Coronavirus (Sars-CoV-2)
16.04.2020 um 10:07Andante schrieb:Aber das Gesundheitsamt darf und muss B als Kontaktperson identifizieren können, wie es ja heute schon durch Befragung des Infizierten dessen Kontaktpersonen ermittelt.Die Frage ist eben, ob das Gesundheitsamt zwangsweise ode automatisch Zugriff auf die Daten der App hat oder ob die Person, welche die App benutzt auf freiwilliger Basis die Daten der App weiterleitet - oder ob die App einfach nur Kandidaten für eine mögliche Infektion (keine flüchtige Begegnung, sondern minutenlanger Aufenthalt mit unzureichendem Abstand) benachrichtigt. V.a. ob das Gesundheitsamt zwangsweise eine Quarantäne verordnen kann für Personen, die zwar die App benutzen, aber keinen Test bei sich durchführen oder sich sonst freiwillig melden.
@Geisonik
Die konkrete App finde ich auch verhältnismäßig.
Es bleibt aber dabei, dass eine Behörde, die zwangsweise Daten erhebt, Zugriff darauf hat und dementsprechend ein Gewaltmonopol durchsetzen oder andere Entscheidungen treffen kann, den Super-Gau darstellt. Eine Datenerhebung durch ein Privatunternehmen, in die man einwilligt, indem man die Dienste nutzt, wozu es keinen Zwang gibt, ist im Vergleich allenfalls ein Blechschaden.
Eine gewisse Schnittmenge besteht dann, wenn Behörden von Privatunternehmen - zumal über Steuergelder - Daten kaufen, um diese in der beschriebenen Weise zu nutzen.