament. Das Parlament nach Abschnitt III des Grundgesetzes, Art. 38–48 und der Bundesrat nach Abschnitt IV des Grundgesetzes, Art. 50–53 sind zwei voneinander getrennte Verfassungsorgane)
2.) Brandenburg hat eine Masern-Impfpflicht durch das Masernschutzgesetz eingeführt
-> Falsch, das Land Brandenburg hat es, wie verlinkt, lange vor Verabschiedung des Masernschutzgesetzes auf Rechtsgrundlage des Infektionsschutzgesetzes von 2001 getan.
Und ja, theoretisch dürfen die Länder über eine Impfpflicht entscheiden. Steht ebenfalls im Infektionsschutzgesetz. Weil du ja keinen Bock hattest, die Links, die ich gepostet habe, mal anzuklicken, zitiere ich dir den entsprechenden Absatz:
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.
Quelle: IfSG
Insofern war meine Aussage, die Bundesregierung könnte ganz schnell eine Impfpflicht einführen, in der Tat falsch. Theoretisch (und sogar praktisch) können das die Länder sogar selber entscheiden.
Es sei denn, die Gesetzestexte lügen jetzt auch.
Andante schrieb:Bei Impfpflicht gegen Corona endet das natürlich ganz genau so. Genug Kläger gegen die Impfpflicht werden sich mit Sicherheit finden, die Verfassungsbeschwerden gegen so eine Pflicht einlegen.
Du solltest nicht verschweigen, dass das Bundesverfassungsgericht entsprechende Eilanträge zuletzt im Jahr 2020 abgelehnt hat:
https://www.aerztezeitung.de/Politik/Bundesverfassungsgericht-Masernimpfung-bei-Kita-Kindern-weiter-Pflicht-409596.html (Archiv-Version vom 07.06.2021)