sunshinelight schrieb:Doch, Sorgerecht zu haben bedeutet, dass man Entscheidungen treffen kann für das Kind.
Ja. Der Kandidat hat 99 Punkte. Wie du den letzen Punkt bekommst, erkläre ich dir gleich.
So, nun lebt das Kind aber nicht bei dir. Wer leistet den organisatorischen Teil? Die Mutter.
Starten wir mal mit der Kita: wer wird das Kind hauptsächlich bringen und holen? Der Betreuungselternteil. Macht es dann Sinn, dass der Umgangselternteil die Kita aussucht? Nein.
Gleicher Fall für die Schule.
Die religiöse Erziehung: das spielt heutzutage vermutlich eine untergeordnete Rolle, aber das ist ja nun auch eine Sache, die sich auf den Alltag auswirkt. Schwierig umsetzbar für einen Umgangselternteil. Und problematisch für das Kind, wenn sich die Eltern nicht einig sind.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich lasse das mal offen und frage, ob du weißt, was sich inhaltlich dahinter verbirgt.
Das Umgangsrecht: das ist Unsinn. Das hängt nicht am Sorgerecht. Siehe UN-Kinderrechtskonvention.
Medizinische Eingriffe: informiere dich mal über das Obhüterprinzip, damit fällt schon mal ne Menge raus.
So, und nun die Frage für den letzten Punkt:
Was bedeutet dann „gemeinsames Sorgerecht“?