Automatisch Organspender - Bist du dafür oder dagegen?
05.04.2020 um 15:26Libertin schrieb am 31.03.2020:Feuerseele schrieb:Wir reden aneinander vorbei, denn deine Antwort, gehört nicht zu meinem Gedankengang, denn in meinem Gedanken, existiert KEIN Organspendergesetz, folglich auch kein Bestandteile.
Wenn du das als Staatsentscheidung sehen willst, kannst du das gerne so sehen. Für mich belässt der Staat hier den natürlichen Anfang.
Das ist keine Sache von "das kann man so der oder so sehen", denn, ob nun der Widerspruch oder die aktive Zustimmung gilt, beide Optionen sind oder wären ein wesentlicher Bestandteil des Organspendegesetzes und dieses wird nunmal vom Bundestag beschlossen. Was Du Dir da mit Deinen Naturalisierungsversuchen versuchst zurechtzubiegen, bleibt davon unberührt.
Der Gesetzgeber muss doch nur die Verwendung der freiwillig gespendeten Organe per Gesetz regeln. Die nicht erhaltene Organe brauchen keine gesetzliche Regelung, weil diese Organe sowieso nicht frei zur Verfügung stehen. Das was man nicht bekommt, braucht der Staat doch nicht per Gesetz zu regeln.
Wenn vom Bundestag beschlossen wird, dass man die Angehörigen der nicht Jasager belämmert, dann ist das auch ein fieses Handeln. ABSOPLUT KEINER, außer der Besitzer der Organe selbst, hat zu sagen, was mit seinen Organen passiert.
Libertin schrieb am 31.03.2020:Ähm, Du hast damit jetzt aber nicht wirklich erklärt, inwiefern die aktive Zustimmung für Freiheit steht, für die der Widerspruch nicht stehen kann, denn Letzteres ist im Endeffekt genauso optional wie Ersteres. Da besteht Kein Zwang, nix.Dann versuche ich es noch einmal zu erklären.
Ich sehe hier bei Dir immer nur viele Worte aber keine wirklichen Argumente.
Der Staat nutzt die Freiheit des Menschen aus, in dem er zu seinem Volk sagt: „Liebe Bürger ihr habt die Freiheit Nein sagen zu können.“ Ein fieser Trick, mehr ist es nicht, aber auch nicht weniger. Der Staat benutzt die Freiheit als Mittel zum Zweck.
Eine Gesetzgeber der sagt „Na und, dann soll der Bürger seine Freiheit zwangsweise wahrnehmen“ und ein Gesetz erlässt, welches den Bürger dazu zwingt seine Freiheit zu nutzen, verwendet die Negativform des Freiheitsrechtes. Das Gesetz nutzt die Negativverwendung der Freiheit. Der Zwang seine Freiheit nutzen zu müssen, ist eine Negativverwendung der Freiheit.
Der Gesetzgeber macht es sich einfach indem er sagt:„Na und, der Bürger kann ja seine Freiheit nutzen und „Nein“ sagen.“
Etwas absolut frei tun zu können, ist nur möglich, wenn KEINE Bestimmung vorgegeben ist. Die Freiwilligkeit setzt voraus, dass NICHTS vorgegeben ist. Aber das Organspendergesetz bestimmt = gibt vor, dass alle Menschen Spender SIND, somit kann es keine absolute Freiwilligkeit mehr geben. Was wir per Gesetz SIND können wir nicht mehr freiwillig WERDEN. Wir können nur dann etwas freiwillig werden, wenn wir es nicht schon zwangsweise sind. Das Gesetzt NIMMT die Freiwilligkeit aus der Sache.
Das was man vor dem Gesetz freiwillig sein konnte, ist man mit dem Automatismus in der Widerspruchslösung ja automatisch da. Das Wesen einer Sache bestimmt die Sache.
Es besteht ein Unterschied darin, ob man etwas freiwillig oder automatisch bekommen hat. Für die Transplantationsmediziner und den Organempfänger spielt es einfach leider keine Rolle, ob die Organe freiwillig gegeben wurden oder per Zustimmung automatisch vorhanden sind.
Die Widerspruchslösung zeigt nur Zustimmende und Ablehnende. Wer unter den Zustimmenden wirklich auch ein Freiwilliger wäre ist nicht ermittelbar. Dazu müsste man die Jasager erneut sortieren.
Die Freiwilligkeit ist eine persönliche innere Einstellung, die man nur dann erfahren kann, wenn es kein Gesetz gibt. Die Freiwilligkeit zu einer Sache, beweist sich durch den frei ausgeführten Handlungsakt. Also auch der Handlungsakt muss frei UND freiwillig erfolgen. Echte Freiwilligkeit drückt sich NUR durch das dazugehörige Handeln aus. Das Organspendergesetz ist aber eine staatliche Vorhandlung und damit ist keine freie Handlung mehr möglich.
