abberline
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Mundschutz tragen doch alle auf dem Bild. Es geht um den Abstand.abberline schrieb:Es gibt doch keine Pflicht zum Mundschutz
Bußgeld in Hessen
Zusammenkünfte im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen, die nicht zu einer Familie oder einem Haushalt gehören: 200 €
Wir wäre es denn mit Treppen steigen? Ich denke ein Krankenhaus wird auch Treppen haben. Außerdem soll Bewegung gesund sein. :DRayWonders schrieb:Wie lange sollen sich die Arbeits-Wege der Mitarbeiter in einem Krankenhaus denn dann hinziehen wenn man im Aufzug nur zu zweit fahren darf?
Mit dem Abstand sitzen wäre ja vielleicht noch möglich. Aber während die Leute sich in den Reihen durchdrängeln, um auf ihren Platz zu kommen, ist der Abstand nicht möglich. Und die Atemluft verbreitet sich ja auch über eine lange Zeit in dem geschlossenen Raum. Und das Husten der Leute im Kino ist vielen sicherlich ein vertrautes Gräusch......Bone02943 schrieb:Wobei gerade Kino ja an sich möglich sein müsste. Personen in einem Haushalt können ja zusammen sitzen, der Rest dann immer mit einem oder zwei Plätzen abstand.
Abstand halte ich für sogar wichtiger als Mundschutz.Kreuzbergerin schrieb:Mundschutz tragen doch alle auf dem Bild. Es geht um den Abstand.
In letzter Zeit muss ich viel Treppen steigen (5 Stockwerke hoch),da der Lift auf der Arbeit abgestellt wurde.Bone02943 schrieb:Wir wäre es denn mit Treppen steigen? Ich denke ein Krankenhaus wird auch Treppen haben. Außerdem soll Bewegung gesund sein. :D
nein, die Würde des Menschen ist das höchste Gut unserer Verfassung. Ich würde sagen, gleichberechtigt zu der unantastbaren Würde des Menschen steht sein REcht auf Leben.rhapsody3004 schrieb:R4z0r schrieb:
Naja wenn Grundrechte ausser Kraft gesetzt werden sollte einem das immer sorgen machen.
Die Freiheit ist das höchste Gut
hast mal einen Beleg für diese Behauptung?hanswurst11 schrieb:Wird die Todeszahl der an der Wirtschaftskrise 08/09 direkt oder indirekt Gestorbenen Personen nicht mit ca. 500.000 angegeben?
Die deutsche Verfassung kennt kein "höchsten Güter", die Grundrechte sind prinzipiell erstmal gleichrangig. Entstehen Konflikte zwischen den Grundrechten, so muss im Einzelfall abgewogen werden. Deswegen ist Verfassungsrichter ein komplexer Job und man fragt nicht einfach Ernst Kassalek von der Trinkhalle.Seidenraupe schrieb:nein, die Würde des Menschen ist das höchste Gut unserer Verfassung. Ich würde sagen, gleichberechtigt zu der unantastbaren Würde des Menschen steht sein REcht auf Leben.
„Es muss unser Ziel sein, jede Infektionskette nachverfolgen zu können“, sagte auch Merkel zu Beginn der Pressekonferenz - einer ihrer Schlüsselsätze an diesem Mittwochabend.https://www.focus.de/gesundheit/news/coronavirus-das-ende-von-flatten-the-curve-jetzt-verfolgt-die-politik-eine-neue-strategie_id_11886596.html
Vor diesem Hintergrund rechnet Merkel auch vor, wieso weiterhin ein sehr vorsichtiger Kurs gefahren wird. "Wir haben Modellbetrachtungen gemacht. Die Reproduktionsrate ist jetzt bei 1." Das sei gut. Aber, die Spielräume seien klein: "Wenn jeder Infizierte 1,1 Menschen ansteckt, dann sind wir im Oktober wieder an der Grenze des Gesundheitssystems. Bei 1,2 kommen wir im Juli an die Belastungsgrenze. Bei 1,3 sind wir im Juni da." Um also an den Punkt zu kommen, den es am Anfang der Krise gab, wo sich Infektionsketten nachvollziehen ließen, muss die Reproduktionsrate weiterhin möglichst niedrig gehalten werden.
