Areela schrieb:Die Arbeit: das Wickeln, Füttern, Einkaufen, Wäschberge, Kochen, Hausaufgaben, die "Nachtschichten", Krankheiten, Termine und all die dazugehörige, unbezahlte "Arbeit".
Ich habs mal ausgerechnet, ich bekäme bei Mindestlohn etwas über 4000 € für diese unbezahlte Arbeit, zusätzlich zu meinem Gehalt. Wegegeld und Zulagen für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nicht eingerechnet.
@sunshinelightIch hab das immer noch nicht klar, lass uns das mal durchspielen:
Angenommen, der Mann hat ein Mitspracherecht.
Im Rahmen eines One-Night-Stands ist das Gummi gerissen. Beide wollten kein Kind, aber nun ist eins unterwegs. Sie sagt, wenn denn nun so ist, soll es so sein, ich will das Kind. Er sagt: Nee, kein Kind, ich will das nicht.
Man wird sich nicht einig, also muss ein Richter entscheiden. Er beantragt beim Gericht also, ihre Zustimmung zu einer Abtreibung ersetzen zu lassen. Sie sagt daraufhin: Ich bin mir gar nicht so sicher, dass es von dir ist.
Wie belegt der Mann nun, dass er derjenige ist, der das Mitspracherecht hat?
Vorgeburtliche Vaterschaftstests sind in Deutschland verboten, aber nehmen wir auch hier mal an, das sei erlaubt. Das stellt sowohl einen Eingriff in diePersönlichkeitsrechte aller Personen dar, als auch einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Frau, weil eine Blutprobe nötig ist. Sie verweigert das und will erst testen lassen, wenn das Kind auf der Welt ist, weil das dann per Speicheltest möglich ist.
Nun muss der Mann erneut klagen, darauf, dass der vorgeburtliche Test auch gegen den Willen der Frau durchgeführt wird.
Bis das alles aber durchexerziert ist, ist mit Sicherheit die Frist für die Abtreibung verstrichen.
Verstehst du, wo ich das Problem sehe? Der Vater kann im ernsthaften Streitfall mit seinem Mitspracherecht nichts anfangen, und das liegt in erster Linie nicht an Gesetzen.
Zu verhindern, dass eine Empfängnis stattfindet, ist was anderes, als ein bereits vorhandenes Kind, auch wenn es sich noch im Emryonalstadium befindet, abzutreiben.