Bone02943 schrieb:Was würde eigentlich mit sog. Impfverweigern passieren, die wirklich bereit sind ins Gefängnis zu gehen? Kommen die dann ungeimpft wieder raus, wenn die auferlegte Zeit rum ist, oder bleiben die inhaftiert, bis sie sich impfen lassen oder aber, werden sie einfach unter Zwang vom Anstaltsarzt geimpft?
Impfpflicht bedeutet nicht Impfzwang.
Wenn also das Gesetz vorsieht, dass ein Impfunwilliger ein Bußgeld aufgebrummt bekommt, wenn er sich nicht impfen lässt, muss er das vorgesehene Bußgeld zahlen. Zahlt er nicht freiwillig und legt keine glaubhafte Zahlungsunfähigkeit dar, stellt auch keinen Stundungs- oder Ratenzahlungsantrag und legt auch keine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse ab, wird halt das Bußgeld vollstreckt, also der Gerichtsvollzieher kommt oder es kommt Gehaltspfändung, im äußersten Fall Erzwingungshaft zur Zahlung des Bußgelds.
Bleiben Vollstreckungsmaßnahmen und Erzwingungshaft erfolglos, war es das, der Betreffende wird nicht geimpft. Das Gleiche gilt, wenn der Betreffende gleich das Bußgeld anstandslos zahlt. Denn wenn das Gesetz nicht mehr als Bußgeld als Sanktion für einen Verstoß gegen die Impfpflicht vorsieht und das Bußgeld gezahlt wird oder nicht beigetrieben werden kann, ist Ende Gelände, eine Zwangsimpfung unter Anwendung unmittelbarer Gewalt findet nicht statt.
Sieht das Gesetz bei Verstoß gegen die Impfpflicht hingegen nicht Bußgeld vor, sondern gleich Freiheitsentziehung, ist das Ergebnis am Ende dasselbe. Nach Abbüßen der Freiheitsentziehung bleibt der Betreffende, wenn er sich bis dahin nicht hat impfen lassen, unbehelligt. Er hat seine Strafe („Bußgeld“) fürs Nichtgeimpftsein ja abgebüßt bzw. „bezahlt“. Damit ist ebenfalls Ende Gelände, eine Zwangsimpfung scheidet aus.
Zwangsimpfung, dh sinngemäß Abholung des Delinquenten, wo immer man ihn erwischt, und Transport zum nächsten Arzt, wo er die Spritze reingejagt bekommt, egal wie laut er schreit, wäre nur möglich, wenn das Gesetz so was entsprechend anordnet. Dann braucht es aber den Umweg übet Impfpflicht nicht mehr. Und sofortige Zwangsimpfung wäre - im Gegensatz zur Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen - nicht nur ein bisschen, sondern richtig verfassungswidrig.