Saturius0683 schrieb:Sicher gibts ein paar Querschläger. Aber haben wir jetzt Sippenhaftung, die nicht mal zur Sippe gehören?
Jetzt kommt dein Argument, so trifft man auf jedenfall die, die querschießen. Richtig, ändert aber nichts, dass ich für das Fehlverhalten anderer bestraft werde.
Da niemand eine Glaskugel hat, was das eigentliche Ziel nächtlicher Ausgänge wäre und wer wieder alles querschießen würde und auch ebensowenig vorverurteilt werden dürfte, ist es eigentlich nur logisch, dass Ausgangssperren bspw. entweder für alle oder für gar keinen zu gelten haben.
Ist eigentlich wie mit den Geschwindigkeitsbeschränkungen an Abschnitt XYZ, die nur Sinn machen, wenn sie für alle gelten.
Und ich wüsste auf die Schnelle auch ehrlich gesagt nicht, wie man im Falle einer Ausgangssperre eine Ungleichbehandlung so rechtfertigen könnte, dass sie am Ende keine Diskriminierung für den Teil darstellen würde, der deiner Meinung nach raus dürfte.
Von denen, die ohnehin auch schon jetzt von der Ausgangssperre befreit sind wie bspw. Berufstätige oder Gassigeher mal abgesehen.
Erkläre mir aber darüberhinaus bitte mal, wie du ansonsten noch eine Ungleichbehandlung rechtferttigen möchtest, in der Familie A das nächtliche Ausgehen erlaubt wäre, weil in der Vergangenheit immer artig und regelkonform gewesen und Familie B würde es untersagt werden, weil in der Vergangenheit vielleicht quergeschossen?
Oder: Sperren wir doch einfach nur alle Jugendlichen unter der Volljährigkeit ab Uhrzeit ... ein und verschärfen den Jugendschutz.
Junge Erwachsene bis 25 Jahren lieber auch noch, weil diese ja grundsätzlich zu Party und Regelwidrigkeit neigen.
Wäre Schwachsinn, vorverurteilend und diskriminierend meiner Meinung nach und würde die Eignung von Ausgangssperren noch schlechter machen, weil anderen sich genauso regelwidirig verhalten könnten, denn auch Opa Willi, der auf den ersten Blick vielleicht nur Spazierengehen wollen würde, könnte insgeheim aber zu einer feuchtfröhlichen Pokerpartie oder einem Besäufnis bei Rentnerkumpels unterwegs sein, wo dann eine Kontrolle bzw. Überwachung wegen Art. 13 so gut wie unmöglich wäre.
McMurdo schrieb:Die Nutzung der Wohnung nicht, richtig aber wenn der Amtsarzt kommt um eine mutmaßlich infizierte Person zu untersuchen, dann schon.
Jups, dann es wäre eine Verletzung von Art.13, wenn dies gegen deinen Willen "ohne" Rechtsgrundlage" geschehen würde.
McMurdo schrieb:Darum geht's auch gar nicht sondern um die unangemessene, ungeeignete und unerforderliche Einschränkung für Geimpfte.
Dazu hatte ich mich ja schon geäußert und meiner Meinung nach sollten Geimpfte, wenn weiterhin ausreichend klar ist, dass nur noch eine sehr geringe Gefahr von ihnen ausgeht, wieder mehr Rechte bekommen und diese Bevorzugung und somit Ungleichbehandlung gegenüber Nicht-Geimpften ließe sich sicherlich auch rechtfertigen. Allerdings kann das nicht auf Dauer so sein. Für einen begrenzten Zeitraum aber ja.
McMurdo schrieb:Ich sehe Ausgangssperren eher unter Freizügigkeit aber das mag man sehen wie man will.
Na ja, die allgemeine Handlungsfreiheit ist ja auch eine Form der Freizügigkeit. Aber ja, Ausgangssperren wären natürlich auch ein Eingriff in Art 11.
Wie gesagt, gewisse Schutzmaßnahmen können natürlich gleich mehrere Grundrechte, gleich mehrere Grundrechtseingriffe bedeuten.
Dass du bspw. nicht mehr so Shoppen konntest wie gewohnt, war nicht nur ein Eingriff in die freie Berufsausübung, sondern betraf letztendlich auch die allgemeine Handlungsfreiheit - hingegen es direkt kein Recht auf sinnloses Shopping gibt. Sinnloses Shopping ermöglichen dir nur diverse andere Grundrechte. Nur mal als Beispiel jetzt.
McMurdo schrieb:In einem Rechtsstaat muss im Zweifel der Rechtsstaat erstmal nachweisen das ich mich unkorrekt verhalte, nicht ich muss beweisen das ich mich korrekt verhalte.
So eng gilt das eigentlich nur in Strafsachen.
Aber du spielst wahrscheinlich nur darauf an, dass es ja auch schon jetzt keine Pflicht zum Mitführen eines wichtigen Dokuments gibt, richtig?
Im Falle einer Pandemie könnte man aber per Gesetz regeln, dass für einen bestimmten Zeitraum alle Geimpften, die sich frei bewegen und auch gewisse Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, einen Impfnachweis bräuchten und dieser auf Verlangen auch vorzuzeigen ist. Logisch, dass sie ihn dann auch mitführen oder zumindest umgehend nachreichen oder wenigstens ein anderer Weg gefunden werden müsste, der möglichst zeitnah den Nachweis der Impfung erbringen würde. Denn wie gesagt, ansonsten könnte ja jeder irgendetwas nur behaupten. Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser und das erst recht in Zeiten einer Pandemie.
Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist auch nicht unantastbar.