Coronavirus (Sars-CoV-2)
16.04.2020 um 09:03Nerok schrieb:Das kannst du natürlich.Zwangsanordung seitens des Staates mal außen vor; Sollte es Supermärkten und Discountern mit dem Tragen von Masken frei stehen, so kann natürlich jede Filiale eine Maskenpflicht für sich im Rahmen ihres privaten Hausrechts entscheiden und auch durchsetzen oder auch nicht.
Dein Geschäft hat Hausrecht
Angestellte können das natürlich nicht bestimmen, sondern legt das wenn der Inhaber einer Filiale fest und gibt die entsprechende Anweisung an die Angestellten weiter, überträgt das Hausrecht sozusagen an seine Angestellten, die das dann im Namen des Inhabers, im Namen des Hausrechts durchsetzen, kontrollieren zb.
Gleiches gilt für die Security, falls sich ein Geschäft zur Durchsetzung des Hausrechts einen Sicherheitsdienst geordert haben sollte.
Private Inhaber, wenn sie frei entscheiden können, sind aber klug darin eine Maskenpflicht wenn für alle Kunden festzusetzen, um sich der Gefahr einer Ungleichbehandlung und einer daraus resultierenden möglichen Diskriminierung erst gar nicht auszusetzen, obwohl man es unter der momentanen Situation bestimmt nachvollziehbar rechtfertigen könnte, wenn man nur von bestimmten Kunden das Tragen einer Maske verlangen würde und von anderen nicht und würde sicherlich mit dem AGG konform gehen.
Aber warum sollte man das tun? Wäre doch so oder so schwachsinnig, da letztendlich jeder einzelne Kunde bereits ansteckend sein könnte. Warum noch groß aussieben? Ausgesiebt sollte erst werden, wenn sich bestimmte Kunden weigern würden eine Maske aufzusetzen. Diesen kann man dann "erst mal" den Zutritt zum Geschäft verweigern oder je nach Fall freundlich Bitten das Geschäft wieder zu verlassen und hoffen dass der Kunde dem freundlich Folge leisten würde, denn sonst können weitere Schritte notwendig werden, die aber vom Inhaber, den Angestellten, der Security aber auch vom Kunden selbst gar nicht erst provoziert werden müssen.
bgeoweh schrieb:Die deutsche Verfassung kennt kein "höchsten Güter", die Grundrechte sind prinzipiell erstmal gleichrangig. Entstehen Konflikte zwischen den Grundrechten, so muss im Einzelfall abgewogen werden. Deswegen ist Verfassungsrichter ein komplexer Job und man fragt nicht einfach Ernst Kassalek von der TrinkhalleEigentlich findet diese sogenannte Rechtsgüterabwegung überall statt. Bereits jeder Strafrechtler muss sich mit der auseinandersetzen und ist von Fall zu Fall tatsächlich verschieden und manchmal gar nicht so einfach, obwohl das persönliche Rechtsempfinden einem Glauben machen will dass die Rechtsgüterabwegung eigentlich eine klare Sache und einfach ist und das Herz automatisch und immer bestimmte Rechtsgüter höher gewichten will.
Darauf falle ich heute auch noch gerne herein bzw. lasse ich mich noch zu oft von meinem persönlichen Rechtsempfinden und Herzen leiten, aber Juristen konnten mich zum Glück schon eines besseren belehren.