Frau.N.Zimmer schrieb:Aber, das ist doch schon ewig so? Oder hab ich schon was vergessen?
Im letzten Jahr musste meine Tochter, da ungeimpft, glaube ich 14 Tage in Quarantäne. Ganz genau weiß ich das aber nicht mehr.
Tussinelda schrieb:dass nur die im HO arbeiten können, bei denen dies auch möglich ist. Wenn Dein Arbeitgeber Dir das nicht zur Verfügung stellt, dann kannst Du in Quarantäne logischerweise auch nicht arbeiten. Das ist dann aber nicht Dein Problem.
Das Du trotzdem bezahlt wirst, regelt das Infektionsschutzgesetz. Das sollte doch mittlerweile bekannt sein.
Danke schön. Ich habe mich damit bisher nicht befasst, da ich persönlich noch nicht betroffen war. Ich muss das dann im konkreten Fall tun, weil die Vorschriften sich gefühlt alle 2-4 Wochen ändern und man dann aktuell schauen muss.
Der link sagt aus, dass das mit der telefonischen Krankschreibung bis 31.12.2021 galt. Wurde das verlängert? Vermutlich doch?
Bei Erkältungssymptomen sind telefonische Krankschreibungen weiterhin möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Diese Regelung gilt bis Ende Dezember 2021. Ziel ist es, die Arztpraxen zu entlasten und direkte Arzt-Patienten-Kontakte so gering wie möglich zu halten.
Quelle:
https://www.pronovabkk.de/leben/arbeitsunfaehig-oder-in-quarantaene-was-muss-ich-beim-coronavirus-beachten.htmlWenn du aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne deine Beschäftigung nicht ausüben kannst, erhältst du ebenfalls sechs Wochen dein Gehalt weiter.
Quelle: Wie vor
Ich bin Beamtin, für mich gelten da wahrscheinlich wieder andere Bestimmungen. Das müsste ich im Falle des Falles halt klären.
Bisher war erst eine Kollegin erkrankt, eine Angestellte.
Sie wurde einen Tag vorsorglich mit Maske in ein Einzelbüro gesetzt, als sie wieder kommen konnte. Da ging es auch um eine bestimmte Frist.
Sie hatte jedenfalls auch eine ärztliche Krankmeldung.
Frau.N.Zimmer schrieb:Es ging doch hier um die Pflege. Wie soll denn eine Pflegekraft im Homeoffice arbeiten?
Eine Pflegekraft wird da nicht arbeiten kommen können. Nur, wenn sie im Verwaltungsbereich eingesetzt ist.
Für viele ist Homeoffice natürlich auch nicht möglich. Ganz klar.