Lächerlicher Kündigungsgrund
25.03.2011 um 15:13deutschland is echt nen reudiges land ...
Ursprünglich hatte die junge Frau gegen die Kündigung Klage erhoben. Zum Prozesstermin Ende Oktober 2010 war sie dann allerdings nicht erschienen – offenbar weil ihr Anwalt aus terminlichen Gründen verhindert war. Daraufhin hatte das Arbeitsgericht ein so genanntes Versäumnisurteil erlassen. Das bedeutet vereinfacht gesagt: Wer nicht zum Prozess erscheint, verliert. Gegen diese Niederlage vor Gericht klagte die Auszubildende ebenfalls.Hat se aber trotzdem mal Glück gehabt.
Nach dem Vergleich erfolgt die Kündigung nun rückwirkend Ende November, zudem zahlt der Anwalt eine noch ausstehendeSteht gleich im ersten Absatz. Ich verstehe das als Abfindung? Oder bin ich da auf dem Holzweg.