Aber nur mit Einschränkungen, denn man verbietet ja auch allgemein kein grenzenloses "Rasen" auf Autobahnen, wo das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit eher zweitrangig erscheint. Ebenso beim Thema religiöse/kulturelle Zwangsbeschneidung von Jungen. Aber das nur so nebenbei.Seidenraupe schrieb:nein, die Würde des Menschen ist das höchste Gut unserer Verfassung. Ich würde sagen, gleichberechtigt zu der unantastbaren Würde des Menschen steht sein REcht auf Leben.
Wozu hatte man eigentlich groß getönt die Verdoppelung der Neuinfizierten dürfe anfangs nur noch alle 10 Tage passieren, später 12-14 um über Lockerungen nachzudenken. Heute sind wir glaub bei über 20 Tagen. Das ist doch mehr als erreicht, ansonsten sollte man da keine Hoffnungen mit machen, wenn es dann völlig egal erscheint.Seidenraupe schrieb:wenn sich die Menschen nicht an das Kontaktverbot halten und es wieder zu mehr Anstekcungen kommt mit einer REproduktionsrate von 1,3 wäre Deutschland bereits im Juni in der Situation, dass alles Intensivbetten mit Covid 19 Patienten belegt wären und das GEsundheitswesen an seine Grenzen stößt.
Vielleicht wartet man noch ab, wieviele Neuinfektionen gerade die sonnigen Ostertage gebracht haben.Bone02943 schrieb:Heute sind wir glaub bei über 20 Tagen. Das ist doch mehr als erreicht, ansonsten sollte man da keine Hoffnungen mit machen, wenn es dann völlig egal erscheint.
Doch wenn die App bald erscheinen sollte, und wenn genügend Bürger sie freiwillig installieren sollten, und wenn dann noch technisch alles funktionieren sollte: Dann hätten Wissenschaft und Politik ein mächtiges Werkzeug in der Hand, das den Ausbruch neuer Pandemie-Herde sofort erkennbar macht. Auf diese Weise könnten zum Beispiel die Bewohner einer Stadt oder die Mitarbeiter einer Firma gezielt unter Quarantäne gestellt werden, ohne dass die Nachbarorte im Landkreis ebenfalls abgeriegelt werden müssen. Beschränkungen ließen sich dann lokal anwenden und müssten nicht einer ganzen Region oder gar einem ganzen Bundesland übergestülpt werden.Unter diesem Aspekt - Beschränkungen nur da, wo gezielt Infektionen festgestellt wurden und nicht wie jetzt Beschränkungen mit der Gießkanne flächendeckend für alle - sollten App-Gegner noch mal über die Sache nachdenken.
Unter diesem Aspekt muss ich sagen, dass sich das schon nach einem vernünftigen Plan anhört.Andante schrieb:Unter diesem Aspekt - Beschränkungen nur da, wo gezielt Infektionen festgestellt wurden und nicht wie jetzt Beschränkungen mit der Gießkanne flächendeckend für alle - sollten App-Gegner noch mal über die Sache nachdenken.
Um die Beschränkungen in Wirtschaft und Gesellschaft wieder lockern zu können, könnte eine freiwillige Corona-App eine große Rolle spielen. Doch nun zeichnet sich ab, dass die App womöglich doch mit mehr Zwang und ohne Datenschutz kommen könnte.https://www.br.de/nachrichten/netzwelt/corona-app-nun-doch-mit-zwang-und-ohne-datenschutz,RwE4W7z (Archiv-Version vom 16.04.2020)
Zwar vermeldete der afrikanische Staat erst am vergangenen Dienstag den ersten bestätigten Corona-Fall, die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus laufen aber schon deutlich länger. Seit dem 13. März musste sich jeder, der aus einem Land mit mindestens 50 Fällen nach Sierra Leone einreisen wollte, 14 Tage lang isolieren. Es wurde angekündigt, dass Beamte Kontrollbesuche durchführen. Die Kirchlengeranerin erwischt noch einen der letzten Flüge von Air France, die das Land verlassen. "Die letzten drei Flüge von Brussel Airways waren alle sofort ausverkauft. Mittlerweile ist der Flugverkehr für drei Monate gestoppt", sagt Susanne Schröder.https://www.nw.de/lokal/kreis_herford/kirchlengern/22751887_Corona-Europa-kann-von-Afrika-lernen.html
Und was soll daraus gelernt werden?Seidenraupe schrieb:mittlerweile könnte man sogar von afrikansichen Ländern lernen:
Klar kommt es auf die Ausgestaltung im einzelnen an. Bringen wird eine derartige App eh nur etwas, wenn möglichst viele Menschen sie verwenden. Machen es nur wenige, ist es sinnlos. Zwang bringt auch nichts, denn dann finden viele Mittel und Wege, den Zwang zu umgehen.Bone02943 schrieb:Aber dann müsste es auch dabei bleiben und nicht wie angeregt eine Tracking-App daraus mutieren die zwangsweise mit einem Update installiert wird.
