bgeoweh schrieb:Mehr oder weniger so läuft das ja auch. In verfassungstechnisch problematischen "Hintergrundgesprächen" castet sich das Kanzleramt schon mindestens 10 Jahre "zuverlässige" Journalisten, die kriegen zugesteckt was man gerne austesten würde, geben es weiter, wenn die Bevölkerung aufschreit dementiert man den Wortlaut oder bezeichnet es als Forderung von Einzelpersonen, wenn die Bevölkerung begeistert ist zieht man es durch. Das System funktioniert ja auch. Hat Schröder auch schon so gemacht, nur nicht derart formalisiert.
Dafür hätte ich zu gern einen Beleg. Aber den wird es nicht geben, was?
paxito schrieb:Naja, wenn ich das richtig verstanden habe, ist Pandemiebekämpfung Ländersache.
naja. Gefahrenabwehrrecht ist Ländersache, das Infektionsschutzgesetz aber ein Bundesgesetz. Insofern:
Wikipedia: Konkurrierende Gesetzgebung -> Bundessache, wo sie die Gesetzgebung zu sich zieht, nur ansonsten Ländersache. Und diese MPK, die ist im GG null vorgesehen. Für mich ist das schon verfassungswidrig. Wegen der Gewaltenteilung. Das Parlament, die Legislative muß einbezogen werden, nicht die Ministerpräsidenten als Teil der Exekutive.
Kann man aber drüber streiten. Ein weiteres echtes Problem ist, dass andauernd mit Verordnungen durchregiert wird. Dafür sind aber eigentlich die Gesetze da. Verordnungen sollten die Ausnahme sein.
Seidenraupe schrieb:Ich stimme @Atrox absolut zu.
meiner Meinung nach geht es gar nicht darum jede einzelne Maßnahme im BT zu diskutieren und zu verabschieden.
Es geht um die Einbindung des Parlamentes in bundesweite Entscheidungen -- oder wenigstens in eine "Nachbesprechung".
Es geht darum, dass nahezu 12 Monate vergangen sind und der BT hat die Grundrechtebeschränkungen immer noch nicht parlamentarisch abgesegnet? Genauso wie die Milliardenausgaben des Bundes?
Das was geschah, war soweit ich weiß eine Befugniserweiterung von Spahn zur Pandemiebekämpfung. Bitte korrigiert mich, wenn ich was übersehen habe!
eine Anmerkung. Das Parlament hat zumindest der neu gestalteten Ermächtigungsgrundlage (§ 28 ) zugestimmt.
paxito schrieb:Nein, nochmal: die entsprechenden Regelungen werden auf Landesebene erlassen, drum unterscheiden sie sich ja auch von Bundesland zu Bundesland. Da geht es nicht um die Umsetzung, sondern die Frage wo entsprechende Regelungen zu Schulen, Kontaktbeschränkungen, Schließungen von Restaurants usw. herkommen. Das ist eben Ländersache und damit m.E. auch die Landesparlamente zuständig. Genauso wie die Verantwortung für die erlassenen Gesetze eben bei den Landesregierungen liegen.
Was stimmt ist, dass Gefahrenabwehrrecht und Bildungsrecht die zwei Steckenpferde der Ländergesetzgebung sind. Aber halt nur solange der Bund die Gesetzgebung nicht an sich zieht. Und die erlassenen Gesetze (Infektionsschutzgesetz) sind vom Bund erlassen. Das Problem mit den Landesparlamenten sehe ich aber auch. Da ist aber eher das Problem, dass das zumeist per Verordnung auf Länderebene geregelt wird.