Covid-19 - lasst ihr euch impfen?
07.03.2022 um 11:22@Andante
Ich kenne eine Einrichtung, die ungeimpftes Personal freistellt - natürlich ohne Lohnfortzahlung. Der Mitarbeiter ist ab dem 16.3. nicht mehr geplant.
Und diese Arbeitsrechtler sehen auch bei einer Kündigung kein Problem.
Ich kenne eine Einrichtung, die ungeimpftes Personal freistellt - natürlich ohne Lohnfortzahlung. Der Mitarbeiter ist ab dem 16.3. nicht mehr geplant.
Und diese Arbeitsrechtler sehen auch bei einer Kündigung kein Problem.
Ungeimpften darf gekündigt werdenQuelle: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/corona-kuendigung-impfpflicht-arbeitslosengeld-100.html (Archiv-Version vom 30.03.2022)
Denn laut Infektionsschutzgesetz müssen Beschäftigte im Gesundheitswesen bis zum 16. März Impf- oder Genesenennachweise vorlegen. Tun sie das nicht, kann das jeweilige Gesundheitsamt ihre Beschäftigung verbieten, erklärt der Dresdner Arbeitsrechtsanwalt Thomas Kinschewski. Und dann hätten Arbeitgeber das Recht zu kündigen:
"Wenn ein Arbeitnehmer im Gesundheitswesen sich weigert, sich impfen zu lassen oder überhaupt keine Auskunft erteilt, dann darf der Arbeitgeber ihn ausschließen. Dann kann im Extremfall der Arbeitgeber kündigen. Er darf sagen, du kommst ja nicht mehr rein und du bekommst auch kein Geld mehr", erklärt Kinschweski. Das dürften auch Gerichte so sehen, meint der Dresdner Anwalt. Sollten Arbeitnehmer gegen ihre Kündigung klagen, hätten sie vor Gericht kaum Chancen.