off-peak schrieb:Doch, sogar sehr einfach erklärbar. es ist nur so, dass es offenbar für manche kaum zu verstehen ist, oder dass sie es nicht verstehen wollen.
Du kannst es ja erklären, inwiefern die Gründe gegeben sind, welche benötigt werden um so ein Recht (Also bezüglich der Ausgangssperre) einzuschränken.
Sicher ist es einfach erklärbar. Sperren wir alle nachts ein, können sich keine Menschen zu einer Party treffen und die Polizei hat weniger Arbeit.
Aber, so kenne ich es von uns, hat der VfGh ein Schema entwickelt, wonach es gewisse Voraussetzungen gibt die erfüllt sein müssen um diese Rechte einzuschränken.
1.im öffentlichen Interesse (ok)
2.zum Erreichen des Zieles geeignet sein ( Sagen wir mal ja, sperr ich alle ein, kann keiner Corona verbreiten)
3.Zur Zielerreichung erforderlich (klares Nein, Abstand, Maske, würde genügen. Es ist nicht erforderlich Menschen in ihren Wohnungen einzusperren)
4. Auch sonst nicht unverhältnismässig (ist es, siehe 3)
Weiters muss der Gesetzgeber auch alle anderen gelinderen Mittel in Betracht ziehen, die zum Erreichen des Zieles geeignet sind. Das wäre zb. Abstand und Maske. Was die Ausgangssperren betrifft die du zitiert hast, wäre Abstand alleine schon genug.
Also sind die Anforderungen nicht erfüllt. Aber du kannst mich gerne überzeugen, dass ich falsch liege.