Der Gesetzgeber lässt nur das Recht von seiner Freiheit Gebrauch machen zu können bestehen und fordert die Verwendung heraus. Der Gesetzgeber dreht die Sache einfach um und sagt „ihr seid alle automatisch Spender und könnt ja eure Freiheit benutzen um Nein zu sagen“. Das ist also ein fieser Umkehrschluss-Trick und damit kein gerechtes Gesetz.
Das Gesetz fordert also per Zwang die Freiheit heraus UND IST somit die Ausnutzung der Freiheit. Man könnte sagen dass diese Form der Freiheitsanwendung die Negativ-Form der Freiheit ist.
Also: Bei der aktiven Zustimmung ist auch der dazugehörige freiwillige Handlungsakt dabei, der ja die Freiwilligkeit erst BEWEIST. Bei der Widerspruchslösung ist der Handlungsakt nicht nötig, da man automatisch Spender ist.
Die Widerspruchslösung ist nur das was sie ist, eine Wider-Spruchs-Lösung, entweder man stimmt dem Befohlenem zu oder nicht. Mit echter Freiwilligkeit hat die Widerspruchslösung nichts zu tun.
Menschen werden per Gesetz zu etwas gemacht, dass nicht alle sein wollen und dann MÜSSEN einige ihre Freiheit nutzen, um Widerspruch einzulegen. = Die Ausnutzung der Freiheit.
Die wirklich Freiwilligen, sind nur jene die auch ohne das Gesetz Freiwillige wären. Dies ist aber durch den Automatismus nicht mehr möglich.
Die Freiwilligkeit hat ihren Wert darin, dass auch der dazugehörige Handlungsakt freiwillig erfolgt und dazu muss das freilich auch möglich sein. Das Gesetz macht dies aber unmöglich. Das Organspendergesetz vernichtet den Zustand, der zuvor (von Natur/=ohne Gesetz) allgemeingültig und gut für alle war.
Die Freiwilligkeit existiert nur zusammen mit dem freien Handlungsakt. = Der Freiwillige muss auch freiwillig kommen (und frei kommen können). Der zum Wunsch/Wille gehörende Handlung muss frei ausgeführt werden. Freiwilligkeit entsteht erst in dem Augenblick, da zum Willen (Theorie) der dazugehörige Handlungsakt (Praxis) erfolgt, der ebenso freiwillig erfolgen muss. Die Frei-Willig-keit ist eine Symbiose von Theorie (Wille) und Praxis (frei verlaufende Handlung).
Das Organspendergesetz ist ein erster Handlungsakt des Gesetzgebers und nicht des Bürgers. Der Gesetzgeber nimmt sich die Freiheit heraus, nach seinem Willen vorzuschreiben was der Bürger ist. Der Bürger hat nun nur noch das Recht des Widerspruches oder des Zuspruches.
Da der Gesetzgeber die Freiheit des Bürgers nicht GANZ nehmen kann, erfindet man die Widerspruchslösung, die die Sache in ihr Gegenteil umgedreht hat.
Die Freiheit ist ein feststehender Istzustand. Diesen Istzustand nimmt man nun als Ausgangslage und sagt sich: „Was nicht zu ändern ist, das verwende man einfach.“ Und schon sagt der Staat: „Dann werde ich das Volk zwingen ihr Freiheitsrecht nutzen zu müssen.“
Libertin schrieb am 31.03.2020:Und wie soll man das anstellen, wenn selbst nach Deiner eigenen Aussage Studien und Expertennaussagen nichts zur Überzeugungsarbeit beitragen können? OK, Erfahrungsberichte, aber wie das mit der Zuverlässigkeit bei diesen so ist, ist ja auch immer so eine Sache. Aber ich sehe schon, selbst eine noch so gut aufbereitete Aufklärungsarbeit würde letztlich nicht bei jedem fruchten. Aber es geht ja auch nicht darum, jeden Einzelnen davon überzeugen zu müssen, das ist ohnehin utopisch. Sieht man ja auch bei anderen medizinischen Themen wie Impfungen oder aktuell beim Coronavirus. Ein paar Querschießer mit ihrer "Hauptsache dagegen sein" Einstellung tummeln sich letztlich immer darunter.Ich sagte nicht, dass die Studien grundsätzlich nichts zur Überzeugung beitragen. Hast du mich wirklich nicht verstanden oder warum behauptest du, ich hätte gesagt, dass die Studien nichts zur Überzeugungsarbeit beitragen?
Grundsätzliches zur Überzeugungsarbeit:
Die Erwähnung von Negativem gehört m.E. dazu, denn es ist besser, wenn man das Negative gleich mitteilt, als wenn man das Negative hintenrum erfährt und so Vertrauen verliert.
Die gut aufbereitete Aufklärungsarbeit ist wohl mehr das Problem als die Lösung.