Macht ihr euch Sorgen wegen des Coronavirus (Sars-CoV-2)?
05.03.2020 um 19:29@Noella
Ja und da ließt man dann sowas:
Ja und da ließt man dann sowas:
Fall 1: Kinderbetreuung, wenn Kita oder Schule sind wegen Coronavirus geschlossen sindUnd da ist eben nicht wirklich geregelt, dass Eltern dann in jedem Fall weiter Geld erhalten oder danach noch ihren Job haben.
Wenn Kindergärten und Schulen aus Vorsicht zum Infektionsschutz geschlossen sind, können Arbeitnehmer im Notfall zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Ob sie dann auch weiter ihr Gehalt bekommen, hängt aber davon ab, ob wirklich keine andere Betreuung möglich war.
Fall 4: Bahn- und Nahverkehr werden wegen Corona-Verdachtsfällen eingestellt
Für einen solchen Fall trägt der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko, erklärt Oberthür. Das bedeutet: Er ist in der Regel selbst dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Wenn es gar keine Möglichkeit gibt, zur Arbeit zu kommen, „muss man auch in diesem Fall nicht mit Sanktionen rechnen“, sagt die Fachanwältin. Der Vergütungsanspruch entfalle aber: Arbeitnehmer bekommen für die Zeit, in der sie nicht bei der Arbeit sind, im Zweifel kein Geld.
Fall 5: Ich bleibe aus Angst vor einer Corona-Ansteckung zu Hause
Die IG Metall informiert darüber, dass Arbeitnehmer der Arbeit nur fernbleiben dürfen, wenn sie tatsächlich arbeitsunfähig sind, andernfalls sind sie zur Arbeit verpflichtet.