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0 Euro Gehaltsabrechnung - ist das rechtens?
03.10.2019 um 14:07Das ist etwas völlig anderes. Hierbei handelt es sich um eine vermutlich im Arbeitsvertrag festgelegte Vertragsstrafe, die sogar zulässig ist.emz schrieb:Ich erinnere mich noch an einen Fall, da hatte ein neuer Mitarbeiter (gehobenere Position) einen Arbeitsvertrag unterschrieben, ist dann aber nicht zum Arbeitsantritt erschienen. Der wurde in Regress genommen, weil er die für die Probezeit vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten hatte.
Und diese wird der von Dir erwähnte Mitarbeiter unterzeichnet haben. Somit also völlig rechtens seitens des AG.
Dabei sichern sich Arbeitgeber mit einer Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag in der Regel die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers. Das heißt, sollte sich der Arbeitnehmer weigern, die Arbeit anzutreten oder sich vertragswidrig von dieser lösen wollen, muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden.https://www.arbeitsrechte.de/vertragsstrafe-arbeitsvertrag/