nein, zumindest war das bisher nicht so. Kann sei dass es jetzt endlich geändert wurde. Es wurden im März nur Blätter ausgeteilt wo man irgendwas aufschreiben musste, wo man war, wo man erreichbar sein wird, ob man symptome hat usw. es wurde nicht mal Temperatur gemessen.Bone02943 schrieb:Muss man sich nicht auch in Deutschland 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben, wenn man aus dem Ausland kommt?(Berufskraftfahrer wohl ausgenommen).
Berlin. Wolfgang Büchner war baff erstaunt. Ankunft in Frankfurt mit mit LH403 aus New York. „Keine Fragen, keine Kontrollen, kein Fiebermessen, kein Infoblatt für Hunderte Einreisende, keine Plakate – gar nichts! Was ist hier los?“, twittert der Journalist. Gute Frage. Wir sind ihr nachgegangen. Die Abkürzung zum Rechercheergebnis: Es war keine Panne. Das Problem ist real. Und es hat Methode. Wir haben die Kette der Fahrlässigkeit zurückverfolgt.
Montag: Anruf bei der Bundespolizei. Nicht zuständig. „Problem der zuständigen Gesundheitsämter.“ Die Polizeibeamten am Flughafen überprüfen die Reisepapiere. Wenn den Beamten ein Passagier mit Erkältungssymptomen auffällt, wird das Gesundheitsamt eingeschaltet. Aber nur dann. Es gilt das Gebot des Inaugenscheinnahme.https://www.airliners.de/planungen-quarantaene-passagiere-drittsataaten/54507
Das Corona-Krisenkabinett der Bundesregierung hat sich nicht auf eine bundeseinheitliche Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne nach Einreise aus einem Nicht-EU-Staat verständigt. In Regierungskreisen hieß, entsprechender Vorschlag aus dem Innenministerium sei auf wenig Resonanz gestoßen und wurde deshalb nicht auf die Tagesordnung gesetzt.Stümperhaft. Man sollte die Zuständigen eigentlcih wegen fahrläsiger Tötung strafrechtlich belangen und nicht loben.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass für alle Deutschen, EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, die nach einem mindestens mehrtägigen Auslandsaufenthalt einreisen, um an ihren Wohnort in Deutschland zurückzukehren, eine verbindliche zweiwöchige Quarantäne angeordnet wird. Dies erfolgt mit Blick auf die aktuelle epidemische Lage. Ein Übertragungsrisiko besteht angesichts des hochdynamischen, exponentiell verlaufenden Infektionsgeschehens in einer unübersehbaren Anzahl von Regionen weltweit. Die Betroffenen müssen sich grundsätzlich unmittelbar nach der Einreise in häusliche Quarantäne begeben, unabhängig davon, ob sie auf dem Land-, Luft- oder Seeweg eingereist sind. Sie müssen sich zudem mit dem für sie zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen.Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkerungsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html
Die Umsetzung dieses Beschlusses obliegt den Ländern.
Um eine möglichst einheitliche Umsetzung in den Ländern zu erreichen, hat der Bund den Ländern eine Muster-Verordnung zur Verfügung gestellt. Diese sieht unter anderem vor, dass....
Gelten die Inhalte immer noch?Kürbiskern schrieb:Stümperhaft. Man sollte die Zuständigen eigentlcih wegen fahrläsiger Tötung strafrechtlich belangen und nicht loben.