0 Euro Gehaltsabrechnung - ist das rechtens?
02.10.2019 um 23:21Jepp.
Nein, das werden sie nicht. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit sind 14 Stunden. Diese 14 Stunden können aber durchaus auf weniger als auf 5 Arbeitstage pro Woche verteilt werden. Entsprechend reduziert sich ja bei solchen Teilzeitbeschäftigten auch der Urlaubsanspruch. Man stelle sich etwa vor, jemand arbeitet nur 3 Tage pro Woche, bekommt aber den gleichen Urlaub wie jemand mit 5-Tage-Woche, nämlich zB 30 Arbeitstage Urlaub. Der mit den 3 Arbeitstagen pro Woche hätte dann gleich 10 Wochen Urlaub, und der mit den 5 Arbeitstagen hätte bloß 6 Wochen. Daher muss man bei vielem von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche ausgehen und darf nicht schematisch von 5 Arbeitstagen ausgehen, wenn die gar nicht geleistet werden.Pony2.4 schrieb:Die 14 Stunden werden dennoch durch fünf geteilt, auch wenn er nur an vier Tagen arbeitet. Das ist dann die durchschnittliche Arbeitszeit
Interested schrieb:Ganz unabhängig davon. Geleistete Stunden müssen auch entlohnt werden
Würd ich auch meinen. Und wenn es 3.5 oder x Std. waren, dann müssen sie dir die auch bezahlen. Ausser du hast was unterzeichnet von wegen, ich will nix usw. Das wissen wir hier ja jetzt nicht so konkret wie der Aufhebungsvertrag formuliert war.Andante schrieb:Diese tatsächlich gearbeiteten Stunden müssten dann auch mit dem vereinbarten Stundensatz bezahlt werden
Da wurde nur erwähnt, dass die Minusstunden verrechnet werden.steff74 schrieb:Würd ich auch meinen. Und wenn es 3.5 oder x Std. waren, dann müssen sie dir die auch bezahlen. Ausser du hast was unterzeichnet von wegen, ich will nix usw. Das wissen wir hier ja jetzt nicht so konkret wie der Aufhebungsvertrag formuliert war.
Yo, vermutlich wurde der arbeitsfreie Freitag mit 3,5 Minusstunden angesetzt.steff74 schrieb:Naja, dann haben sie dir wohl für den Tag an dem du nicht kommen musstest -3.5 verpasst. Den hattest du am Montag wieder drinnen und am Dienstag hast du fette +3.5 gemacht :-)
Stimmt. Wenn im Auflösungsvertrag steht, dass wechselseitig keine Ansprüche bestehen oder so was ähnliches, dann war es das. Dann muss @starkiller69 halt seine Bezahlung in den Wind schreiben.....steff74 schrieb:Und wenn es 3.5 oder x Std. waren, dann müssen sie dir die auch bezahlen. Ausser du hast was unterzeichnet von wegen, ich will nix usw. Das wissen wir hier ja jetzt nicht so konkret wie der Aufhebungsvertrag formuliert war.
Wenn man es so vereinbart schon.Interested schrieb:Ist doch Unsinn. Wenn ein Vertrag aufgelöst wird, gibt es auch keine Minusstunden.
Ok, dann hab ich da falsch gedacht, bei mir ist es nämlich anders. Ich bin Teilzeit in einem sehr wirrem Schichtsystem. Manchmal arbeite ich sechs Tage in der Woche, manchmal nur drei. Ich habe regulären Urlaubsanspruch und wenn ich krank bin, wird meine reguläre Arbeitszeit durch fünf geteilt. Das ist gut an einem Tag, an dem ich frei hätte und ungünstig, wenn ich da nen acht Stunden Dienst oder mehr hätte.Andante schrieb:Nein, das werden sie nicht. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit sind 14 Stunden. Diese 14 Stunden können aber durchaus auf weniger als auf 5 Arbeitstage pro Woche verteilt werden. Entsprechend reduziert sich ja bei solchen Teilzeitbeschäftigten auch der Urlaubsanspruch. Man stelle sich etwa vor, jemand arbeitet nur 3 Tage pro Woche, bekommt aber den gleichen Urlaub wie jemand mit 5-Tage-Woche, nämlich zB 30 Arbeitstage Urlaub. Der mit den 3 Arbeitstagen pro Woche hätte dann gleich 10 Wochen Urlaub, und der mit den 5 Arbeitstagen hätte bloß 6 Wochen. Daher muss man bei vielem von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitstage pro Woche ausgehen und darf nicht schematisch von 5 Arbeitstagen ausgehen, wenn die gar nicht geleistet werden.
Um den Mindestlohn für geleistete Arbei kommt aber kein AG herum. ERxistiert ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, so gilt dieser.Delicious1 schrieb:Generell wird geleistete Arbeit natürlich bezahlt. Aber es gibt Schlupflöcher.
Das halte ich für Mumpitz. Wenn der AN seine Arbeit auf Abruf leisten soll, der AG den AN an einem Tag nicht braucht, dann kann der AG sich nicht auf Minusstunden für nicht geleistete Arbei berufenstarkiller69 schrieb:Im Auflösungsvertrag steht, dass die Stunden mit Minusstunden verrechnet werden.
Ich kann in einen Vertrag vieles hineinschreiben, wenn der Text rechtswidrig ist, dann lässt sich das ganz leicht anfechten.Andante schrieb:Stimmt. Wenn im Auflösungsvertrag steht, dass wechselseitig keine Ansprüche bestehen oder so was ähnliches, dann war es das.
Nein. Geleistete Arbeit ist und bleibt geleistete Arbeit und die muss auch entlohnt werden. Dann könnte man ja nach Lust und Laune Leute nach gewisser Zeit rausschmeißen und mit Minusstunden begründen. Und es ist ein Armutszeugnis, jemandem und sei es nur 7 Std. - nicht bezahlen zu wollen.NeonMouse schrieb:Diese wurden aber nicht geleistet, es entsteht ein Minus.
Und geschuldete Arbeit ist geschuldete Arbeit, und wenn die nicht geleistet wird entsteht ein Minus...Interested schrieb:Nein. Geleistete Arbeit ist und bleibt geleistete Arbeit und die muss auch entlohnt werden.
Arbeitsgerichte sind eh schon überlastet. Denn wegen son paar Kröten sie in Anspruch nehmen?Suppenhahn schrieb:Reiche Klage beim Arbeitsgericht wegem nicht bezahltem Lohn ein. Sollte der Arbeitgeber keine Zeiterfassung haben, dann reicht als Nachweis für die geleisteten Arbeiststunden deine persönliche Aufzeichnung über die Arbeiststunden.
Ich erinnere mich noch an einen Fall, da hatte ein neuer Mitarbeiter (gehobenere Position) einen Arbeitsvertrag unterschrieben, ist dann aber nicht zum Arbeitsantritt erschienen. Der wurde in Regress genommen, weil er die für die Probezeit vereinbarte Kündigungsfrist nicht eingehalten hatte.NeonMouse schrieb:Und geschuldete Arbeit ist geschuldete Arbeit, und wenn die nicht geleistet wird entsteht ein Minus...
Diese Rechnung macht doch nur Sinn, wenn man von einem Monatsgehalt ausgeht. Wenn man nach geleisteten Stunden rechnet, dann sollten die bezahlt, die gehalten wurden.NeonMouse schrieb:Diese wurden aber nicht geleistet, es entsteht ein Minus.