Ich bitte um Verzeihung,
dass ich die falschen Einträge zuerst beantwortet habe. Ich habe die Auswahl willkürlich getroffen.
Ich wurde zu oft zitiert und das hat mich überfordert.
Ich komme mit der Auswahl/Suche nicht gut genug klar und wusste leider nicht welcher Eintrag am wichtigsten ist.
DoctorWho schrieb am 16.09.2021:DoctorWho
Profil von DoctorWho
dabei seit 2014
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Coronavirus (Sars-CoV-2)
16.09.2021 um 08:00
Zitat von FeuerseeleFeuerseele schrieb:
Laut Wortlaut, des Infektionsschutzgesetzes, muss die Impfung vor Quarantäne schützen.
Gibt es dafür auch eine Fundstelle im Gesetzestext selbst? Bitte zitiere sie nach Paragraph, Absatz, Satz und ggf. Halbsatz und Nummer. Danke.
Danach suche ich sofort.
Ich habe meine Information aus Nachrichtensendungen im
Radio bezogen. Darum kann ich leider keine Beweise/Zitate liefern.
Ich höre einen seriösen Sender (Bayern2).
Ich vertraue darauf, dass der Sender richtige + gültige/aktuelle Informationen sendet und ich daher nur die beste Info empfange/erhalte.
Da habe ich was gefunden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/FAQs_zu_56_IfSG_BMG.pdf (Archiv-Version vom 20.09.2021)Ich stelle mal einen Auszug/Teil her. Ich hebe Worte, auf die es ankommt, fett hervor.:
"Mit dem Masernschutzgesetz wurde ein besonderer Ausschlussgrund für den Entschädigungsanspruch nach § 56 Absatz 1 IfSG eingeführt: Gemäß § 56 Absatz 1 Satz 4 IfSG
erhält keine Entschädigung, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, das Tätigkeitsverbot oder die Absonderung
hätte vermeiden können. Die öffentliche Empfehlung muss durch die oberste Landesgesundheitsbehörde erfolgen, § 20 Absatz 3 IfSG.
Der Ausschlussgrund beruht auf dem Gedanken der Mitschuld am schädigenden Ereignis (BT-Drucksache 19/15164, S. 58).
Inwieweit der Anspruchsausschluss auch bei der Schutzimpfung gegen COVID-19 eingreifen kann, ist noch nicht abschließend geklärt. Grundsätzlich dürfte ein Anspruchsausschluss jedenfalls dann in Betracht kommen, wenn eine Schutzimpfung gegen COVID-19 im konkreten Fall möglich sowie zumutbar war und den Betreffenden
mit an
Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit
vor einer Absonderungsanordnung bzw. einem Tätigkeitsverbot
bewahrt hätte. Dabei ist zu beachten, dass auch geimpfte Personen nach wie vor Adressat einer Absonderung werden können (z.B. bei Auftritt typischer Symptome, Reinfektion oder in besonders gelagerten Einzelfällen).
Erfolgt die Absonderung wegen einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion, kann nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht angenommen werden, dass eine Impfung die Infektion verhindert hätte."
Weitere Meinungsäußerung von mir:
Da Geimpfte nicht getestet werden, kann niemand sagen wer unter den Geimpften in Quarantäne muss + müsste, wenn
alles nach rechten Dingen/Handlungen verläufen würde.
Im Radio wurde gesagt, dass Herr Holitschek dafür sorgen will, dass Ungeimüpften Verdienstausfälle erleiden sollen, weil sie die Quarantäne hätten vermeiden können.
Im Kern der
ganzen Wahrheit/Logik, müssen aber auch alle infizierte Geimpfte in Quarantäne.
Wahr ist:
Um die Ansteckung so schnell wie möglich zu entschleunigen/dezimieren
müssen beide Parteien/Lager/Gruppen (Geimpfte und Nichtgeimpfte), in Quarantäne.
Das blöde ist sehr wahrscheinlich nur, dass die Regierung das nicht tun will, weil sie dann einer meckernde Mehrheit ausgesetz wäre. ....und das zu einer Zeit in der Wahlen anstehen.
Aber damit stehen sie vor dem ANDERE Problem, ....
...welches zu SELBEN Sache gehört:
Die Gleichheit.
Wie erklärt der Staat, warum die vielleicht/möglicherweise infizierten Geimpften vom Verdienstausfall verschont werden,
wärend gleichzeitig die vielleicht/möglicherweise nicht infizierten aber Ungeimpften vom Verdienstausfall betroffen sind?
Nur weil die einen Infizierten
MIT und [/b]die anderen Infizierten
OHNE Impfung sind, lässt sich der Verdienstausfall nicht rechtens begründen, denn dieser begründet sich durch die Möglichkeit der Virusverbreitung.
Wenn nun nur die Ungeimpften Verdienstausfall erleiden, bedeutet dies, dass eine bestimmten Gruppe
bevorzugt behandelt wird.
BEIDE Gruppen/ÜParteien/Lager tragen das Virus in sich und können es augenblicklich weitergeben.
Um Gerechtigkeit zu bewirken, muss man nur die grundlegenden Fakten ansehen...aber eben alle.
Sozialstaat:
Um die Impfquote zu erhöhen, darf der Staat nicht das Existenzminimum angreifen.
Die Corona-Impfung schützt
aktuell einfach noch nicht gut genug um einen Teil der Bürger das Einkommen kürzen zu dürfen.
Methoden/Vorgehen/Handeln rechtfertigen:
Die Impfung muss Ansteckung
vermeiden können.Dass die
Impfung nur den VERLAUF der Erkrankung mildert ist
viel zu WENIG Leistung.Die Impfung
hat nicht die benötigte Leistungskraft.
Wenn es
nur bei Ungeimpften zu Verdienstausfällen kommt, wie/wodurch erklärt die Regierung ihr Handeln?
Sagt sie einfache nur "du hast nicht getan was ich wollte, du hast nicht auf mich gehört, also muss du Strafe fühlen?"
Sollte die Impfung in ferner oder naher Zukunft
das Anstecken vermeiden, dann sieht die Lage anders aus.
Erst dann kann damit begonnen werden über Verdienstausfall zu reden.