osaki schrieb:In Dänemark und Norwegen ist Astrazenica übrigens inzwischen ganz und unwiderruflich verboten, hier bleibt den ü60 eventuell gar keine Wahl.
AZ wird dort allerdings auch nur deswegen nicht mehr verimpft, weil das infektionsgeschehen in beiden ländern unter kontrolle ist. Soweit ich noch im hinterkopf habe, wollen zumindest die dänen sich die möglichkeit mit AZ zu impfen weiterhin offen halten.
Was ich bei dieser diskussion aber gänzlich vermisse ist das denken an die jüngeren..... die u18jährigen. Biontech ist bisher der einzige hersteller, der eine freigabe ab 12 jahren beantragt hat und diese wohl auch bekommen wird. Wenn jetzt immernoch ü60jährige die freie wahl bekommen sollen, dann können die u 18jährigen in zukunft nur noch in die röhre schauen, denn die haben in der tat gar keine wahl. Das werden dann wohl die bürger 3. klasse nach den u60 jährigen, die sich immerhin noch zwischen pest und cholera (AZ oder infektion) entscheiden dürfen. Wir bestehen nicht nur aus ü60 jährigen, denen die wahl genommen wird. Ich hatte bis heute noch keine wahl des impfstoffes und die 12-18jährigen werden die wahl wohl noch sehr lange nicht haben. Was berechtigt die ü60 jährigen dazu sowohl impfberechtigt zu sein und sich auch noch den impfstoff frei auswählen zu dürfen? Warum werden impfberechtigte, die sich den imfpstoff nicht frei aussuchen dürfen dann bürger 2. klasse? Bin ich bürger 2. klasse, weil ich das nicht kann aus mangel an impfstoff?
Da sitze ich hier und hab von anfang an gesagt, ich nehme das erste impfangebot egal mit welchem impfstoff..... und das habe ich tatsächlich genommen.