Libertin schrieb am 22.03.2020:Feuerseele schrieb:
Die Entscheidung per Widerspruchslösung ist eine vorweggenommene Entscheidung (Vorentscheidung) durch den Staat und damit ist sie keine freie Entscheidung des freien Menschen, der in einem Staat der die Freiheit des Einzelnen gewähren soll und muss lebt.
Ähm, und bei der Entscheidungslösung legt der Staat keine "Vorentscheidung" (im dem Fall nämlich Organe nicht zu spenden) zu Grunde?
Wenn du das als Staatsentscheidung sehen willst, kannst du das gerne so sehen. Für mich belässt der Staat hier den natürlichen Anfang. Wir leben IN einer vorhandenen Welt, also ist da immer DAS Gegebene. Das Gegebene IST DAS Vorbestimmte. In diesem Thema, ist das wie gesagt, das was man von Natur aus offensichtlich ist. Jeder ist von Natur aus ein Nichtspender, weil die Organe abgestoßen werden. Das ist sozusagen eine Vorbestimmung.
Der Staat entscheidet hier also nur den Istzustand als allgemeingültig zu belassen. Ss geht der Staat Hand in Hand mit der Natur.
Wer seine Organe spenden will, muss sich selbst darum kümmern und darf nicht tatenlos sein. Theorie ist nur heiße Luft, wenn die Praxis gefragt wird kneifen viele. Der Wille wird erst mit dem Handlungsakt aktiviert.
Libertin schrieb am 22.03.2020: Feuerseele schrieb:
Das Gesetz widerspricht durch den Automatismus gegen das Gesetz der Freiheit des Menschen!
Achso, und was für die Widerspruchslösung gilt, gilt natürlich nicht für die Entscheidungslösung. Schon klar.
Eine freie Entscheidung bezüglich meinem EIGENTUM kommt allein von, durch und mit mir. der Person. Angehörigen sind automatisch unbefugt, gleich so wie JEDE fremde Staats-Person unbefugt ist.
Grundsätzlich darf KEIN anderer entscheiden.
Mit der Widerspruchslösung ist weder der unentschlossene Bürger noch der Gläubige Bürger frei.
Die Entscheidungslösung gewährt allen Menschen Freiheit, da alle drei Gruppen wirklich berücksichtigt werden (sofern grundsätzlich keine Angehörigen befragt werden).
Bei der Entscheidungslösung, kann jeder, so wie es für ihn am besten passt, handeln oder nicht handeln.
Es gibt 3 Gruppen, die gleichwertig zueinander stehen: Jasager + Neinsager + Weiß ich nicht Sagende.
Die Unentschlossenen geraten so nicht unter Druck. = Freiheit. Das Gefühl unter Druck geraden zu sein ist eine Einschränkung der Freiheit, denn der Mensch kann sich unter Druck stehend nicht frei fühlen. Freiheit ist mehr als die Freiheit körperliche Freiheit und die geistige Freiheit! Der Mensch kennt auch die psychische (seelische) Freiheit. = 3 Bereiche DER FREIHEIT.
Libertin schrieb am 22.03.2020: Feuerseele schrieb:
Wer sich intensiver mit dem Thema beschäftigt oder von Zeit zu Zeit durch andere etwas dazu hört, erkennt früher oder später die grundlegende Falschheit dieses Gesetzes.
Die Irreversibilität des Hirntods und dessen ärztlicher Diagnostik, erweisen sich als höchst irrelevant im Hinblick auf die Tatsache, dass dieses Gesetz die Freiheit des Menschen vernichtet.
Es können leicht mehr Vorbehalte aufgebaut werden und Ängste Bestätigung finden.
Merkst Du gar nicht, daß Du gar nicht wirklich für Deinen Standpunkt "argumentierst"? Die austauschbare Beliebigkeit, die Du hier anwendest, schreit einem doch schon förmlich ins Gesicht. Wie gesagt, die "Logik", die Du hier bzgl. der Entscheidungsfreiheit einführst solltest Du wohl nochmal etwas gründlicher durchdenken.
Der Mensch hat die Freiheit sich gegen die möglichen Schmerzen, die bei der Organentnahme möglich sein könnten, zu entscheiden und zwar ungeachtet der Tatsache dass seine Gehirnfunktion nicht mehr rückgängig zu machen sind. Was ist an meiner Aussage bezüglich zu meinem Standpunkt falsch?
Es mag sein, dass die Gehirnfunktion nicht mehr rückgängig zu machen ist (Irreversibilität), aber das bedeutet nicht unbedingt, dass der Mensch keine Schmerzen oder Bewusstsein über die Entnahme hat und die Entnahme nicht irgendwie mitbekommt. Der Mensch darf sich die Freiheit herausnehmen, dies nicht erleben zu müssen warum er sich sodann zum Nichtspender entscheidet und lieber so verstirbt, als sich dem auszusetzen.
Je mehr man sich mit dem Thema befasst, desto mehr Vorbehalte oder zweifel können aufgebaut werden. Zumindest ist das bei mir so. Ich bin da zwar nur 1 Fall, aber ist das wahr? Wer kann schon wirklich die Einzelfälle zählen? Die Dunkelziffer ist nun mal eine unbekannte aber vorhandene Summe. 1 Fall, zeigt nur, dass es möglich ist.
So wie 1 schwarzer Schwan bekannt ist, kann man nicht mehr sagen, dass es ausschließlich nur weiße Schwänge geben kann und man weiß nicht ob es nur den einen schwarzen Schwan gibt.
Mir ist eine Hirntod Fehldiagnose bekannt (Bekanntenkreis), mir reicht dieser eine „schwarzer Schwan- Fall", um hierzu kein Vertrauen mehr haben zu können. Mir geht es nicht darum, dass ich dann ggf zu früh sterben würden, sondern, dass, wenn die Diagnos flashc ist, die Ärzte auch nicht wissen, ob ich Schmerzen habe!
Klar ist, dass Menschen, die etwas aus eigener Erfahrung wissen, nach ihrem eigenen Erfahrungswissen entscheiden.
Keine Schrift (Studien) über Thema-X, werden höheres Vertrauen gewinnen können als eigene Erfahrung. Berichte sind weit weg von jeder eigenen Erfahrung in gleicher Sache.
Mit dem Gesetz kann man bei definitiv kein Vertrauen gewinnen,
im Gegenteil!Jene die etwas wollen, müssen dafür sorgen, dass man ihren Methoden vertrauen kann und keiner dabei zu Schaden/Leid kommt.