@sunshinelight sunshinelight schrieb:Den habe ich wohl übersehen. 😵 Weißt du, auf welcher Seite der war?
Das müsste dieser gewesen sein, wenn ich mich nicht irre
Beitrag von steven01 (Seite 7) und zugegeben, dort wird nicht direkt erwähnt, dass die Männer von ihrem Unterhaltsanspruch befreit worden sind. Jedoch würde es mich extremst wundern, wenn nicht.
Ja, dass Männer nicht automatisch das Sorgerecht haben finde ich durchaus beknackt. Allerdings wird es wohl darin begründet liegen, dass viele Männer, die ungeplant Vater werden, sich nicht oder nur sehr unregelmäßig kümmern. Verheiratete Paare haben aber beide das Sorgerecht, oder irre ich mich?
Wenn die Mutter es ja unbedingt will, sollte sie auch dafür aufkommen.
Da bin ich aber, trotz allem, nicht bei dir. Es ist viel zu einfach als Mann im Nachhinein zu sagen "Aber ich wollte das Kind doch nicht, sie hat es mir angedreht", obwohl es im Vorfeld anders besprochen worden war. Wie will man vor Gericht auch zweifelslos nachweisen, dass die Partner sich darüber ausgetauscht haben? Muss nun alles Schriftlich fest gehalten werden? Ich stelle mir das wirklich knifflig vor. Am Ende leidet das Kind darunter, oder der Steuerzahler, der aufkommen muss.
Der Arme, der dann auch noch Himmel und Hölle in Bewegung setzen muss, um vielleicht doch nicht zu bezahlen, was er aus dem ganz normalen Menschenverstand heraus, sowieso nicht zahlen müsste.
Sollte das Kind natürlich per Samenraub etc gezeugt worden sein, dann gehe ich durchaus mit, dass der Mann vom Unterhalt befreit werden sollte. Setzt die Frau allerdings heimlich die Pille ab, wäre ich dagegen - Weil dann wäre er seinem Teil des Ganzen, nämlich des Kondomes zB, nicht nachgekommen und trägt selbst das "Risiko".
Jedoch ist es nun einmal so, dass Opfer von Straftaten sich immer vor Gericht abmühen müssen, wenn sie Gerechtigkeit wollen. Vergewaltigungsopfer, Frauen die Verprügelt worden, Männer die sich in der Kneipe abgestochen haben. Das ist kompliziert, aber notwendig, damit Fakt und Trugschluss auseinander gehalten werden können und dementsprechend gehandelt wird.
@Ilvareth Ilvareth schrieb:Und wenn mehr als einer in Frage kommt? Wenn die Vaterschaft so richtig richtig unklar ist, weil ein Paar am Samstag Abend erst Sex hatte, dann in die Disco gegangen ist, sich da kurzfristig massiv verkracht hat und sie sich flott einen Anderen zum Trost angelacht hat im angetrunkenen Kopf und mit dem auch ins Bett ist?
Soll ja vorkommen, sowas.
Gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest? Wenn das Kind aus einem ONS entstanden ist, von dem die Mutter den Namen nicht kennt und ihn nie wieder sehen wird, nun... Das ist dann "Pech".