"Während der vereinbarten Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB), soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Die Frist gilt für beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen." (Quelle: www.afa-anwalt.de), das ist das erste Ergebnis bei google unter dem Stichwort Probezeit. (Direkt-Verlinken kann ich mit dem Handy nicht)
Daran anknüpfend hätte
@starkiller69 nicht einfach nach 2 Tagen gehen können, denn er schuldet eine arbeitsvertragliche Leistung, so dass die nicht erbrachten Stunden automatisch Minusstunden sind, die er dem Arbeitgeber schuldet und ggf umgekehrt an den AG zahlen müsste, sofern er dafür keine Arbeitsleistung erbringt.
Nun hat man sich wohl in beiderseitigem Einvernehmen darauf geeinigt, o.g. Probezeit vorzeitiger als gesetzlich vorgschrieben zu beenden und beiderseitige Ansprüche mit 0,00 abzugelten.
Ich käme daher nie auf die Idee, jetzt noch Geld vom AG zu verlangen, im Gegenteil, sei froh, dass er es nicht für die noch restlichen Tage der Probezeit von Dir verlangt. Dann kannst Du zwar auch deine paar Stunden verlangen, wird aber unterm Strich für Dich weniger bei raus kommen, wenn Du dem AG seinen Ausfall an Stunden ebenfalls zahlen musst.
Mir ist jetzt aber tatsächlich bislang nicht ganz klar, ob es wirklich einen fixierten Aufhebungsvertrag mit beiderseitiger Unterschrift gibt oder ob man Dich nicht einfach vorzeitig Deiner Wege ziehen ließ.
Mit dem Satz auf dem Lohnzettel "wird gegen Minusstunden verrechnet" wird möglicherweise nur darauf verwiesen, dass deine paar Stunden im September bereits gegen den Anspruch des AG verrechnet sind, aber für die Tage im Oktober könnte am Ende des Monats für Dich nochmal ne neue Gehaltsabrechnung kommen, wo dann tatsächlich ein Forderungsbetrag inform der übrigen Minusstunden, die noch nicht gegengerechnet wurden, auf Dich zukommen. Dies könnte ohne Aufhebungsvertrag noch passieren.
Also daher ganz wichtig: Hast Du einen
schriftlichen AH-Vertag in der Hand?