Coronavirus (Sars-CoV-2)
03.12.2021 um 19:05DalaiLotta schrieb:Nein, bei Freiheitsentzug (wg. Nichtzahlung) kein Neubau, sondern Nutzung vorhandener Kapazitäten.Ich glaube, wir reden hier von verschiedenen Dingen.
Man muss unterscheiden zwischen Bußgeld oder einer anderen Maßnahme, um zu erreichen, dass jemand seiner Impfpflicht nachkommt. So eine andere Maßnahme kann theoretisch auch Freiheitsentzug sein statt Bußgeld.
Und es gibt nur Bußgeld als Maßnahme, um zu erreichen, dass jemand seiner Impfpflicht nachkommt. Da ist der Freiheitsentzug gerade keine Maßnahme, um die Impfung zu erreichen. Hier wird Freiheitsentzug (nach erfolglosen vorherigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) nicht angeordnet, damit sich jemand impfen lässt (dafür gab es ja schon die Anordnung der Bußgeldzahlung). Sondern hier ist die Freiheitsentziehung ausschließlich dazu da, die Zahlung des offenen Bußgelds zu erzwingen (DAS ist mit Erzwingungshaft gemeint. Erzwungen werden soll das Bußgeld, nicht die Impfung).