@cejar Es stimmt schon, dass ein Aufhebungsvertrag nicht zwingend zu einer Sperre führt. Ein Aufhebungsvertrag ist sogar sehr oft eine Folge einer Kündigungsabsicht des AG.
Meistens bedeutet ein Aufhebungsvertrag in der Praxis aber eine Sperre. Deswegen muss man, wie Du schon richtig sagst, vorsichtig sein und auf die Formulierung achten. Und im Zweifel einen anderen weg wählen.
Wenn z.B. der Aufhebungsvertrag an die Stelle einer sonst erfolgten arbeitgeberseitigen Kündigung tritt und wenn die Kündigungsfristen eingehalten werden, bedeutet das keine Sperre.
Auch eine andauernde Arbeitsunfähigkeit kann dahin führen.
Aber in dem Fall spielt das keine Rolle, weil die Kündigung vom AN aus ging.
Der sich im übrigen durchaus fair verhalten hat, andere hätten ggf. krank gemacht und die Kündigungszeit abgewartet (wobei es hier keine Lohnfortzahlung gegeben hätte).
Allerdings wegen 7 Stunden Lohn zu fordern, ist schon sehr eine Frage des Prinzips. So etwas sollte man sich i eigenen Interesse sparen.
Und auch in einem Mysteryforum nach einer Rechtsauskunft zu fragen und sich dann wundern, dass wenig sinnvolles dabei rum kommt und die Leute halt irgendwas erzählen, ist etwas naiv,
@starkiller69 .